Jahrbuch des Kreises Steyr 1941

Von Käfern mußte der prachtvolle Alpenbock und der Hirschkäfer („G'hirntlkäfer) unter Schutz gestellt werden. Der Alpenbock ist eines der schönsten Insekten; auf hellgraublauen Grund führen dunkelblaue weißgeränderte Querbinden über den schlanken Leib. Er ist schon recht selten, was man bald auch vom Hirschkäfer sagen können wird, weil die Zahl der Eichen, seiner Nährpflanze, immer geringer wird. — Geschützt sind auch der riesige pechschwarze Wasserkäfer, der im Gegensatz zum fischräuberischen Gelbrundschwimmkäfer ein harmloser Vegetarier ist und endlich der prachtvolle blaue und grün ­ goldige Laufkäfer, der sogenannte „Puppenräuber", dessen gesegneter Appetit dem Wald bei Raupenplage sehr zu statten kommt. Solche Flurschützen im Kleinen sind vor allem die roten Waldameisen, deren bis l-L Million starkes Volk zu seiner täglichen Ernährung über 10.000 größtenteils schädliche Kerbtiere braucht. Diese Ameisart samt ihren Entwickluugsstufen und ihrem Bau steht unter Naturschutz; als Zierfischfutter können jetzt statt der Ameisenpuppen getrocknete Wasserkrebschen ge ­ geben werden und statt des Ameisengeistes zum Einreiben gibt es bessere und wohlfeilere Mittel gegen Rheumatismus. Wir schließen diese Zusammenfassung über unser Reichsnaturschutzgesetz, in seiner, auch den ostmärkischen Verhältnissen Rechnung tragenden Gestalt, mit der dringlichen Bitte, um rege Mitarbeit in dem Sinne unsres Reichsforstmeisters Hermann Göring: „Wald und Flur und die dort von Gott eingesetzten Geschöpfe gehören nicht dem einzelnen, sondern sind Gesamtgut aller Deutschen." Stadttyeater Steyr (Landesbühne) Mil der Spielzeit 1940/41 wird für die Veranstaltungen im Stadttheater die Vergnügungssteuer erhoben. Laut gesetzlicher Bestimmungen wurde diese Steuer wie folgt festgesetzt. Auch ist nunmehr in diesen Preisen die gesetzliche Karlenabgabe sür die Altersversorgung der Bühnenschaffenden enthalten. Eine Erhöhung der bisherigen Eintrittspreise findet nicht statt. P l a k OkLKLUL Liiickki-voi-sl. Preis Steuer zuscnu. PreisSteuer zusam. Preis Steuer zusam. Logensitze .... 2 50 - -40 2S0 2- ------- -30 2'30 1-30 — 20 1-50 Nückw. Logensitze 2 20 - 30 2-50 1-80 — -30 2-10 1'20--20 1-40 Orchestersitz .... 2-20 -30 2-50 1-80 --30 2-10 120 - 20 1'40 Sperrsitz ................. 2- ------- -30 2-30 1'60 -'20 1-80 1- ------- -10 1-10 Parterresitz ... 160 --20 1-80 1-20 — -20 1-40 — -90--10 1- — Seitl. Parterrcsitz 1-60 --20 1-80 120- 20 1-40 - -90 --1 - — Mittelbalkon . . . 1-40 - -20 1-60 1- ------ -20 1-20 - -70 -'10 --80 Seitenbalkon . . . 1-20 --20 1-40 — -70 — -10--80 --60 --10 --70 Galeriesitz .... — -90 — -10 1-- -'60 --10 — -70 - 50 - 10 -60 Stehparterre . . . --90 -10 1- --60 -10- -70 - -50 - -10 - -60 Stehgalerie ... — -70 -10--80 --50- -10- -60 --50 — -10 -60 Karten-Vorverkaustsskunden: Täglich außer Montag im Stadttheater (auch tele ­ phonisch) von 10 bis 13 Uhr und ab 17 Uhr. (Zu anderen Zeiten werden auch telephonisch keine Kartenbestellungen angenommen.) Ruf 300. Plahmietersihe werden nicht mehr ausgegeben. — Bestellte Karten verfallen für jedermann ab 12 Uhr mittags des Vorstellungstages! — Programmhefte zu 20 Pfennig das Stück. — 2 Kleiderablagen für Parterre nächst der Kasfe. 1 Kleiderablage für Logen und Galerie im Pausenzimmer, 1. Stock. Schirme und Stöcke müssen in den Garderoben abgegeben werden. — Das Be ­ legen von Plätzen und Wänden mit Kleidern u. a. ist strengstens verboten! 326

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