Jahrbuch des Kreises Steyr 1942

kleine Ersatzzähnchen (Tafel), die am Gaumendach in Scharnieren aufgerichtet werden können, sind 5 Millimeter lang, glashart, etwas nach hinten gekrümmt und nahe der nadelfeinen Spitze mündet mit kurzem Schlitz der Giftkanal der ziemlich stattlichen Giftdrüse, welche beim Zubeißen durch den mächtigen Kaumuskel zusammengedrückt wird. Dadurch wird nach Art einer Injektionsspritze das Gift mit Gewalt in die Wunde gespritzt. Es sind drei hoch¬ komplizierte Eiweißverbindungen im Schlangengift gefunden worden: das Neurotoxin oder Nervengift, das hauptsächlich die Brillenschlangen (Kobras) besitzen, die Hämorrhagine (gefä߬ zerstörenden) und die Hämolysine, die blutauflösenden Gifte, welche besonders die Vipern besitzen. Im Magen scheint das Gift kaum wirksam zu sein, trotzdem ist von einem Aus¬ augen des Giftes aus der Bißwunde unbedingt abzuraten, weil kleine unkrontrollierbare Verletzungen in der Mundhöhle dem Gift den Weg ins Blut bieten würden. Auch das Ausschneiden der Wunde mit einem gewöhnlichen Messer ist wegen der damit verbundenen Verunreinigung der Wunde nicht ratsam. Besser wäre schon das Ausbrennen mit glühendem Eisen, doch hat man das nicht leicht zur Hand und erfordert einige Standhaftigkeit. Die beiden sichersten heute anerkannten Schlangenbißbehandlungen sind jedenfalls 1. das mehr malige und rasche Abbinden der Bißstelle gegen das Herz zu, also z. B. bei verletztem Finger am Fingergrund, am Handgelent und am Arm. Zweitens muß so rasch wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden, die z. B. in unserm Landeskrankenhaus sofort durch Injektionen des jederzeit vorrätigen Heilserums erfolgt. Ueber die Heilwirkung durch Trinken großer Mengen von starkem Alkohol in Form von Rum, Kognak, Schnaps ist viel gestritten worden. Immerhin ist es auffallend, daß in dem, von Oesterreich seinerzeit okkupierten Bosnien und Herzegowina die Schlangenbisse, welche die Besatzungsmannschaft nicht selten bekam, mit ½ bis ¾/ Liter Schnaps „kuriert“ wurden. Vom ärztlichen Standpunkt wird die Behandlung mit Alkohol jetzt größtenteils ab¬ gelehnt, schon aus dem Grunde, weil seine gewöhnliche Veränderung an unsrem Körper das Krankheitsbild verwischt und dem Arzt die Beurteilung sehr erschwert. Verläßliche Berichte über Schlangenbißbehandlung sowie Vorkommen der Kreuzotter wären sehr erwünscht und mögen zu meinen Händen an die Oberschule Steyr gesendet werden. Tritt keinerlei Behand¬ lung des Giftbisses ein, dann schwillt die Stelle bald stark an, verfärbt sich, Schwindel, Brechreiz, schwere Uebelkeit, Leibschmerz, und Ohnmachten folgen. Der Tod kann bei Kindern ehr rasch, bei Erwachsenen in mehreren Stunden bis drei Wochen erfolgen. Nicht selten ist der Biß auch von jahrelangem Siechtum gefolgt. Daß die Kreuzotter wo irgendmöglich getötet werden muß, ist selbstverständlich, ein kräftiger Stockhieb auf das Rückgrat genügt, doch weicht das Leben sehr langsam aus dem Tier und selbst abgeschnittene Otternköpfe können noch sehr wirksam beißen. Von den Feinden der Kreuzotter hat unser Gau schon seit langem zwei verloren, den Storch, der vor 200 Jahren noch Brutvogel hier war und der Schlangenbussard, der in den Sechzigerjahren das letztemal hier gesehen wurde. Doch soll nach Angaben unsres Ornithologen Karl Steinparz auch der gemeine Bussard nicht selten die Kreuzotter fressen. Der Iltis holt sich hie und da eine, jedenfalls aber der kühne kleine Stachelritter, der Igel, dem sogar ein gewisser Grad der Giftfestigkeit nachgerühmt wird. Wir sind dem Igel also nicht nur für seine eifrige Insekten= und Schneckenvertilgung zu großem Dank und Schutz verpflichtet, sondern auch im Kampf gegen unsre einzige wirklich gefährliche Schlange. Stadttheater Steur Intendant: H.Pernegger-Pernegg (seit 1938) Spieltage: Täglich, außer Montag. Spielzeit: Oktober bis Juli. — Vorverkaufs¬ Kassestunden: Täglich, außer Montag, 9 bis 1230 und 15 bis 1730. —Kasseeröffnung: 40 Minuten vor jeder Vorstellung. Fernruf der Kasse: Während der Kassestunden 300. Preise der Plätze: Schauspiel Operette Kinderv. Operette Schauspiel Kinderv. Logensitze 2 90 2•30 1•50 Mittelbalkon 1•60 80 1·20 2•50 Rückw. Logensitze 2•10 1•40 Seitenbalkon 70 1·40 —·80 2•50 Orchestersitz 1•40 2•10 Galeriesitz •60 1•— 70 Sperrsitz 2•30 1•80 1•10 —•70 Stehparterre 60 Parterresitz 1.80 1•40 Seitl. Parterresitz 1•80 1•40 Stehgalerie •80 —·60 .60 310

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