Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1939

gewöhnlichen Brief 1. Gebühr für einen für je 500 RM. 10 Rpf. 2. Wertangabegebühr Werkbriefe bis 100 RM. 40 Rpf. über 100 RM. 50 Rpf. 3. Behandlungsgebühr Inlandverkehr Eilgebühr 40 Rpf. Gegebenenfalls 4 Gebühren für Zahlkarten: Gebühren für Postanweisungen Ausland Inland und Danzig bis 10 Rpf. 10 RM. 15 25 # 7 telegr. P.=A. im europäischen Ver¬ gewöhnliche 20 100 7 # kehr, ausgenommen 25 250 „ Großbritannien, bis RM Rpf. Rpf bis RM. 30 500 20 Rpf. feste Gebühr, 7 dazu 10 Rpf. für je 40 750 * 250 20 25 10 20 RM. 1000 50 300 30 100 25 1250 * „ 350 40 250 100 nach fast allen euro¬ 1500 70 400 500 250 6O päischen und vielen 1750 80 Ueberseeländern zu¬ 450 80 500 750 90 2000 lässig. 10 RM. Post¬ 500 100 1000 750 reigrenze RM. 2000 unbeschränkt über 120 unbe hr. Devisenrechtliche Er¬ 1000 klärung und Ausweis¬ mehr Eilzustellge¬ je leistung nötig. 100 250 bühr 40 Rpf. Mindestgebühr 1·50 RM. Gebühr für 1 Wort: Telegramme 80 Rpf. Ortsdienst 8 Rpf., mindest. Inland Ferndienst 15 Rpf. Als ein Wort wird gezählt: 15 Rpf. Luxemburg 16 Rpf. Belgien Der Name des Adreßtelegra¬ 16 23 Niederlande ** * * Bulgarien phenamtes, das Land, allein¬ 7 7 Norwegen 20 1 * Dänemark stehende Schriftzeichen, Buch¬ Polen 18 * Danzig 15 * staben, Ziffern; jedes Wort bis 29 Portugal 18 Frankreich zu 15 Buchstaben; bei Ziffern 7 23 Rumänien Griechenland: 23 und Buchstabengruppen je Schweden 17 Großbritannien * * * 25 5 Ziffern oder Buchstaben. 16 Schweiz * 18 * * * Italien Verabredete Sprache (Code¬ Spanien 24 A17 Jugoslawien = wörter) je 5 Buchstaben Tschechosl. u. Ungarn 15 * ohne Inseln. Wort. 1 Die zweifache Gebühr. Dringende Telegramme: Zur Aufgabe soll ein amtliches Auf¬ Gebühr. Mindestgebühr für Brief=Telegramme zur halben gabeblatt verwendet werden; beim Schalter unentgeltlich erhältlich. 25 Worte. Inland u. Danzig 1 Wort 5 Rpf., mindest 50 Rpf. Ortssprechgebühr“: Für ein Dreiminutengespräch (Min¬ 1. Fernsprecher destgebühr) 20 Rpf.; für jede weitere Minute 7 Rpf. mehr; Erwerbung der Teilnehmer¬ 2. Fernverkehr: Für ein Dreiminutengespräch Mindestgebühr: schaft: Stempelpflichtige An¬ Nahzone=Entfernung bis 5 km 20 Rpf. meldung bei der zuständigen 5. Zone bis 100 km 1·20 RM. 1. Zone bis 15 km 30 Rfp. Postdirektion. 6. „ „ 200 „ 1·50 „ 25 „ 40 „ 2. „ „ Gebühren: 1. Aufnahms¬ 300 „ 1·80 „ 60 „ 7. „ u 3. „ „ 50 „ gebühr nur für Nebenstellen: 8. „ „ 400 „ 2·10 „ 4. „ „ 75 „ 90 „ für staatl. 16 RM., für sprech¬ als 3 Minuten, dann wird für Dauert ein Gespräch länger berechtigte Privamebenstellen Minute ein Drittel der Gebühren jede weitere angefangene 3·33 RM. berechnet. 2. Teilnehmergeb. nach der Für die in der Zeit von 19 Uhr abends bis 8 Uhr früh Netzgröße, der tägl. Rufzahl gesprächsschwache Zeit) geführten Ferngespräche werden und Art des Auschlusses. (— bloß 3; der Gebühren berechnet. * Ortsgespräche von einer Teilnehmerstelle aus unterliegen keiner Gebühr. 71

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