Von unsren Fröschen steht nur der bekannte sogenannte Wetterprophet, der Lau», srosch, und der oben braune, unten rein weiße, sehr schlanke Springfrosch unter Schutz; der bunte große Wasserfrosch — der übrigens Steyrs nächster Umgebung fehlt — und der bräunliche Gras- und Waldfrosch sind wegen ihres schmackhaften, guten Fleisches frei gegeben, doch ist vor der Entnahme der Schenkel der Kopf mit einem kurzen, scharfen Hieb abzutrennen. Die Wassermolche stehen zwar nicht unter ausdrücklichem Schutz, doch sollten Eltern und Lehrer das bei Buben im Frühjahr so beliebte Molchfangen verbieten, wenn nicht die entsprechenden Behälter vorhanden sind und der Junge nicht die entsprechende pflegeApollofalter und Alpenbock unsre beiden schönsten alpinen Kerbtiere. rische Eignung besitzt. — Um übrigens der Verstand und Gemüt bildenden Terrarien- und Aquarienkunde entgegenzukommen, gestattet das Naturschutzgesetz — pflegerische Kenntnis uud Eignung vorausgesetzt — die Aneignung einzelner Zauneidechsen, Blindschleichen, Ringelnattern sowie einzelner der geschützten Lurche. Von Schmetterlingen sind der Ap o l l o f a l t e r, der Segel falter und der größte Schmetterling Europas, dasWienerNachtpfauenauge, unter Schutz gekommen; außer dem ist die sogenannte „Schmetterlingskunst" verboten, d. h. die Zusammenstellung verschiedener Ornamente aus Jnsektenkörpern unter Glas und Nahmen. Vom Apollofalter gibt es viele Spielarten, die ausnahmslos geschützt sind, ebenso ihre Entwicklungsstufen: Ei, Raupe und Puppe. Der Schutz dieser herrlichen Alpenschmetter linge ist dringend, da besonders ausländische Händler immer wieder versuchen, ihn zu exportieren. Der Segelfalter mit seinen schwarzen Längsstreifen auf gelbem Grund ist unverkennbar, ebenso das riesige Wiener Nachtpfauenauge mit seinen fast zwei Zentimeter großen Augenflecken auf den rindenfarbigen gerundeten Flügeln. 3ZS
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