50 „An einen Schlosser", „An eine Wohnpartei“, „An einen Hauseigentümer“, einen Lehrer“ versehen sein. Die Postbeförderungsgebühr beträgt für je 100 Stück derartiger Verteilungsdrucksachen bis 50 Gramm 1 S, bei Verteilungsmischsendungen bis 20 Gramm je 100 Stuck 1 S, bei Verteilungsmischsendungen bis 50 Gramm je 100 Stück 2 S. Weniger als 100 Stück werden voll für 100 Stuck gerechnet. Die Gebühren sind bei der Aufgabe bar zu bezahlen. G. Wertbriefe, Höchstgewicht 2 Kg., Größe (Länge, Breite und Höhe zusammengenommen) 90 cm. 1. Briefgebühr wie ein eingeschriebener Brief (siehe oben Tarif A. und F.). 2. Wert¬ gebühr 7 g für je 42 S, nach dem Ausland Mindestgebühr 14 g. Für offen aufgegebene Wertbriefe (zulässig nur nach dem Inland mit mindestens 500 S in inländischen Noten) ist die dreifache Wertgebühr zu zahlen. Zur Versiegelung hat der Aufgeber seine Petschaft —Eilgebühren: a) nach dem Inland, Deutschland und zum Postamt mitzunehmen. Danzig bis 50 S 30 g, über 50 bis 200 S 40 g, über 200 bis 400 S 60 g, S 80 g, über 1000 S 1.20 S; b) nach dem Ausland über 400 bis 1000 1 S 20 g, Wertbriefumschläge sind von der Post aufgelegt, es können aber auch andere Umschläge aus haltbarem, unbedrucktem und nicht rastriertem Papier, gut geklebt, verwendet werden Bei den von der Post aufgelegten Umschlägen sind an den vorgeschriebenen Stellen zwei, bei anderen Umschlägen so viele Siegel anzubringen, daß dadurch alle Umschlag¬ Wert¬ klappen festgehalten sind; dazu ist gutes Siegellack und eine Petschaft zu verwenden. — angabe im Inlandverkehr in Schilling und Groschen in Ziffern, nach dem Auslande in arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben mit Umrechnung in Goldfranken S) (1 Fr. = 1.83 H. Pakete nach dem Inland, Höchstgewicht 25 Kilogramm. Gewichtsgebühr b) erhöhte (Sperrgut) a) gewöhnliche über bis über bis 375 375 150 375 75 375 150 75 bis Kilo¬ gramm Kilometer Kilometer S S S 8 8 S 9 S 9 S 9 9 9 9 9 9 — — 60 — — — 60 — 60 — 40 40 60 40 40 1 — 65 — 1 35 1 — 10 — 1 90 05 90 — 60 70 5 2 50 05 — 1 2 1 1 60 35 35 90 65 05 1 1 7½ 30 80 70 10 20 2 3 2 1 80 40 2 1 20 1 10 3 15 25 4 40 265 2 75 2 2 1 25 50 75 1 12½ 3 95 05 30 3 4 15 4 20 2 80 70 1 10 2 2 15 80 3 5 3 75 3 3 70 4 85 45 15 15 10 2 2 17½ 60 40 3 6 60 80 3 5 4 20 5 4 40 60 40 2 20 745 75 4 05 6 10 3 4 95 15 4 05 4 70 22½ 2 8 25 75 6 50 5 3 50 25 3 5 25 4 4 50 50 5 Kilogramm 60 g, über Eilgebühr: a) nach Wien bis Sperrgut um 50 % mehr. 80 g, über 10 Kilogramm 1 S; b) nach allen anderen Orten 5 Kilogramm bis 10 Kilogramm 1 S c) nach dem Auslande des Inlandes bis 5 Kilogramm 60 g, über 5 Kilogramm 80 g; — je der 7 g a) Wertgebühr 44 g. Dringende Pakete einfache Gebühr. Wertpakete: g. 42 S, b) bei Werten von mehr als 28 S Abfertigungsgebühr bis 350 S 30 g, über 350 S 50 Eine Abschrift der Adresse in das Paket, auf dem Pakete links oben die Adresse des Absenders. Bei Wertpaketen und Paketen mit ausnahmsweise zugelassenen Sachen (z. B. C lüssigkeiten) muß der Inhalt angegeben werden. Bei Eilzustellungen außer dem Postorte ist der Botenlohn zu bezahlen, und zwar bis 5 Kilogramm für die ersten 2 Kilometer je 16 g, für die weiteren Kilometer je 24 g, über 5 Kilogramm für die ersten 2 Kilometer je 20 g, für die weiteren Kilometer je 30 g. Der Boten¬ lohn kann auch vom Absender bezahlt werden. Pakete ohne Wertangabe und ohne Nach¬ nahme bis 10 Kilogramm bedürfen keiner Begleitadresse. Sonstige Pakete sind mit Begleit¬ adressen zu versehen. Im Inlandsverkehr können auch zwei und drei Pakete unter einer
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