57 T.=P. 40 Dienstverträge, Anstellungsdekrete, Bestellungsbriefe und dergl., vom Betrage der mit der Anstellung verbundenen Bezüge Skala III Der Jahresbetrag der Bezüge ist nach der Dauer der An¬ stellung zu vervielfachen, unbestimmt dreifach, über 10 Jahre und auf Lebenszeit zehnfach. T.=P. 42 Eheverträge, nach dem Werte Skala III Die Uebertragung unbeweglicher Sachen unterliegt der be¬ sonderen Liegenschaftsgebühr. T.=P. 43Eingaben, und zwar: a) nicht gerichtliche, von Privatpersonenbei den öffentlichen Behörden, Aemtern, Anstalten und Amtspersonen von jedem Bogen S 1.50 S b) Rekurse, ausgenommen Steuerrekurse 1.50 S T.=P. 44 teuerrekurse gegen die Bemessungder Grund= und Gebäudesteuer, der Körperschaftssteuer und Rentensteuer. — S a) wenn die Gebühr 10 S nicht übersteigt 25 * S — b) wenn sie 10 S übersteigt 50 Berufungen gegen die Erwerb=, Einkommen= Vermögens¬ steuer und die ersten Rekurse gegen die Gebührenbemessung sind stempelfrei. T.=P. 45 Eintragung in die öffentl. Bücher (Grundbuch): 1.Erwerbung des Eigentumsrechtes a) bei gebührenpflichtigen Vermögensübertragungen gebührenfrei; b) sonst vom Werte 1½ % samt 50% Zuschlag. 2. Erwerbung anderer dinglicher Rechte a) nach dem Werte ½% samt 100% Zuschlag; b) wenn nicht schätzbar oder der Wert nicht über 20 S, gebührenfrei. T.=P. 47 Empfangsbestätigungen vom Werte Skala II T.=P. 55 Ge ellschaftsverbräge: a) offen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften vom Werte II Skala b)alle anderen Gesellschaften III . . Skala jedoch nicht weniger als 10 S. T.=P. 57 Glücksverbräge, und zwar: F. Versicherungsverträge, Hagel= und Viehversicherung 1%, von der Jahressumme der anderen Zahlungen der Versicherungs¬ nehmer 2 % mit 100 % Zuschlag. G. Leibrentenverträge: a) von beweglichen Sachen vom Werte Skala III b) von unbeweglichen Sachen von jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung unbeweglicher Sachen die besonderen Im¬ mobiliargebühren.) T.=P. 59 Handels= undd Gewerbebücher, vom Gesamtflächenmaß aller Blätter: a)bei Haupt=, Kontokorrent= und Saldokontobüchern für je S —.30 5040 Quadratzentimeter b) bei allen anderen Büchern für je 2640 Quadratzentimeter S —.10 T.=P. 65 Kaufverträge: a) bewegliche Sachen vom Werte Skala III b) unbewegliche Sachen von jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung der unbeweglichen Sachen ist die besondere Immobiliargebühr zu zahlen, siehe weiter unten.) T.=P. 69 Lieferungsverträge wie Kaufverträge. Offerte, siehe Anbote.
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