wurde er mit 32 Gulden bestraft. Dies dürfte wohl der Grund für seine Ent¬ lassung gewesen sein=) Die Postbeförderungsstelle erhielt im Jahre 1662 der Bürger und Handels¬ mann Georg Mayr. Hatte die Stadt bisher mit den Inhabern der kaiserlichen Post ständig Unannehmlichkeiten, so erwuchsen ihr mit dem neuen Postbeför¬ derer noch größere Schwierigkeiten. Auf sein kaiserliches Patent pochend, be¬ die antragte Mayr beim Magistrat die Befreiung von Quartierslasten sowie Erlassung des Viertelmeisteramtes. Beide Anträge wies die Stadtobrigkeit zu¬ rück. Der als Kaufmann arg verschuldete Postmeister wurde 1664 in einen mehrjährigen Kridaprozeß verwickelt. Er schuldete nämlich Matthäus Riß von Riesenfels den Betrag von 6000 Gulden. Ueberdies hatte er noch eine Linzer Marktschuld in der Höhe von 4940 Gulden an Hans Heinrich von Löwenfels in Deutsch =Brod und Matthias Khapeta in Datschitz zu begleichen. Mayr wurde verhaftet. Riesenfels verlangte, das er seine entbehrlichen Kleider, die Post¬ Pferde, seinen goldenen Ring und das Silbergeschmeide herausgebe. Der Post¬ meisten hingegen beschwerte sich über Franz v. Riesenfels, weil dieser ihn „übel mit Schlägen traktiert habe“. Nach einer kurzen Haft wurde Mayr doch wieder auf freien Fuß gesetzt, er mußte sich aber in einem Revers verpflichten, das er die Stadt nicht verlassen werde. Trotzdem aber entwich er aus Steyr und begab sich, wahrscheinlich zu Anfang des Jahres 1665 nach Wien. Als dies dem Magistrat bekannt wurde, verlangte er vom Wiener Stadtrichter die Verhaftung Mayrs. Allein in der Residenzstadt war eine Festnahme, wie der Sollizitator der Stadt Steyr Georg Siegmund Jungbluett berichtete, nicht möglich, weil sich der Postmeister in einem der Freihäuser aufhielt, die dem Unter =Richter nicht zugänglich waren. Mayr nützte seinen Wiener Aufenthalt gehörig aus. Zum kaiserlichen Hof dürfte er sehr gute Beziehungen gehabt haben, denn er erreichte gar bald einen Befehl an die Stadt Steyr, seine Verhaftung bei einer Strafe von 100 Dukaten einzustellen. Der Magistrat war jedoch nicht gewillt, diesen Auftrag zu be¬ folgen. Mayr sollte ja nicht wegen seiner Schulden, sondern weil er die Stadt verlassen, „in Verhaft gezogen und mit der Kheuchen“ bestraft werden. Wie erstaunt mag man aber in Steyr gewesen sein, als noch im gleichen Jahre der kaiserliche Intimationsbefehl des Inhalts einlangte, das Mayr mit dem Prä¬ dikate „von Riesenegg“ in den Adelsstand erhoben wurde und „so lang er dem Postamt oder denen kaiserlichen Diensten vorstehet, von allen bürgerlichen Aemtern, Gerhabschaften und dergleichen manueribus exempt sein solle, mit Befehl, soliches bei der Kanzlei ad nota zu nehmen und ihn dabei zu schützen“. Um diese Zeit berichtete Franz v. Riesenfels der Stadtobrigkeit, das sein Vater von Mayr ein Schreiben erhalten habe, worin dieser den Rat mit soll¬ genden Worten angriff: „Täte die Stadt Steyr dafür der Röm. Kaiserl. Maje¬ tät, unserm allergnädigsten Herrn, von anno 1628 an bis auf dato von ihrem Haushalten Rechnung, stünde derselben besser an, und wurde oft manicher zu Steyr sein Beutl leeren müssen"). Ein wenig später gelang dem Magistrat die Festnahme des Postmeisters. Er wurde zu Losenstein angehalten und „ge¬ waltsam hinweggeführt" Ein Befehl der Landeshauptmannschaft gab ihm aber rasch wieder die Freiheit. Die Stadt mußte ihm die abgenommenen Gegenstände (Truhen, Schriften u. dgl.) wieder zurückstellen und seine Arrestie¬ rung „bei Verhütung des Landrichters“ mit 100 Dukaten büßen. Der Magi¬ strat bekam den Auftrag, „sich künftig alles weiteren Gewalts gegen ihn bei Strafe von 500 Dukaten“ zu enthalten. Im Namen des Kaisers wurde der Stadtobrigkeit untersagt, gegen Mayr mit der Exekution vorzugehense) Im Jahre 1666 erschienen abermals Befehle der Landeshauptmannschaft, die verlangten, das Mayr seinen Bürgerabschied erhalten solle und das ihm die ausständigen Tazgefälle völlig erlassen werden. Die Stadtbehörde war noch immer bestrebt, die Bewilligung zur Verhaftung Mayrs zu erlangen, 79
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