Hatdrschutz, Sennmarpliebe und Landespianung Von Studienrat Dr. Heinrich Seidl, Professor i. R. Diese Zeilen sind dem harmonischen Zusammenklang von Naturdenkmalen mit erhaltungswürdigem Bauwerk gewidmet, und der Einheit von heimatlicher Landschaftsschönheit mit landesüblicher Bauweise. Manches Altgewohnte muß hier wiedereinmal rühmend ans Licht ge¬ zogen werden und die Versuchung ist nicht gering, sich darum genießerisch lang¬ atmig zu verlieren. Allein die Zeiten sind hart und was uns an erfreulichen Anblicken geblieben ist, gilt es nicht nur zu erkennen und zu genießen, sondern auch sinngemäß zu pflegen und zu erhalten. Oft genug müssen neue Wege zur Bewahrung der heimatlichen Schönheitswerte gesucht werden. In diese Auf¬ gaben teilen sich — der Naturschutz, einander ergänzend und unterstützend — die Denkmalpflege und auch die Landesplanung. Von den vier Hauptsparten des Naturschutzes: Artenschutz, Naturschutz, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Landschaftspflege sind es insbesondere die beiden letzten Abteilungen, die immer wieder in innige Beziehung mit der Pflege erhaltungswürdiger Bauwerke treten — „Bauwerke“ im weitesten Sinne des Wortes genommen —, ja die Betreuungsobjekte fließen oft zu einer solchen Einheit zusammen, daß sich eine Zusammenarbeit von selbst ergibt. So begann auch die Tätigkeit des Naturschutzes im zweiten Jahrzent unseres Jahrhunderts, als ORR. Dr. Oberwalder und nach ihm Dr. Erwin Hainisch die oberösterreichische Denkmalpflege ausbauten und der Naturschutz vom Denk¬ malamt aus gepflogen wurde. Vor gerade 30 Jahren wurde über Anregung des Bundesdenkmalamtes auch der Steyrer Vereinigung für Denkmalpflege eine Fachstelle für den Naturschutz eingerichtet, die bald auch auf den Landbezirk Steyr und die anschließenden Grenzgebiete übergriff. Als sich die Sorgen um die Erhaltung echter heimatlicher Natur immer dringlicher gestalteten, wurden in Land und Bezirk Naturschutzbehörden eingerichtet, deren wissenschaftliche Berater die Fachstellen=Leiter waren. Als der Landesfachberater schwer er¬ krankte, übernahm der Fachberater für den Bezirk Steyr=Stadt und =Land seine Funktionen. Es hatte sich aber auch seit Längerem herausgestellt, wieviele stän¬ dige Berührungspunkte der Naturschutz mit den außerordentlich vielseitigen Aufgaben der Landesplanung gemeinsam hat, besonders betreffend der Pflege schöner Ortsbilder, Schaffung organisch wachsender Siedelungen, Grünflächen¬ gestaltung und die Sicherung entsprechender Grüngürtel als Erholungsland und „Lunge“ der Städte, Entrümpelung der Landschaft, schonende Trassierun¬ gen von Hochspannungsleitungen, Entwässerungsanlagen usw. Daraus ging eine dauernde fruchtbare Zusammenarbeit mit der Landesbaudirektion hervor, die auch in personeller Hinsicht ihren Ausdruck fand, daß der Landesplaner zum Stellvertreter des Landesfachberaters (=Landesbeauftragten für den Natur¬ schutz in O.=Oe.) wurde. Als weiterer Beleg für die genannte Verbundenheit sei aus den Vorschriften für die Landesplanung folgende bezeichnende Stelle wört¬ lich angeführt: „Der Landesplan bestimmt grundlegend die zweckmäßige Verteilung der Bodenflächen des Landesgebietes nach den Gesichtspunkten des durchgehenden Verkehrs, der Wirtschaft, der Entwässerung, der Versorgung mit Gas und Elek¬ trizität, der Schaffung der Arbeits=, Wohn= und Erholungsstätten und sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Anlagen. Dabei ist die Erhaltung von Bäumen, Baumbeständen und dem allgemei¬ nen Wohl dienenden Land= und Wasserflächen von geschichtlich, landschaftlich oder wissenschaftlichen Oertlichkeiten und auf die Freihaltung und Durchführung vonUfer= und Wanderwegen Rücksicht zu nehmen. Diese Vorschrift umfaßt 98
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