Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1956

118 Ministerialen verbrieften Freiheiten, die größer waren als die der österreichischen Dienstmannen. Sie durften z. B. Lehengrundstücke frei veräußern, waren befreit von der Zahlung bisher nicht gebräuchlicher Abgaben, sie konnten ihren Besitz weib¬ lichen Nachkommen erblich übertragen und sich am Hofe des Kaisers beschweren, falls der Herzog die im Georgenberger Vertrag festgelegten Rechte mißachten sollte. So wurde, um mit Hantsch zu sprechen, der Erbvertrag „eine Handfeste für die Ministerialen, die Magna Charta ihrer späteren ständischen Machtentfaltung. Diese bedeutungsvolle Urkunde im Archiv der steirischen Landesregierung ist in lateinischer Sprache abgefaßt und beginnt mit folgenden Worten: „In nomine sancte trinitatis et individue unitatis. Otakarius dux Stire omnibus fidelibus in perpetuum“. Herzog Otakar bekräftigte den Vertrag mit einem kleineren, Herzog Leopold V. mit einem größeren Siegel. Obwohl schwer leidend, wollte der steirische Herzog noch am Dritten Kreuzzug (1189—1192) teilnehmen. Er mußte aber diesen Plan aufgeben. Otakar verschied am 8. Mai 1192. Noch im gleichen Jahre belehnte Kaiser Heinrich VI. die Baben¬ berger auf dem Wormser Reichstag mit der Steiermark. Die Residenz der Otakare auf der Styraburg war für die Entwicklung der Stadt Steyr von größter Bedeutung. Sie wurde dadurch zur bedeutendsten Stadt im Traungau und in der Steiermark und übernahm damit die Rolle des einstigen Ovilava in Binnennorikum. Wie das Albrechtinische Privileg vom Jahre 1287 ver¬ muten läßt, war die Stadt schon zur Zeit der Traungauer, in deren Herrschafts¬ gebiet ja auch der Erzberg lag, mit Eisenhandelsfreiheiten begabt. Nach dem Aus¬ terben der Otakare blieben diese wichtigen Rechte auch weiterhin Steyr erhalten, was möglicherweise der gesicherten Machtstellung der hier seßhaft gewordenen Mi¬ nisterialen und Ritter zuzuschreiben ist, die durch ihre Beziehungen zum Hofe der Babenberger ein Abgleiten des Eisenhandels an die hiefür günstig gelegene alte Handelsstadt Enns zu verhindern wußten. Durch die Georgenberger Handfeste wurden Burg und Herrschaft Steyr Eigen¬ tum der österreichischen Landesfürsten, doch im Panther des Stadtwappens ver¬ mögen wir noch heute die enge Verbundenheit unserer Stadt mit dem einst so ein¬ flußreichen Markgrafen= und Herzogsgeschlecht erkennen. Der Styraburg und dem Erzberg verdankt die geographisch günstig gelegene Stadt Steyr nicht nur ihre Ent¬ tehung, sondern auch ihren raschen Aufstieg zur österreichischen Eisenmetropole nördlich der Alpen. (Hantsch, Die Geschichte Österreichs. Zibermayr, Nöricum, Bayern und Österreich. —Pirchegger, Geschichte der Steiermark. Hoffmann, Österreich und das Land ob der Enns. — Vancsa, Geschichte Nieder= und Oberösterreichs.) S WIR STEHEN IM TRAUERFALL MIT RAT UND HILFE ZUR VERFUGUNG! STADT. BESTATTUNG, STEYR, KIRCHENG. 1, Tel. 23 71, Nachtruf 270 85.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2