In besonderem Ansehen muß um diese Zeit die Goldschmiedekunst ge¬ standen sein, denn man findet nicht selten die Namen von Meistern und Ge¬ sellen dieses schönen Handwerks in den Ratsprotokollen verzeichnet. Neben Gold= und Silberarbeiten pflegten sie auch den „Stachelschnitt“! und mancher von ihnen war in jener Zeit auch Kupferstecher wie z. B. der Wiener Johann Bloy oder der Nürnberger Hans Hensell“ In Steyr lebte damals der bürger¬ liche Goldschmied Wolfgang Hauser, dem wir die älteste Stadtansicht aus dem Jahre 1584 verdanken!!“ Er hat noch später, um 1611, vom Burgfried unserer Stadt Kupferstiche angefertigt. Für zweihundert Exemplare erhielt er vom Rat 50 Taler 1ls In Blütezeiten des Handwerks, wie uns eine solche eben in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entgegentritt, spielten die Jahrmärkte eine be¬ sondere Rolle. Da sie zumeist für den Handel mit gewerblichen Erzeugnissen bestimmt waren, besaßen sie eine hervorragende Bedeutung für die Stadt¬ wirtschaft!s. Man könnte sie als eine Art Gewerbeausstellung in früheren Jahrhunderten bezeichnen. Vor dem 18. Jahrhundert gab es nur einen Jahr¬ markt, nämlich den Frühjahrsmarkt einige Wochen nach Ostern!o Rückte die Marktzeit heran, wurde mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen. Der Stadt¬ zimmermeister überwachte die Aufstellung der Hütten auf dem Stadtplatz! der Stadtwache und dem „Bettlrichter“ wurde eingeschärft, auf das „lose Ge¬ sind“ achtzuhaben, damit es nicht haufenweis in die Stadt hereinlaufel2, feuer¬ polizeiliche Maßnahmen wurden getroffen und die Straßen und Plätze von Unrat und Schmutz gesäubert. Damals gab es noch keine Müllabfuhr. Schutt und Kot warf man auf die Gasse oder in den Zwinger, in den Häusern hielt man Schweine, Gestank verschlechterte die Luft. Vor dem St.=Gilgen=Tor bei der Stadtpfarrkirche und vor den Stadtmauern, besonders vor jenen in Steyr¬ dorf, häufte sich der Mist derart, daß 1596 sogar die Schießlucken mit Unrat verlegt waren's. Jedes Jahr traf der Rat Anordnungen, um diese Uebelstände zu beseitigen. Kurz vor Beginn des Marktes besichtigten „Beschaumeister“ die Waren¬ lager der „auswendigen“ oder Geimeister, wofür sie eine bestimmte Gebühr zu erlegen hatten. Was den strengen Anforderungen des Handwerks nicht entsprach, durfte nicht verkauft werden!? Den Geischneidern z. B. war nur das Feilhalten bestimmter Erzeugnisse wie Manns= und Weibskleider aus schlechtem Tuch gestattet, schon nach fünf Tagen mußten sie den Markt wieder verlassen!25 Lebzelter aus der Umgebung konnten ihren Met nur in den Hütten ausschenkenk. Auswärtige Hafner durften nicht mehr als zwei Fuhren Tonwaren auf den Markt bringen!“. Uhr, Eine Stunde lang, von 11 bis 12 das wurde am Donnerstag nach Jubilate, die ist der dritte Sonntag nach Ostern, 1128 Noch feierlich eingeläutet „Freiung“ heute sehen wir im Stadtmuseum einen Arm, der ein Gerichtsschwert hält. Dieses Symbol der „fürstlichen Freiung“ wurde am Rathaus angebracht. Der Marktplatz stand nun während der Marktzeit unter einem besonderen „Rechts= und Friedens¬ schutz". Jeder, der hier eine Freveltat be¬ ging, wurde vor einem eigenen Markt¬ gericht abgeurteilt. Unter dem Schutz des Landesfürsten standen auch die Markt¬ besucher außerhalb des Stadtgebietes, ihnen wurde das „freie Geleite“ zuteil 129, Kauf¬ Bild links: Die Marktfreiheit 139
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