Die Handwerksversammlungen alle Quatember und am Jahrtag, dem Festtag des Schutzpatrons der Innung, fanden in der Herberge statt. Bei offener Lade, in der Privilegien, Geldbüchse und Zunftsiegel verwahrt lagen, erfolgte die Wahl der Zechmeister, die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, das Aufdingen und Freisprechen der Lehrlinge sowie die Erledi¬ gung verschiedener Zunftangelegenheitens Diese Versammlungen ließ die Stadtobrigkeit stets durch einen Abgesandten, dem Ratskommissär, über¬ wachen, der über den Verlauf der Versammlung eine ausführliche Relation dem Bürgermeister vorzulegen hatte. Am Jahrtag herrschte manchmal über¬ schäumende Fröhlichkeit. Dies zeigt eine Jahrtagsrechnung der Metzgerknechte aus dem Jahre 1735, die über den Brauch des „Brunnenwerfens“ berichtet. Sie zeigt folgende Ausgabeposten: „Demjenigen Fleischhacker, so sich hat in den Brunn werfen lassen geben 38 kr., zwei Buben so ihm die Füß gehalten 14 kr., einen Fremden in Brunn geworfen 12 kr.“ Die Sitte des Brunnen¬ werfens findet noch im Jahre 1764 Erwähnungst. 8 4 GESELLENHUMPEN D. HAFNER¬ ZUNFT NSTEYR. Zeichnung von Fachlehrer A. Blümel. Uebertretungen, die sich einzelne Gewerbetreibende oder eine ganze Zeche zuschulden kommen ließen, belegte der Rat mit Geld= oder Arreststrafen. Als im Jahre 1572 die Gastwirte das Ungeld, eine Getränkesteuer, nicht rechtzeitig erlegten und über beschehene Aufforderung auch nicht auf dem Rathaus er¬ schienen, ließ sie der Rat so lange in den Turm schaffen, bis jeder seine Schuld beglichen und außerdem noch einen ungarischen Gulden bezahlt hatte“. 1680 öffneten zwei Bräuer ohne Wissen der Visierer die Sudpfannen. Sie mußten dafür zur Strafe auf zwei Stunden in den „Ofen“, wo sie in kniender Stel¬ lung verharren mußtens. Wegen ungebührlicher Forderungen des Herbergs¬ vaters Leopold Angerer brachten 1723 die Hafner ihre Lade und ihr Schild ohne Bewilligung des Rates zu ihrem Zechmeister. Das ganze Handwerk er¬ 136
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