schützte 'Pflanzen dürfen — von der normalen Bodennutzung abgesehen — tatsächlich in keiner Art verletzt oder entnommen werden und die Strafen sind auch nicht gering. So heißt es im Paragraph 30: „Wer diesen Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig zuwider handelt, wird mit Haft und mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit einer dieser Strafen bestraft. Wird die Tat erwerbs- oder gewohnheitsmäßig begangen oder liegt sonst ein be sonders schwerer Fall vor, so wird die Tat mit Gefängnis bis zu zwei Jahren . . bestraft/' Außerordentlich wichtig ist ein Nachsatz zu diesen Vorschriften, der besonders alle Lehrer betrifft, die ja überhaupt berufen sind, den Naturschutzgedanken nach Möglichkeit zu fördern: „Wer es unterläßt, Jugendliche unter 18 Jahren, die seiner Aussicht unter stehen, von einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieser Verordnung abzuhalten, wird ebenfalls nach Absatz I des Paragraph 30 (das ist die vorhin angeführte Strafbe stimmung), bestraft." Die Verantwortung des Lehrers bei Schulausflügen ist also außer ordentlich groß und es ist Ehrenpflicht jedes Jugenderziehers, sich auf das gewissenhafteste mit dem ganzen Naturschutz vertraut zu machen und sich dafür auch im praktischen Leben einzusetzen. Gelegenheit dazu ist reichlich geboten, besonders in der Durchführung der Heil pflanzensammlung, die weil mehr Schaden wie Nutzen brächte, würde sie nicht im Sinne strengster Vermeidung aller Flurschäden und Naturschutzsünden ausgeführt. Die tiefgehende volkspolitische Bedeutung des Naturschutzgesetzes erhellt aus den Worten der beiden Heraus geber des Gesetzwerkes ORR. Dr. Klose und MR. Dr. Vollbach: „Die deutsche Regierung sieht es als ihre Pflicht an, auch dem ärmsten Volksgenossen seinen Anteil an deutscher Naturschönheit zu sichern." Es sollen nun die einzelnen geschützten Gattungen und Anen kurz vor Augen geführt werden, und zwar in der Reihenfolge der natürlichen Verwandt schaft. Natürlich können auf dem hier verfügbaren kleinen Raum nicht viel botanische Kenntnisse vermittelt werden; dies vermögen zahlreiche vorzügliche Lehr- und Handbücher viel ausreichender. Die wenigen kennzeichnenden Worte bei jeder Art sollen — in Ver bindung mit Pflanzenbildern — ein rasches Sichzurechtfinden in der Naturschutz flora anbahnen. Wir beginnen mit der Hl r s ch z u n g e, unserem einzigen Farn mit ganzgradiger leicht gewellter Blattfläche, deren ledrige glänzende Oberseite den Schnee leicht abrutschen läßt und die zu einem begehrten Schmuck schattiger Gärten geworden ist. Dies hat der Hirschzunge eine so arge Verfolgung durch Gärtner eingetragen, daß sie schon im ehemaligen österreichischen Gesetz geschützt werden mußte. Die schönen rotbraunen Sporen streifen der Blattunterseijte liefern das bekannte Sporenpuloer, zahlreiche winzige kantige Gebilde, aus denen auf gutem Waldhumus bald ein herzförmiger fingernagelgroßer grüner „Vorkeim" 'hervorsproßt und geschlechtliche Vermehrungsorgane zeitigt, aus deren Be fruchtung die neue Farnpflanze erwächst. Glücklicherweise sind die riesigen (st- Meter) Blattrosetten auf unsern feuchten Gebirgswaldhängen noch nicht selten. Von den milden Lilien sind alle vollkommen geschützt; so der Türkenbund und die Feuerlilie, beide auf üppigen Bergwiesen im Vorsommer blühend. Die riesige ziegelrote Blüte der Feuerlilie zählt zu unsern prunkvollsten Blüten und wird nicht nur für den sie bestäuben den Tagfalter ein leuchtendes Lockmittel, sondern auch für den farbenfreudigen Menschen; der nun auch, trotz der dreifachen Vermehrungsmöglichkeil (Frucht, Reservezwiebel und Brutknospen in den Blattachseln) die herrliche Pflanze an vielen Stellen ausgerottet hat. Die fleischroten sechs Blumenblätter des Türkenbundes mit ihren braunen Flecken stehen in lockerer Traube und sind auffallend zurückgerollt, so daß sie dem Kopfbund eines Türken, dem Turban aus buntem Seidentuch, einigermaßen ähnlich sehen. Die Sumpf siegwurz (QIackiolus paluster) ist in unserem Kreis recht selten. Man kann sie als kleine hellpurpurne Verwandte unsrer Gartengladiolen kennzeichnen. Die einseitige Blütentraube läuft spitz zu, die „reitenden" Blätter ähneln denen der Schwertlilie, mit denen sie auch nahe verwandt sind. Aus der ungeheuren Anzahl der Knabenkräuter-Orchideen hat das Gesetz vor allem den Frauenschuh zum vollständigen Schutz ausersehen. Auf gut sußhohen Stengel erhebt sich ein meist nur einblütiger Stengel mit fünf dunkelviolett braunen, schmalen Blumenblättern, welche die große, gelbe, patschenförmige, sogenannte „Unterlippe" strahlig umstellen. Diese ansehnlichste unsrer Orchideen reicht von den Auniederungen aller Gebirgsflüsse bis über 2000 Meter Seehöhe und teilt die Vorliebe für feuchte Almwiesen mit einer unsrer kleinsten Orchideen, dem stark vanilledustenden Kohlröserl, nach der dunkelroten, gleichsam brandigen Blütenfarbe der kurzen kugel- oder kegelförmigen Aehre auch „Brändl" genannt. Die blaßblauen, meist zweizipfelige Knolle hat zum wenig romantischen Namen „Hoswurz" geführt. Das weiße und das roke Waldvöglein sind ziemlich seltene Orchideen von scheinbar einfacher Blütenform, deren halbgeöffnete Blumenkrone eine entfernte Aehnlich317
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2