Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1954

4) die sich am 17.2. 1716 mit Gallbrunner verehelichte. Prandstetter, als künftiger Schwiegervater, versprach Hayberger, ihm sein „Haus in billigem werth neben 77 dem Handwerch; zu überlassen. Damit war dem Bräutigam die Möglichkeit geboten, sich um das Bürgerrecht zu bewerben und er konnte beim Magistrat Steyr ein Gesuch um Gewährung desselben einreichen.!) Am 15. März 1721 richtete er an die Stadt ein „wiederholtes gehorsam¬ bes anrueffen und Bitte“, ihm das Bürgerrecht zu erteilen und ihm ein „Ley¬ dentliches burgergelt außzuwerfen“) unter dem Hinweis darauf, daß auch die Maurer=Innung „wider die aufnembung zu Einem Mayster Khain bedenkhen Trage". Nachdem sich der Rat der Stadt von der Richtigkeit der Uebergabe des schwiegerväterlichen Hauses überzeugt hatte,) wurde Hayberger am 18. April 1721 das Bürgerrecht verliehen.!) Den Bürgereid legte er am 10. Ju¬ ni 1721 ab.) Das Schaffen Haybergers fällt in eine Epoche, in welcher Steyr eine zweite Blütezeit des Wohnhausbaues erlebte und „die um die Mitte des 18. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte“.*) Nach dem Ende des Dreißig¬ jährigen Krieges hatte sich im deutschen Kulturkreis überall der Barockstil durchgesetzt, für den süddeutschen Bereich bildeten die siegreichen Türkenkriege und die damit in Zusammenhang stehende religiöse Erneuerung die seelischen Grundlagen.?) Es werden in dieser Zeit weniger Neubauten geschaffen als Fassaden mit verschwenderischer Fülle neu gestaltet. Neben dem Rokoko, das um das Jahr 1750 einsetzte, blieb auch die spätbarocke Bauart erhalten.s 9Die Meister dieses Stiles waren sehr eigenwillig, selten ähneln bestimmte Motive Er¬ an den Fassaden einander oder waren gar gleich. Dies macht ein sicheres ehr kennen der von einem bestimmten Baumeister durchgeführten Bauten schwierig oder fast undurchführbar. Diese letztere Erkenntnis verhindert ein genaues Bestimmen aller von Hayberger durchgeführten Bauten. Im städti¬ schen Archiv fehlen die Stadtrechnungsbücher dieser Jahre, die auch wertvolle Aufschlüsse geboten hätten; die Bauakten dieser Zeit wurden nach dem ersten Weltkrieg eingestampft.?) Die in diesem Aufsatze angeführten Bauten Hayber¬ gers können daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. 1)Bv K. II, L. 9, ad 5718. Drandstetter übergab sein Haus „am Khirchweg (heute Pfarrgasse 2)“. Rp 1721, 35. 2) LD 4, S. 62. Die Bitte des Bewerbers, ein „leidentliches“ Bürgergeld festzusetzen läßt darauf schließen, daß der Rat die Höhe des Betrages nach der materiellen Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers bestimmte. RO 1721, 42. 3) AP 1721: „Wan der Suppl. die Drandstöttersche haußpbergab vorhero würd zur richtigkheit gebracht haben. sodan folgt fehrnerer bschaid. actum im Stadt Rath. 15 Martv 1721.“ RP 1721, 62: Hanns Prandstetter bürgerl. Maurermeister. Obrigkeitliche Ratifications Erteilung über den zwischen ihm und seinen konftigen Tochtermann Gotthard Hapberger vorbeigegangenen resp. Haus Verkauf u. Uebergab. RP 1721 60: G. Hapberger, Maurer Halier H nunmehro absolute würkhliche Bürgerrechtsertheilung pber innberührte zur Richtigkeit gebrachte Prandstetterische Haus Obergab mit Auswerffung eines leidentl. Bürgergeldes; fiat ond würd dem Suppl. das gebotene burgerrecht auf sein handwerkh gegen alsobaldigen Erlag zu gemainer Statt kammerambt Vier Reichsthaller Bürgergelt mit dem anhang verwil¬ liget, daß er sich auf erfordern zur ablegung der gewöhnlichen Pflicht mit ainer aus amer. Statt erkhauften Flinten Musqueten, dan habenden Attestato wegen bezahlten burgergelts vor Rath stellen, volglich bev Herrn Stadthaubtmann einver¬ leiben lassen solle. actum im Stadt Rath. 18. April 1721. 5) Rp 1721, 90. 60 LD 5, S. 206. 7)LD 41 u. LD 12, S. 14. 8) LD 5S. 206. 9) Mitteilung des Herrn Amtsrates Koller. 95

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