Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1952

Abschließend kann gesagt werden, daß zur Zeit der Glaubensspaltung das gesamte Schulwesen Steyrs dem Magistrate unterstand. „Das Schulwesen“, so berichteten die Steyrer am 2. Mai 1600 an den Landeshauptmann, „sei un¬ widersprechlich ihr und gemeiner Stadt Eigentum seit Kaiser Ferdinands 7107) Der Rat ernannte und enthob daher die Schulmeister, bestätigte die Zeit. Schulordnung und überwachte den Unterricht. Die politischen und religiösen Geschehnisse der Jahre 1625 und 1626 be¬ schleunigten den wirtschaftlichen Zusammenbruch der Eisenstadt. Wie der Chro¬ nist Jakob Zetl berichtet, war schon 1622 die Not überaus groß. Es war kein Wochenmarkt, kein Bauer kam in die Stadt und die Bürger trugen Silber¬ geschmeide, Zinngeschirr und Bettgewand hinaus zu den Bauern, um dafür Getreide einzutauschen.*) In diesen schweren Zeitläuften wurde das Schul¬ wesen völlig in den Hintergrund gedrängt, so daß im Jahre 1629 nur zwei deutsche Schulmeister erwähnt werden.1°) Erst die folgenden Jahrzehnte brach¬ ten allmählich wieder einen Aufstieg des deutschen Schulwesens in Steyr. Anmerkungen: (Ap. = Ratsprotokoll, F. = Faszikel, K. = Kasten, L. = Lade. Sämtliche Archivalien befinden sich im Stadtarchiv Stepr). 4)„Teitschschreiben“ = Schönschreiben (an der Elementarklasse der Linzer Tatein¬ schule). A. Ziegler, Kurze Geschichte des Volksschulwesens des Stadtschulbezirkes Linz. 1921. S. 87. 2) Rp. v. ö. I. 1600. Von einem lateinischen Schulmeister ist auch 1602 noch die Rede. Er ersuchte den Rat um das Kostgeld für die Astanten. Rp. 1602, 177, 288, 297'. 3) Rp. 1600, 258. 4)Rp. 1602, 174 f. 5) Rp. 1602, 265. 6) Die bedeutendste Urkunde in dieser Hinsicht ist der noch erhaltene Spruchbrief Her¬ zog Albrechts V. aus dem Jahre 1457 nach welchem der dem Pfarrer von Stepr in allen unterrichtlichen Belangen unterstehende Schulmeister im gütlichen Einver¬ nehmen zwischen dem Abte von Garsten und den Bürgern von Sterr eingesetzt 1552 be¬ — werden mußte. (F. Pfarrkirche 1505—1605, K. XI, L. 25, Nr. 15.) klagte sich Abt Ulrich von Garsten, daß sich die Steprer nicht an die Entscheidung 1597 wird in des Landesfürsten halten. (F. Pfarrkirche 1505—1605 Nr 64.) — einem „Theologischen Bedenken der Stadt Steyr“ das in obiger Urkunde festgelegte Ernennungsrecht nur dem Stadtpfarrer und dem Rate zugeschrieben, der Abt von Garsten sei in dem Spruchbrief „nur ehrenthalber benennet worden“. (F. Religions¬ akten 1582—1609, X. XI, L. 24, Nr. 1708.) 7) Rp. 1602, 517'; 1605 18f 23'; 1604, 103', 8) A. Rolleder, E. Pillewizer Die Schulen der Stadt Stepr in der Reformationszeit Beiträge zur österr. Erziehungs= und Schulgeschichte. Herausgegeben von der österr. Gruppe d. Gesellschaft f. deutsche Erziehungs= u. Schulgeschichte. Heft XVIII. 1918 S. 49 f. —Rp. 1605, 26'. — F. Pfarrkirche 1505—1605, K. XI, L. 25, Nr. 87. 9) R. Stumpfl, Das alte Schultheaten in Sterr. Heimatgaue 1951. S. 157 ff. 10 Rp. 1624, 76, 265, 541, 555; 1625, 10. — Im November 162g sollte die Rechen¬ schule im Gemeinen Kasten, darin der Schulmeister Sändig wohnte, untergebracht werden. Rp. 1624, 417. 11) — Rolleder, F. Normal= u. lateinische Schulen 1557—1777. K. XI, L. 56, Nr. 27. Pillewizer, a. a. O., S. 57 f. 12) 1 Rp. 1576, Bd. 5 S. 13)K. Bergthaler, Die Bruderhausstiftung in Stepr und ihr Besitzstand in der geschicht¬ Manu¬ lichen Entwicklung. Hausarbeit für die Mittelschullehrerprüfung. 1946. kript. S. 6 14) F. Berndt, Alte Häuser in Stepr. Steprer Zeitung 1929, Nr. 14. 15)K. Eder, Glaubensspaltung und Landstände in Oesterreich ob der Enns. 1525—1602. — K. Eder, Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung. S. 415. S. 62. 16) Vermutlich starb Derger zu Beginn des Jahres 1576 Von — Steuerbuch 1575. einen Kindern findet die Tochter Katharina (Leschenprantin) Erwähnung. Rp. 1576, 125. 17) S. 521. — Rolleder Hillewizer a. a. O S. 58. Rp. 1571, Bd. 1, Bd. 4, S. 565. Hier erstmalig die Bezeichnung „Teutsche Schuell auf dem 18) Rp. 1574, gemainen Casten“. 85

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