Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1952

ten beschimpft zu haben. Der Rat faßte in dieser Sache folgenden Beschluß: „Wann der Thierfelder zu diesem Exceß nit ist geuhrsacht worden, So soll Er 10 Tag lang auff den Thurn täglich 3 stundt lang auff den Khnebl gesetzt wer¬ 700) Es ist nicht bekannt, ob er die vorgesehene Strafe auch abbüßen mußte. den. Die Schulaufsicht. Die von der Stadtobrigkeit bestellten Schulinspektoren, zumeist einflu߬ reiche Ratsbürger, hatten die Aufgabe, den durch eine „Schulordnung“ geregel¬ ten Unterrichtsbetrieb zu überwachen. Ohne ihr Wissen durften die Schulmeister auch nicht verreisen. Die „Instruktionen“ für die deutschen Schulen sind nicht mehr vorhanden, doch finden sie in den Sitzungsberichten des Rates mehrmals Erwähnung. Es ist daher nicht möglich, tieferen Einblick in die inneren Schul¬ angelegenheiten zu gewinnen. Nur 1584 berichten die Protokolle, daß durch den Stadtkämmerer Katechismen an die Prediger und Schulmeister zur Verteilung gelangten. Der 1567 vom evangelischen Ministerium ausgearbeiteten Kirchenordnung, die Bestimmungen über die Kinderlehre in der Schulkirche (Dominikanerkirche) enthielt,?) folgte 1570 eine vom Prädikanten gestellte deutsche Schulordnung, die der Rat genehmigte.*) In den Jahren 1589 und 1595 wurden Verbesserun¬ gen im Schulwesen vorgenommen und 1617 die Ratsbürger Joachim Händl, Hans Zehetner, Adam Turnperger, Sebastian Wernberger und Samuel Url¬ perger beauftragt, die deutsche Schul=Instruktion zu überprüfen.*) In diesem Zusammenhang sei auch hingewiesen auf die Infektionsordnung des Prädikanten Basilius Kammerhofer aus dem Jahre 1569, die bei einem leichten Verlauf einer Seuche die Weiterführung der Kinderlehren und des Unterrichtes verlangte. „Dem Schulmeister aber soll man befehlen, daß er fleißig Aufsehen auf die Kranken habe, und so er etwan erführe, daß in einem Haus die Infektion wäre, daraus einer oder mehr Knaben zu ihm in die Schule gingen, da soll er dieselben Knaben, ob sie gleich noch gesund seien, heißend 7/95) daheim bleiben und sie nicht unter die anderen Kinder kommen lassen. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts waren die deutschen Schulen alle Quatember zu inspizieren. Aber auch monatlich konnte eine „Visitation“ vorgenommen werden, wenn es die Notdurft erforderte. Die Inspektoren wur¬ den angewiesen, nachzusehen, „wie die liebe Jugend in Lehr und Leben“ ge¬ 4 96) halten werde und hatten die Weisung, die Schulmeister zu „korrigieren“.“ Ueber die Inspektionsergebnisse mußte dem Rate ausführlich berichtet werden. Wie noch vorhandene Bittschriften zeigen, fiel es den um 1570 schon hochbe¬ tagten Schulhaltern Perger und Fraidler besonders schwer, den Anordnungen der Inspektoren Schreyer und Lampel nachzukommen.*?) Nicht selten beschwer¬ ten sich die Schulaufsichtsorgane über den „Unfleiß“ der Schulmeister. Ullman, Kaspar Thierfelder und später auch seine Söhne hatten sich aus diesem Grunde öfters „vor der Stadtbehörde zu verantworten.'s) In den Quellen finden sich die Namen folgender Schulinspektoren: Mag. Johann Schreyer, Wolfgang Lampel,*) 1570 Wolf Pfefferl, 9) Pfarrer Mag. Balthasar, Simon Händl, 1589 Pfefferl, 01) Aidn, Märtlseder, Augustin Resch, Wolf 1592 Hans Stauder, Matthias Jechlinger,) 1599 1611 Johann Isingius, Dr. Ortner, Steiner, Späneßperger, Püchler, Kosman Mann,03) 1615 Zehetner, Reinhart, Wernberger, Urlsperger,) 1619 M. Bayr, Dirnperger, Stauder, Edlinger, Jörger,105) 1622Tobias Schaidthauff, Dirnperger, Stauder, Jörger.1) 84

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