—IIII. n a aif Mnm Wiffy Mrpli Gum mumwi Gugpeit Gunsge My □ CETTEI Uin WU 1 Wur AUUK AU U 0 □N AUN 4 4 ∆ A □ A A 4 4 4I 1□ — E GETTHIIN E G EE S EE 45 S SLLTS ereeeereetee te ee beeete ee eeee ee e e eeeeeeeee eeee e eeeeeeeneeeeeeeneteeneeeeneenrernseeneeeeeerergene „2.# Ma Postgebühren. Italien, Inland, Inland, Gutung Uebtiges Uebriges Polen, Deutschland, Ungarn Deutschland Ungarn Rumänien, C. Ausland Ausland Danzig Cecho=Slov. Danzig Drucksachen 4 5 Höchstgewicht 2 kg. „ 1# 1 ∆ 5 1 ≅ 5 2 5 S ≅ 5S S S 2 S S S 9 9 9 9 Höchstausmaße: Die 9 9 555 Länge, Breite und Höhe zusämmengenommen, — — 10 für nur Inland Größe A. Briefe, Höchstggewicht kg, darf nunmehr 90 cm betragen, wobei das — wie 50 6 50 bei 50 5 Drucksachen größte Ausmaß 60 cm 16 100 100 100 10 12 — — nicht überschreiten 20 20 45 60 20 24 45 20 darf. In Rollenform — 150 18 24 150 250 20 95 250 36 80 40 40 40 70 darf die Länge und der 32 doppelte Durchmesser 30 24 200 200 500 — 95 60 500 50 60 60 1 130 15 100 cm betragen, wo¬ für je weitere für je weitere 45 1000 für je weitere 1 bei das größte Ausmaß 1000 fürje weitere 50 Gramm Gramm 20 50 Gramm 20 Gramm 30 cm nicht über¬ 2000 75 um 8 um 35 g mehr g mehr um 6g mehr 2000 2 um 25g mehr schreiten darf. D. — 60 45 20 350 20 30 10bis B. Postkarten, 15cm lang, 7 bis Geschäfts¬ 64 10•5 cm 400 48 30 500 breit 400 papiere — 72 450 45 450 54 1000 — — — 25 12 25 35Höchstgewicht für je weitere für je weitere 75 — 2000 und Größe 50 Gramm 50 Gramm um 6g mehr um 8 g mehr Für Briefe, Postkarten, Inland, wie oben Uebriges Drucksachen, Geschäfts¬ Deutschl. papiere, Warenproben — 20 100 100 20 15 250 E. Ausland u. Danzig und Misch=Sendungen — 24 30 150 18 500 150 Warenprob — — Einschreibgebühr 70 40 Höchstgewicht für je weitere für je weitere 500 Gramm 50 Gramm 50 Gramm — — — 1 Eilbestellgebühr 30 20 * * Größe wie oben um6g mehr um 8g mehr — — angeführt 60 — Rückscheingebühr 30 — * Einzuschreibende Briefsendungen sind auf der Aufschriftseite oben mit der Ueberschrift „Einschreiben“ zu versehen. Die Briefmarken sind in die rechte obere Ecke der Anschriftseite zu kleben. — Nach dem Auslande sind Einzelndruckbände als Drucksache bis 3 Kg. zugelassen. Nach Deutschland und Danzig gelten für sie, wenn über 2 Kg., die vollen Gebühren, das sind 8 g für je 50 Gramm. Für vom Verleger nach dem Ausland aufgegebene Zeitungen beträgt die Drucksachengebühr 4 g für je 50 Gramm. Die Sendungen sind, mit dem Namen des Ab¬ senders versehen, am Postschalter aufzugeben. — Mischsendungen, das sind Sendungen von Warenproben, Drucksachen und Geschäftspapieren in einer Packung, unterliegen den Gebührensätzen für Drucksachen, jedoch wenigstens der Mindestgebühr für Geschäftspapiere, wenn sie Geschäftspapiere, und wenigstens der Mindestgebühr für Warenproben, wenn sie Warenproben enthalten. — Die Sendungen von Geschäftspapieren und Warenproben müssen als solche auffällig bezeichnet sein und dürfen nur so verschlossen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Schriftliche Mitteilungen in solchen Sendungen sind ver¬ boten und werden nach dem Gefällsstrafgesetz geahndet. — Als Drucksachen sind nicht anzusehen die mit der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke oder die darauf erzielten Durchschläge. Vom 1. September 1932 an dürfen im inländischen Postverkehre gewöhnliche Drucksachensendungen im Einzelgewichte bis 50 Gramm sowie gewöhnliche Mischsendungen (Drucksachen und Warenproben zusammengepackt) im Einzelgewichte bis 20 Gramm, bezw. in flacher Verpackung bis 50 Gramm mit einer all¬ „An gemein gehaltenen Bezeichnung des Empfängers, wie zum Beispiel 4 49
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