Bestellung eines englischen Königs von 30000 Armbrüsten aus alpenländi¬ schem Eibenholz. Nie mehr ist die Lücke, welche diese Bestellung in den donau¬ ländischen Eibenbeständen gerissen hat, wieder voll aufgefüllt worden und ein Uebriges geschieht heute noch in aller Heimlichkeit von Drechslern. Auch viele Jäger wollen ihre Gamskrickl und Rehglwichteln durchaus nur auf die aller¬ dings sehr schon rötlich gemaserten „Eibenholzplatteln“ befestigen. Schwer zu leiden hat die Elbe als extremer Schattenbaum unter der jetzt unvermittelt endlich immer mehr verpönten Kahlschlagwirtschaft, denn frei gestellt — dörrt sie sehr bald aus. Im Halbschatten herangewachsen, bildet die Elbe aber noch heute im „Leitenwald“ und auf Bergwaldhängen einen edlen Bestandteil des Unterholzes. Ihre Anlage zur Langlebigkeit, das tiefe Grün ihrer Zweige, ihre hervorragende Regenerationskraft gegenüber jedem Schnitt bis ins hohe Alter und die Vorliebe von Singvögeln für ihr Astgewirr haben der einheimischen Elbe (Taxus baccata L) und ihren gegen Freistand weniger empfindlichen Gartenabarten schon lange viel Zutritt zu alten Schlo߬ gärten, Zwingern, Parks und Friedhöfen verschafft. Als Heckengehölz in ge¬ deckter Lage eignet sie sich vorzüglich. Steyr besitzt im Schloßpark hinter dem ehemaligen Lambergischen Forst¬ Haus die sehr ungewöhnliche Merkwürdigkeit eines üppigen Eibenhaines, der sich durch reine Naturverjüngung aus zwei mehrhundertjährigen Stämmen ableitet und selbstverständlich einen Glanzpunkt des Naturdenkmalbuches der Stadt darstellt. Ganz hervorragend eignet sich die Elbe als ernstfreundliches Sinnbild beständigen Lebens für den Friedhof. Der wunderbare Gegensatz ihres Tief¬ grüns zum Saftgrün des Efeus und zum Gelbgrün der Trauerweiden und Birken, ihre Anspruchslosigkeit, die Wintergrünheit und ihre sprichwörtliche Langlebigkeit prägen ihr die Rolle eines meist zu bevorzugenden Grabbaumes auf. Manches Grabkreuz, ja mancher Grabstein wird sich schon aufzulösen be¬ ginnen, wenn so eine alte Elbe, die mit geringster Mühe in den erforderlichen Grenzen gehalten werden kann, noch in voller Kraft dasteht. Dabei ist die Elbe ein sehr wertvoller einheimischer, aber in seinem Bestand bereits gefähr¬ deter Baum, der in der Landschaftspflege des Schutzes und der Förderung be¬ darf, was auch in der Schmuckreisigverordnung des alten und des neuen Naturschutzgesetzes zum Ausdruck kommt. Umso bedauerlicher ist es daher, das das über hundertjährige gesunde und schöne Eibenpaar in der Nordwestecke unseres Friedhofes plötzlich restlos und ohne zwingenden Grund beseitigt worden ist. Nur eine sorgfältig durchgeführte Wiederanpflanzung kann diese schwere Beeinträchtigung des so würdig idylli¬ schen Landschaftscharakters unserer alten Weihestätte für die Toten einiger¬ maßen wieder gut machen! Der
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