Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1953

EIN STEYRER Pestbrief D R. ERLEFRIED KROBATH Wie schon oft vorher, wütete auch im Jahre 1713 wieder einmal der schwarze Tod, die Pest, im Lande ob der Enns. Der Magistrat Steyr traf nach dem Bekanntwerden der ersten Erkran¬ kungen im Lande auf Grund von Vorschriften aus dem Jahre 1676 vor¬ beugende Maßnahmen gegen die Seuche. Dazu gehörten vor allem die Sperre des Zuzuges von Fremden und das Verbot des Besuches auswärtiger Plätze. Die Bäder wurden geschlossen, ein Verbot, gewisse Lebensmittel auf dem Markte anzubieten, erlassen, Musik und Tanz eingestellt und die Nachtruhe in den Gasthäusern für 10 Uhr abends angeordnet. Den Stadtbewohnern wurde außerdem die Einhaltung besonderer Reinlichkeit in den Häusern und Gassen anempfohlen. Weiters ord¬ nete der Magistrat neben der In¬ standsetzung des Lazarettes die Er¬ richtung einiger Nothütten für einen eventuellen größeren Anfall von Kranken an und bestellte zum Pest¬ inspektor den Baderjungen Raab von Geschwendt. Zwei „Siechen¬ knechte“ wurden ihm zur Kranken¬ wartung und Beerdigung der Toten beigegeben. Trotz weiterer Verschär¬ fung der präventiven Maßnahmen, wie z. B. einer Einreisesperre gegen Niederösterreich ohne vom Kaiser eigenhändig unterschriebenen Paß, traten am 22. September die ersten Pestfälle im Hause des Papierma¬ chers Würz auf. Gegen das Jahres¬ ende erlosch die Seuche wieder, ohne in der Stadt größere Verluste an Menschenleben hervorgerufen zu ha¬ ben.! Die Bevölkerung selbst suchte durch vorer¬ sich aber nicht nur wähnte Maßnahmen, sondern auch durch Gebete und Amulette vor der Krankheit zu schützen. In dem da¬ Praeeteeeneenmuum Len denen Clalter Iun gfrmsen der z nnugeafen Cbeictt mals in Oberösterreich verbreiteten nen in SteurBüchlein „Geistliche Schild=Wacht“ durch wird empfohlen, gewisse, Buchstabenreihen und Kreuze dar¬ gestellte Gebete als Schutz gegen die Pest zu tragen. Wie Prillinger in der Zeitschrift „Heimatgaue"?) berichtet, befanden sich in früheren Zeiten auch an 103

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2