(„Woadenzian) dürfen nicht verkauft werden. Ihr Bitterstoff, der medizinisch verwendet wurde, schützt sie einigermaßen vor Weidevieh. Dies gilt in verstärktem Maße vom naheverwandten Tausendgüldenkraut, dessen Bitterstoff heute noch eine vorzügliche Arznei gegen Magenübel liefert. Es ist aber in unsrem Kreis viel zu selten, um es für die Heilpflanzensammelaktion freizugeben. Der Name leitet sich von den eigentümlich gedrehten Staubgefäßen her, die eine gewisse Aehnlichkeit mit winzigen Geldrollen besitzen und sich schön von den satt rosaroten Blüten röhren abheben. Auch die Arnika (Bergwohlverleih) unsrer Bergwiesen ist von der oberen Naturschutz behörde für eine gewerbliche Sammelaktion nicht freigegeben worden. Der ausgezeichnete Wundsaft der dunkelgelben Blüte muß im Großen in Gegenden gewonnen werden, die reicher daran sind. Eine bescheidene Entnahme der Heilpflanze zu privaten Zwecken bleibt unbenommen. Wir schließen den Reigen der vom Handel ausgeschlossenen Pflanzen mit einem zweiten Korbblütler des Berggeländes, derWetterdistel oder Eberwurz, im Nolksmund „Jagerbrot" genannt wegen der Eßbarkeit des fleischigen Blütenbodens. Jeder kennt den stacheligen Blätterstern, den diese stengellose Distel um ihren Hellen flachen Blütenkorb auf trockenen Wiesen flach ausbreitet, bei feuchtem Wetter aber zusammenzieht, wie die verkrallten Finger einer Hand. Geschützte Tiere Das Reichsnalurschutzgesetz hat sämtliche einheimischen Fledermäuse unter voll ständigen Schutz gestellt. Diese unermüdlichen nächtlichen Kerbtierjäger, welche das beste natürliche Schutzmittel gegen die Mückenplage darstellen, sind schon viel weniger häufig geworden — weniger wegen unmittelbarer Verfolgung — denn die Zeiten, in denen man Fledermäuse für giftig hielt oder sie gegen Blitzschlag ans Scheunentor nagelte, sind bei uns doch schon vorüber. — Der Rückgang hat vielmehr aus Mangel an Schlupfwinkeln ein gesetzt. Alte stille Gebäude mit leicht zugänglichen Dachböden sind nicht mehr häufig und hechle Bäume und Höhlen ebenfalls. Man hat jetzt aus diesem Grunde zur Bekämpfung der Mückenplage in den Donauauen eigene „Fledermaustürme" gebaut. Auch die leidenschaftlich insektenfressenden Spitzmäuse wurden mit Ausnahme der großen, dunklen, fischlaichfressenden Wasserspitzmaus unter Schutz gestellt. Selten trifft inan die scheuen Tiere lebend. Kleiner als die gewöhnliche Hausmaus, unterscheiden sie sich auf den ersten Blick von dieser durch die feinzugespitzte, fast rüsselartige Schnauze, die kaum sichtbaren Augen, sehr kleine Ohren — anatomisch aber durch ein nadelscharfes zahn reiches Gebiß, das auf ausschließliche Jnsektennahrung schließen läßt. So ein Waldspitzmauschen verzehrt an einem Tag weit mehr an größtenteils sehr schädlichen Kerbtieren als ihr eigenes Gewicht ausmacht. — Ihr nächster Verwandter, der Maulwurf, hat das gleiche ungeheure Nahrungsbedllrfnis, ist ein vorzüglicher Engerlingjäger, wird aber in Gärten mit empfindlicher Pflanzenzucht durch seine Hügel oft sehr lästig. Er steht darum unter beschränktem Schutz: nur auf dem eigenen Grund darf er verfolgt werden. Man kann ihn leicht austreiben ohne zu töten, indem man teergetränkte Läppchen in seine Gänge steckt; dann wandert er gern von selber aus und kann noch in Obstgärten großen Nutzen stiften. Auch der trotz des Stachelrockes ebenfalls nahverwandte Igel, ein wackerer In fekten- ttnd sogar Kreuzottervertilger, genießt nur beschränkten Schutz — er darf zwischen 1. Oktober und letztem Februar aus seinem Revier entfernt werden, wenn er dort in Fasanerien unter den Eiern und Jungoögeln Schaden anrichtet. Von den Nagern steht das Eichhorn als arger Nesträuber und Waldsamenverzehrer nicht mehr unter Naturschutz, wohl aber der Bilch („Bü hma u s"), wegen seiner langen Winterruhe auch Sieben schläfer genannt. Er gleicht einem kleinen grauen Eichkätzchen, jedoch ohne die langen Ohrbüschel und der Schwanz ist viel weniger dichtbuschig. In Jahren mit geringer Bnchenkernernte führt der Bilch öfter in Obstgärten kleine Räubereien aus und wird unter solchen Umständen auf Ü4 bis 1 Jahr vom Landrat freigegeben. Vollkommenen Schutz genießt die entzückende Haselmaus, unser anmutigstes Nagetier mit rötlichgelbem Pelzchen und großen schwarzen Augen, das samt dem leibeslangen Schwanz nur 14 Zentimeter mißt, versteckt im Gebüsch lebt und seine Jungen in einem kunstvoll geflochtenen kugelförmigen Nest im Gezweige aufzieht. Zu den nichtjagdbaren Raubtieren zählen das Kleine oder Mausnüesel und das große Wiesel oder Hermelin, die wegen ihres Schadens; den sie der 323
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