Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1949

Höhe der Gebühr: Für Wohn= und Amtsgebäude, Geschäfts= und Ge¬ werbebetriebe erfolgt die Abgabe von Wasser grundsätzlich nach Abmaß durch Wassermesser; die Gebühr beträgt pro Kubikmeter S —.35, mindestens jedoch S 17.50 jährlich. Die Miete für den Wassermesser wird separat in Rechnung gestellt. Für Gärten kann, insofern die darinnen bestehenden Ausläufe ausschlie߬ lich zur Gartenbesprengung dienen, eine jährliche Pauschalgebühr festgesetzt solange die erforderlichen Wasser¬ werden. Im Stadtteil Münichholz wird, messer fehlen, eine Pauschalgebühr von S 3.— pro Monat und Wohnung ein¬ gehoben. Fälligkeit. Die Ablesung des Wassermessers und die Verrechnung des ver¬ brauchten Wassers erfolgt vierteljährlich im nachhinein. (Jänner, April, Juli, und Oktober jeden Jahres). Für die Gebührenzahlung ist eine Frist von 8 Ta¬ gen nach Empfang der Vorschreibung vorgesehen. Wird die Frist überschrit¬ ten, so ist für die rückständigen Beträge ein Säumniszuschlag von 5 v. H. ver¬ wirkt. Außerdem hat der Steuerpflichtige die entstehenden Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tragen. Tapeziererwerkstätte NEUANFERTIGUNG sowie REPARATUREN von TErlach Pollstenmößel. STEYR, Fabrikstr. 52 Mathatizen Gutopolstenungen olt Lien enld Sn ILTALE STEYR Steyr, Ob.-österr., Stadtplatz 12, Telephon 118 DURCHFUHRUNG SAMTLICHER BANKGESCHAFTE TRESORANLAGE N GESCHAFTSSTELLE DER KLASSENLOTTERIE Fleischhauer und Seicher Steyr Soozi WIEEhEH Damberggasse 14, Tel. 550-8 327

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