Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1953

Stadtfleischhauer Joseph Luz, sogar mit Schnecken handelten.“) Uebrigens geriet Luz, der 1702 als Fleischhackerknecht von Fridtberg bei Augsburg ein¬ wanderte und in Steyr das Bürgerrecht erwarb, um 1712 so arg in Schulden, daß er sein Handwerk aufgeben und als Marketender bei einemRegiment sein Brot verdienen mußte.“) Das Einkommen der Stadtmetzger schmälerten manchmal die Bäcker, die Schweinefleisch verkauften, ferner die Wirte, die mit Fett, Speck und Geselchtem handelten und schließlich die Fleisch „herein deschenden Winkelsitzer“. 50) Besonders drückend wurde der mit kaiserl. Patent vom 26. März 1698 angeordnete Fleischaufschlag („Fleischkreuzer“) empfunden. Von jedem Pfund Rind=, Kalb=, Schaf= und Schweinefleisch mußte ein Kreuzer zur Bestreitung „unentbehrlicher Kriegs=Unkosten“ gereicht werden.*!) Die Einhebung dieser Verzehrsteuer, die nur vorübergehend aufgehoben wurde und sich seit 1711 auch auf das von den Wirten an die Gäste abgegebene Fleisch erstreckte, be¬ reitete nicht geringe Schwierigkeiten. Im Jahre 1716 forderte hiefür die Land¬ schaft von den Stadt= und Oelbergfleischhackern eine Pauschalsumme von 3680 Gulden. Zu diesem „Fleischaccis Bstand“ gab die Stadt zur Versteuerung des von der Bürgerschaft aus eigenen Schlachtungen aufgebrachten Fleisches noch 40 fl. Die Aufbringung dieses Pauschalbetrages, der nicht alle Jahre gleich hoch war, übertrug oder verpachtete die Landschaft entweder einzelnen Per¬ sonen oder Körperschaften. Im Jahre 1716 zum Beispiel war „Fleischaccis¬ Einnehmer“ Glockhsperger, 1727 der Ratsherr Anton Ehrmann v. Falkenau und manchmal auch der Magistrat selbst, der hin und wieder den Fleischauf¬ schlag in „After Bstand“ weitervergab.s) Unter solchen Umständen finden wir es begreiflich, wenn sich die bürger¬ lichen Fleischhauer 1710 mehrmals über die Errichtung der neuen Fleischbank des Fixlmüllers am „Maissenberg beym Stain“ beschwerten,) von der Stadt¬ obrigkeit 1709 forderten, Nachkommen der Oelberger nicht mehr zur „Frequen¬ tierung des Oelbergs“ zuzulassen*) oder trotz Verbot hier selbst Fleisch ver¬ handelten.5) Im Jahre 1715 weigerten sich die Stadtfleischhacker Krammer, Hölzl und Knabl, das Fleisch im Rathaus „untern Tischen“ auszuhacken und zu verkaufen. Sie wollten dies lieber daheim besorgen, damit sie „des Hin= und Hertragens“ enthoben wären. Da sie auch durch acht Tage den Fleischverkauf einstellten, verordnete der Magistrat, daß „all und jeden auswendigen Fleisch¬ hackern, sie seien gleich ansonsten der Oelbergs Frequentierung berechtigt oder nicht, gegen Verkaufung des Fleisches pr 3½ kr bis auf weitere Mag. Verord¬ nung freigelassen und erlaubt werden solle, nicht allein an denen gewöhnlich Wochenmarktstagen, als Montag und Pfingstag, sondern auch an denen an¬ deren Tagen in der Wochen, außer denen Sonn=, Feiertag und Fasttagen, das 56) Fleisch auf dem Oelberg ganz unverhinderlich zu verkaufen u. auszuhacken. — Aber auch fur die Gäufleischhacker war der Fleischverkauf am Oelberg kein glänzendes Geschäft. Abgesehen von dem weiten Anfahrtsweg, den man¬ che zurückzulegen hatten, mußten sie, wie schon erwähnt, jedes Pfund Rind¬ fleisch um zwei Pfennig billiger geben als die bürgerlichen Meister. Sie ver¬ suchten zwar über das Gericht der Landeshauptmannschaft eine Erhöhung der Fleischpreise zu erreichen, doch hinderte sie daran der Magistrat, der auf Grund eines „alten Vergleichs“ eine Preissteigerung nicht zuließ.5) Schon im 17. Jahrhundert erhielt der Stadtrichter den Auftrag, auf die Oelberger „ein obachtsambs Aug“ zu haben, besonders Gewichts= und Preismängel festzu¬ stellen.*) 1685 bestrafte der Rat den Gewichtsabgang von einem Lot mit einem Reichstaler.“ ) Eine vorübergehende Verschlechterung ihrer Lage brachte der große Stadtbrand vom 27. August 1727, der auch die Fleischbänke am Oelberg vernichtete. Die Wiederaufbaukosten betrugen 446 fl 9 kr 2 d, wes¬ halb der Magistrat zum Ersatz dieser Auslagen von jedem Fleischhacker drei 60) Kreuzer pro Verkaufstag verlangte.“) 99

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