werken Werner Mannstains zu Steyr und Reichraming“ von den Rat= oder Rotschmieden Hans Winkler“ und Hans Lang, sie berichten von dem Bau einer Glocken=Gießstatt am Graben' sie erwähnen Pulvermacher' lange und kurze Schleifer“. Sieberer, „Seßl“=“, Feder=*, Kozen=100, Karten= und Handschuhmacher!“. Seit die Schußwaffen zur Zeit Kaiser Maximilians all¬ gemein Verbreitung fanden, wurde die Erzeugung derselben auch in Steyr betrieben. 1551 lesen wir von den Büchsenmachern Wolfgang Aigner und Max Steinacher!. Den Metzgern wurde 1583 das Schlachten in den Häusern untersagt und vor dem neuen Tor eine Schlachtbrücke erbaut. Es wurde ihnen ferner das Inschlitt=Ausbrennen und das Kerzenmachen verboten. Diese Ar¬ beiten mußten in der Hütte vor dem Neutor verrichtet werden, um den lästigen Geruch aus der Stadt zum Verschwinden zu bringen! 1590 bewilligt der Rat dem Fleischhacker=Handwerk die Führung eines Handwerkssiegels, doch den „Ochsenkopf“ in demselben zu führen, wurde aus „sondern bedennckhen“ nicht 104 gestattet Da die Stadtbewohner ihren Warenbedarf bei den ansässigen zunft¬ mäßigen Handwerkern decken mußten, hatte die Stadtobrigkeit stets ein wach¬ sames Auge für Qualität und Quantität gewerblicher Erzeugnisse. Zahlreich sind die Drohungen, Mahnungen und Strafen, die in dieser Hinsicht ausge¬ sprochen wurden. Einer ständigen Kontrolle waren die Fleischhauer und Bäcker unterworfen. Die „Brotbeschauer“ mußten jede Woche bei den hiesigen Bäckern, an Wochen¬ marktstagen bei den Geibäckern das Brotgewicht überprüfen. In der Faschings¬ und Fastenzeit hatten die Handwerksmeister dem Rat eine Anzahl „Peiglmuster zur Auswahl vorzulegen!“ Als 1577 bei der Brotbeschau das Gebäck abermals zu gering befunden wurde, diktierte der Bürgermeister für ein Lot Gewichts¬ abgang die Zahlung eines Dukaten und kündigte gleichzeitig an, daß im Wiederholungsfalle mit der „Schupfen“ vorgegangen werden müssel Die „Bäckerschupfen“, eine mittelalterliche Strafmaschine, war ein hölzerner Korb oder Käfig an einem mächtigen Hebel, mit dem man den in den Korb ge¬ perrten Bäckermeister beliebig oft ins Wasser tauchen konnte. Die ältere Art dieser Vorrichtung war die „Prelle“. Man hängte sie mit Vorliebe über schmutziges Wasser. Sie war so gebaut, daß sich der Sträfling aus derselben durch einen Sprung in die Pfütze befreien konnte!“ Noch im Jahre 1772 wurde in Steyr die Bäckerschupfe neuerlich aufgerichtet's. Wie die Bäcker, so mußten auch die anderen Berufe tüchtige Arbeit leisten. Im Jahre 1577 wurde der Bader Hans Heindl zu einer Geldstrafe von sieben Taler verurteilt, weil er dem Mörder Hans Fidler, der im Stadtgefängnis eine letzten Tage verbrachte und aus „Teufelischer eingebung“ einen Krug zerbiß, die im Halse Fidlers steckenden Scherben mit seinen Instrumenten nur noch besser in den Schlund hinabgetrieben habel?. Wegen der liederlichen Arbeit drohten um 1580 die Stadtväter den Steinmetzen und Maurern, dem wälischen Steinmetz Caspar Dorette allhier sein Steinwerk hauen und ver¬ kaufen zu lassent. 1590 wurde dem Papierer Valentin Pramer nahegelegt, besseres Papier zu machen, da man es sonst von anderen Orten beziehen müßteit und im gleichen Jahre mußten die Ziegelofen=Besitzer auf dem Rat¬ haus erscheinen, weil die Ziegel so schlecht waren, daß sie bei Regenwetter zerbröckelten!!2 Galt es aber, besondere Arbeiten anzufertigen, dann berief der Rat aus „ C anderen Städten die Fachleute. Nach der Hochwasserkatastrophe im Jahre 1572 ließ man aus Wien Baumeister kommen, die über den Wiederaufbau der eingestürzten Stadtmauern und Gebäude ihr Gutachten abgaben! Aus Augs¬ burg holte man 1577 den Uhrmacher Georg Wagner, dem der Auftrag zuteil wurde, das Uhrwerk auf dem Rathausturm einzurichten! 138
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