Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1939

Sonstige Gebühren Zustellgebühr für ein Paket ohne Rücksicht auf Gewicht und Wertangabe 15 Rpf. Für die Zustellung des Betrages zu einer telegraphischen Postanweisung aus dem Auslande (ohne Rücksicht auf die Höhe) „ „ „ „ 40 „ * * Einlieferungsbescheinigung über ein gewöhnliches Päckchen oder ein gewöhnliches Paket oder Postgut 10 Rpf. über mehrere Sendungen an einen Empfänger 10 an mehrere Empfänger je 10 * * 9 „ Höchstgebühr jedoch 50 # Sendungen mit Wertangabe, Nachnahmesendungen, P. A. und Zahlkartenwerden ge¬ bührenfrei bescheinigt. Sebstbuchern wird die Empfangsbestätigung ohneEinhebung einer Gebühr im Aufgabebuch erteilt. Annahme von Postsendungen durch den Landzusteller: für Einschreibbriefsendungen, Postanweisungen, Erlagscheine und Wertbriefe 10 Rpf., für Pakete und Postgüter bis 5 Kilogramm 20 Rpf., über 5 Kilogramm 30 Rpf. Nachgebühr (Strafporto): Inland das 1½ fache, Ausland das Doppelte des Fehlbetrages, bei Briefsendungen vom Ausland mindestens jedoch 5 Rpf. Antwortscheine 30 Rpf. Laufschreiben=Nachforschung nach Postsendungen 40 Rpf. Unbestellbarkeitsmeldung=Benachrichtigung 30 Rpf. Rohrpostzuschlag beträgt 10 Rpf. für jede Sendung. Soll die Sendung dem Empfänger durch Eilboten zustestellt werden, dann ist außer der gewöhnlichen Gebühr und dem Rohrpostzuschlag noch die Eilzustellgebühr von 40 Rpf. zu entrichten. Nachnahmegebühr (neben den sonstigen Gebühren) Vorzeigegebühr 20 Rpf. Postausträge: (Gebühr für Einschreibbrief und Vorzeigegebühr 20 Rpf. Vom eingezogenen Betrag wird bei N. N. und Postaufträgen die Postanweisungs¬ oder Zahlkartengebühr abgezogen. Luftpostzuschläge neben den gewöhnlichen Postgebühren nach Seite 1 zu entrichten: für Briefsendungen aller Art Inland Europäischer Verkehr innerhalb Deutschlandund Danzig je 20 Gramm 10 Rpf. je 20 Gramm5 Rpf. Stempelskala Die entfallenden Stempelgebühren sind bis auf weiteres noch mit Stempel¬ marken zu entrichten, die auf Schilling und Groschen lauten! Skala II für Rechtsurkunden, Verträge, Schuldscheine: rund 1% von dem auf 10 S auf¬ gerundeten Betrag. Skala III für Kauf=, Tausch=, Lieferungsverträge bis 100 S für je 5 S 10 g über 100 S für je 100 S. * * * S2• Eingaben an Behörden, Gerichteausge¬ Wechsel 10 Rpf. für 100 RM. Wechsel¬ nommen 1S 50 g steuermarken sind bei den Postämtern er¬ Beilagen zu stempelpflichtigen Ein¬ hältlich. gaben S30g für Dienstboten Zeugnisse S 40 g Schecks im Auslande zahlbar — S 308 für Angestellte .. 1 S 50 g Vollmachten 1 S 50 * 8 Rechnungsstempelgebühr ist seit 1. Dezember 1938 aufgehoben.

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