gen zahlreiche Ochsen= und Schafherden nach Oesterreich und Bayern.*) Das in Steyr ankommende Vieh wurde in den Auen an der Steyr aufgetrieben.“ Den Bedarf an Schweinefleisch deckten die Stadtmetzger wohl teilweise aus der eigenen Schweinehaltung. In den letzten Jahrzehnten des 16. Jahr¬ hunderts rügte der Rat häufig die Unreinlichkeit in der Kirchengasse, beim St.=Gilgen=Tor (heute Brucknerplatz), in der Gleinker= und Siechengasse (Sier¬ ningerstraße) und am Wieserfeld. Als Hauptursache dieser Unsauberkeit und des damit verbundenen Gestankes bezeichnete man die in der Stadt übliche Schweinehaltung. Die schon 1589 geplante Verlegung der vor dem St.=Gilgen¬ Tor befindlichen Schweineställe war jedenfalls 1593 noch nicht durchgeführt, da in diesem Jahre der Rat zur Vermeidung übler Nachrede die Beseitigung der in diesem Stadtgebiet gelegenen Misthaufen, wo „man täglich fürüber wandlen muß", anordnete. Dem Stadtrichter wurde befohlen, „mit Ernst und bei Pönfall von zwei Dukaten“ von den Hausbesitzern die Mistabfuhr zu for¬ dern. Noch schlimmer aber stand es in Steyrdorf, wo Mist und andere Abfälle an den Befestigungsanlagen nicht nur die Schießlucken verdeckten, sondern auch 26) eine bequeme Ersteigung der Stadtmauern von außen ermöglichten.“ Trotz verschiedener Maßnahmen der Stadtobrigkeit konnte die Schweine¬ haltung im Stadtgebiet auch im folgenden Jahrhundert nicht abgestellt wer¬ den. Fleischhauer und Bäcker hielten noch immer eine beträchtliche Anzahl Schweine, so daß 1654 an die Zimmerleute der Befehl erging, die Schweine¬ ställe der genannten Handwerker abzubrechen.*) Aber noch im Jahre 1688 beklagte sich der Rat, daß Schweine die Straßen „ruinieren“ und besonders an der Enns hinunter „von SV*s) Mist unerträglicher Unflat vorhanden und einmal nit zu passieren sei“. Die Viertelmeister wurden daher beauftragt, der Bürgerschaft anzusagen, den Unrat innerhalb acht Tagen abzuführen. In Hin¬ kunft würden alle in der Stadt umherlaufenden Borstentiere durch die Ge¬ richtsdiener eingefangen und gepfändet.*) Diese Maßnahme beseitigte wahr¬ scheinlich den alten Uebelstand, da in der Folgezeit diesbezügliche Beschwerden nur mehr selten laut wurden. Häufig erstanden auch die Stadtmetzger Fleisch zum Wiederverkauf bei den Oelbergfleischhackern. 1682 verbot der Rat solche Geschäfte bei einer Strafe von 6 Reichstalern.*°) Wenn aber die hiesigen Meister aus dem Gäu Hasen, Rebhühner oder andere Vögel auf den Markt brachten, dann hatte der Markt¬ richter diese Tiere abzunehmen und die Verkäufer dem Stadtgerichte anzu¬ zeigen.31 Die inländischen Viehpreise sind im 17. Jahrhundert trotz der unruhigen Zeiten keinen besonders großen Schwankungen unterworfen. In der Florianer Gegend kostete 1618 ein Ochse 19½ kl, eine Kuh 9 bis 11 kl, ein Kalb mit 36 Pfund 2 fl 16 Pfennig, ein Schaf 7 Schilling, 1628 eine Kuh 7 bis 10 fl, ein Kalb 2 fl, 1654 ein Kalb mit 55 Pfund 3 fl, 1662 eine Kuh 6 kl 6 Schil¬ ling und ein Lamm 3 bis 4 Schilling.*2) Wesentlich teurer aber waren in diesem Jahrhundert die aus Ungarn eingeführten Ochsen, von denen 1618 das Paar auf 73 kl zu stehen kam und noch 1667 im Einkauf 44 bis 56 Reichs¬ taler kostete.ss) Als oberste Preisbehörde bestimmte der Magistrat den Verkaufspreis des Fleisches (Fleischsatz). Eigenmächtige, vom Metzger=Handwerk vorgenommene Preiserhöhungen wurden mit Geld= und Arreststrafen geahndet. Am 7. De¬ zember 1628 verpflichteten sich die Meister, die Stadt mit gutemFleisch zu versorgen und es nicht teurer zu geben als in den anderen Städten Oberöster¬ reichs. Dafür aber wurde den Gäumetzgern der Verkauf in der Stadt an Samstagen eingestellt.*) Diese Bestimmung erfuhr eine Lockerung durch die Ratsverordnung vom 28. 3. 1629, wonach den Gäumeistern das Feilhalten am Oelberg auch an den „vier heiligen Vorabenden“ erlaubt wurde.ss) Als jedoch im Jahre 1635 die Stadtfleischhacker das Fleisch teurer als bisher geben woll¬ 96
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2