Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1955

zu Anfang des Jahres 1649 die Stadtpost bei Auch Hans Köberer, der nun 100 fl. und einer Haferzuteilung von 1 Mut einer Bestallung von jährlich übernahm, forderte die Abschaffung der Lehen¬ oder 35 Gulden pro Quartal Pferde. Die Stadtbehörde war aber der Ansicht, das man den Bürgern „ein oder anderes Roß zu halten“ nicht verwehren könne. 1650 erklärten daher der kaiserliche und der städtische Postmeister, das jeder von ihnen drei Lehen¬ Pferde der Bürgerschaft gegen eine Tages =Leihgebühr von 30 kr. pro Pferd zur Verfügung stellen werde, wenn alle anderen Lehenpferde in der Stadt abgeschafft wurden. Der Magistrat versprach, sie zu schützen, doch müßten sie jederzeit mit „guten Rossen“ versehen sein?). Im Jahre 1649 erreichte Christoph Stürmer, dem die Stadtpost ja vor¬ sagt blieb, seine Ernennung zum kaiserlichen Postbeförderer. Damit kam es in Steyr zur Einführung einer kaiserlichen Post. Die Errichtung von regelmäßigen Postkursen war jedoch damit nicht verbunden. Gestützt auf das kaiserliche Dekret, eröffnete Stürmer nun seine Angriffe gegen die Stadtpost. Es entlud sich ein heftiger Kampf zwischen ihm und dem Magistrat, der auf Seite Köberers stand. Schon im Jänner 1649, vierzehn Tage nach seinem Dienstantritt, stellte er nachstehende Forderungen: 1. Unterstützung der Kaiser¬ lichen Post durch die Stadtobrigkeit, 2. Abschaffung des Posthorns bei allen Personen, denen es nicht gebühre, 3. Einstellung der Beförderung fremder Herren durch die Stadtpost, 4. Verbot der „Winkelposten“ und der Lehen¬ Pferde, 5. Verringerung seines Quartiergeldes. Mit besonderem Nachdruck suchte er zu erreichen, das niemand anderer als er berechtigt sei, auswärtige Reisende und kaiserliche Kuriere zu befördern. Köberer dürfe nur die hiesigen Bürger, Ratsfreunde und Beamten führen, auch das Posthorn stehe ihm nicht zu. Außerdem verlangte er noch die Ausrichtung einer Postordnung. Nachdem sich der Magistrat aber um diese Forderungen wenig kümmerte, ließ sich Stürmer zu Schmähungen des Stadtgerichtes hinreißen, weshalb man ihn als „Schänder der Obrigkeit“ aus der Stadt schaffen wollte. Es kam aber nicht dazu, weil Stürmer seine Steuerschuld noch immer nicht beglichen hatte. Bei der Stadtbehörde konnte er jetzt begreiflicherweise nichts mehr erreichen. Ob er nun um die Ausquartierung eines bei ihm wohnenden Soldaten, um die Verringerung der Quartierslasten oder um den Abschied ersuchte, jede Bitte wurde mit dem Hinweis, er möge zuerst seine Gefälle in Ordnung bringen, strikte abgewiesen. Im Jahre 1651 richtete er neuerdings seine Angriffe gegen den Stadtpostmeister Köberer. Er verlangte für sich den Titel eines Post¬ meisters, da Köberer nur ein Postbeförderer sei. Diese „hoffertig und Sindige attestata“ trugen ihm einen Verweis des Rates ein. Stürmers Ansprüche waren aber damit nicht erschöpft, es sollte ihm als den „kaiserlichen Post¬ meisten“ auch die Stadtpost verliehen werden, ansonsten er sich beim Kaiser beschweren werde. Der Rat ließ sich durch diese Drohung nicht einschüchtern. „Meilen Supplikant um Gem. Stadt mit verdient“, so lautete der Rats¬ beschluß, „das man einem gehorsamen Bürger (Köberer) die Stadtvost auf¬ heben und einem ungehorsamen verleihen solle, also hat dies Begehren mit statt“. Er habe sich der „unnötigen Klage bei gebührlicher Leibsbestrafung zu 7721) enthalten“ —4 Das Vorgehen Stürmers bewirkte, das sich nun Köberer um die kaiser¬ liche Post bewarb. Seine Bitte fand jedoch kein Gehör. Zu Anfang des Jahres 1652 teilte Karl Freiherr v. Paar, Obrister Hofpostmeister*), dem Magistrat mit, das er dem Köberer die Post nicht konferieren könne und dieser die Be¬ förderung von Kurieren und anderen fremden Leuten einstellen solle. Steyr antwortete hierauf in einem ausführlichen Schreiben, das man keine Beben¬ den trage, die Stadtpost einem kaiserlichen Postbeförderer zu überlassen. Dem Stürmer aber, der wegen seines „üblen Verhaltens“ auch schon bei der Landes¬ er hauptmannschaft bekannt sei, könne man sie nicht geben. Zudem verfüge 77

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