auf die Kranken habe, und so er etwan erführe, daß in einem Haus die Infek¬ tion wäre, daraus einer oder mehr Knaben zu ihm in die Schule gingen, da soll er dieselben Knaben, ob sie gleich noch gesund seien, heißend daheim bleiben und sie nicht unter die anderen Kinder kommen lassen. Der zweite Teil dieser weitläufigen Infektionsordnung forderte von den Apothekern die Vorsorge mit „hilfreichen Arzneien wider die Ansteckung“, die den armen Leuten auf Kosten des Rates ausgefolgt wurden. Durch einer „ge¬ chickten“ Arzt und andere „verständige" Personen war die Apotheke von Zeit zu Zeit zu inspizieren. Für den „gemeinen Mann“ hatte der Medikus einen „kurzen, einfältigen Bericht“ über das Verhalten in Infektionszeiten abzu¬ fassen. Dieser konnte in der Apotheke eingesehen und abgeschrieben werden. e er 8 * S Ausbrennen einer Wunde mit einem Glüh¬ eisen - Holzschnitt aus H. v. Gersdorfs Feldt¬ buch der Wundartzney, Straßburg, Joh. Schott 1528 Die Betreuung der Infizierten oblag einem eigenen Bader, dem eine ab¬ gesonderte Wohnung in der Nähe des „Pestilentiales“ zugewiesen wurde. Er war verpflichtet, die Kranken fleißig zu besuchen, ihnen die Pflaster aufzulegen, die Beulen zu öffnen und die für die Infizierten bestellten Wärterinnen in der Krankenpflege zu unterweisen. Als wöchentliche Gabe für ihren gefährlichen und anstrengenden Dienst erhielten diese Pflegerinnen nur zwei Laib Brot oder sechs bis acht Kreuzer. Bei unrechtmäßiger Annahme dieser Belohnung wurden sie ernstlich bestraft und „stracks“ aus der Stadt gewiesen. Infizierte Leute durften weder im Bürgerspital noch im Bruderhaus auf¬ genommen werden. Wegen der damals noch abgesonderten Lage war letzteres ursprünglich das Sondersiechenhaus*). Wahrscheinlich schon unter Kaiser Ma¬ ximilian I. zu einer selbständigen Herrschaft erhoben, wurde es in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts zur Unterbringung verarmter Bürger ver¬ wendetss). In der Infektionsordnung vom Jahre 1569 findet sich der Hinweis, daß der Stadtrat „bei dem Wasser der Steyr“ den Bau eines eigenen Hauses mit „vier unterschiedlichen Zimmern, Stuben und den zugehörigen Kammern für die „gemeinen infizierten Leute“ angeordnet habe. Tatkräftig gefördert durch die Stiftungen der Bürger Benedikt Aettl und Ulrich Lichtenberger wurde bald nach 1569 das Herrenhaus erbaut“). Häuser, in denen zum ersten Male die Ansteckung auftrat, ließ man sper¬ ren, den dort wohnenden Kranken jedoch alle Notdurft zuteil werden. Bei einer 108
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