Die Nachricht, daß in Steyr eine Tabakniederlage errichtet werden sollte, veranlaßte 1727 die fünf bürgerlichen Tabakkrämer, den Magistrat zu bitten, ein „nachdrucksames“ Interventionsschreiben an den kaiserlichen Tabakgefälls Oberadministrator v. Hillebrand in Wien zu richten.*) Die Eröffnung einer Tabakniederlage in Steyr kam aber erst im Jahre 1734 zu¬ stande.*) In der ersten Ratssitzung zu Anfang dieses Jahres behandelte der Rat ein Schreiben des kaiserlichen Tabakamts=Administrators, worin er mit¬ teilte, daß in Steyr eine Tabakniederlage errichtet werde. Gleichzeitig stellte er an den Magistrat die Anfrage, ob nicht ein Bürger der Stadt sich um diese Stelle annehmen möchte.*) Wahrscheinlich im Zusammenhang mit dieser Neu¬ einführung kam es bald hernach zu einem Zwischenfall, den das Linzer Tabakamt veranlaßte. Den Tabakkrämern Sebastiän Bichler und Andreäs Polixmayr wurde nämlich, ohne den Magistrat zu verständigen, der vorrätige Tabak abgenommen, der Laden gesperrt und über beide eine hohe Geld¬ strafe verhängt. Die Stadt protestierte gegen dieses Vorgehen, da man „ohne vorhero getane Anzeig gleich in denen bürgerlichen Häusern diesen Gewalt ausgeübet und den Kontraband gemacht habe.“st) Ueber Vorsprache des Ma¬ gistrates wurde Polixmayr vom kaiserlichen Tabak=Administrationsamt in Wien die Geldstrafe erlassen.*) Die Tabakniederlage übernahm 1734 vermut¬ lich der Stadt=Unterkämmerer Hans Georg Peyr, dem in Linz ein „Lizenz Zettl“ zum Tabakhandel angetragen wurde und dem auch der Rat hiezu seine Genehmigung erteilte.5) In einem Zeitraum von nahezu einem Jahrhundert entwickelten sich aus bescheidenen Anfängen Tabakhandel und Tabakerzeugung zu einem bedeu¬ tenden Wirtschaftszweig, dessen Verstaatlichung im 18. Jahrhundert vollständig durchgeführt wurde. Der Sitte des Tabakrauchens standen die Stadtväter allerdings ablehnend gegenüber. Sahen sie doch darin eine beständige Feuersgefahr für die Stadt. Im Jahre 1679 rügte der Rat das „Tabaksaufen“ des ob seines liederlichen Lebenswandels in Ungnade stehenden Advokaten Johann Franz Mayr und untersagte ihm 1681 gänzlich das Rauchen.*) Auch den Gesellen des Maurer¬ meisters Hans Prandstetter wurde 1698 das „Tabaktrinken“ eingestellt.5) Am 27. Juni 1725 faßte der Rat folgenden Beschluß: „Und weilen der tägliche Augenschein gibt, daß nit allein das Bauernvolk, als auch die Zimmerleut, Maurer, Tagwerker und sogar die Stallbursch und Hausknecht den ganzen Tag die angefeuerte Tabakspfeife im Maul herumtragen und damit sobald in einem Heu= oder Holzstadl als die Ställ selbsten unvorsichtig eingehen, so ist zu Abwendung der hievon zu sorgenden Feuersgefahr resolviert worden, die Gerichtsdiener zu instruieren, jedwederen, der ihnen solchergestalten vor¬ kommen wird, davon abzuwarnen, und der sich die Tabakspfeifen alsobald hin¬ weg zu tun weigern würde, dem sei sie mit Gewalt aus dem Maul. zu nehmen 7756) undalsogleich zu zerbrechen. Nach dem gewaltigen Stadtbrand im August 1727 scheint man in dieser Hinsicht noch vorsichtiger geworden zu sein. So beschwerte sich 1733 der Son¬ dersiechenhausverwalter Mühldorffer über den Pfründner Frechinger, weil er mit „dem so excessivo — als gefährlichen Tabakrauchen noch immer fortfahre und fast alle Winkel ausschliefe, allwo zu besorgen, daß durch ein aus der Tabakpfeifen etwo herausfallenden Funken die größte Feuersgefahr entstehen 7757) könnte. Bis ins 19. Jahrhundert hinein war das Tabakrauchen von der Stadt¬ obrigkeit nicht gerne gesehen. Noch 1812 wurde das Rauchen auf dem Stadt¬ platz mit einem 24stündigen Arrest geahndet.*) 84
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