Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1937

1 72 T.=P. 43 Eingaben, und zwar: nicht gerichtliche, von Privatpersonen bei den öffentlichen a) Behörden, Aemtern, Anstalten und Amtspersonen von S jedem Bogen S 1.50 b) Rekurse, ausgenommen Steuerrekurse T.=P. 44 Steuerrekurse gegen die Bemessung der Grund= und Gebäudesteuer, der Körperschaftssteuer und Rentensteuer. S - .25 a)wenn die Gebühr 10 S nicht übersteigt b) wenn sie 10 S übersteigt 50 S * Berufungen gegen die Erwerb=, Einkommen= Vermögens¬ steuer und die ersten Rekurse gegen die Gebührenbemessung sind stempelfrei. T.=P. 45Eintragung in die öffentl. Bücher (Grundbuch): 1. Erwerbung des Eigentumsrechtes a) bei gebührenpflichtigen Vermögensübertragungen gebührenfrei; b) sonst vom Werte 1½ % samt 50% Zuschlag. Erwerbung anderer dinglicher Rechte 2. a) nach dem Werte ½% samt 100% Zuschlag; b) wenn nicht schätzbar oder der Wert nicht über 20 S, gebührenfrei. T.=P. 47Emp angsbestätigungen vom Werte. Skala II Ge T.=P. 55 ellschaftsverbräge: offen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften a) vom Werte Skala II alle anderen Gesellschaften b) Skala III jedoch nicht weniger als 10 S. T.=P. 57 Glücksverträge, und zwar: F. Versicherungsverträge, Hagel= und Viehversicherung 1%, von der Jahressumme der anderen Zahlungen der Versicherungs¬ nehmer 2 % mit 100 % Zuschlag. G. Leibrentnverträge: a) von beweglichen Sachen vom Werte Skala III b) von unbeweglichen Sachen von jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung unbeweglicher Sachen die besonderen Im¬ mobiliargebühren.) T.=P. 59 Handels= und Gewerbebücher, vom Gesamtflächenmaß aller Blätter: a) bei Haupt=, Kontokorrent= und Saldokontobüchern für je S —.20 5040 Quadratzentimeter S —.05 b) bei allen anderen Büchern für je 2640 Quadratzentimeter T.=P. 65 Kaufverträge: Skala III a) bewegliche Sachen vom Werte b) unbewegliche Sachen von jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung der unbeweglichen Sachen ist die besondere Immobiliargebühr zu zahlen, siehe weiter unten.) T.=P. 69 Lieferungsverträge wie Kaufverträge. Offerte, siehe Anbote. T.=P. 83 Rechnungen der Handel= und Gewerbetreibenden: —.10 S über 30 bis 50 S S 50 über 100 bis 2500 S —20 über 50 bis 100 S S S über 2500 S 1. 120 von jedem Bogen. Bis 30 S stempelfrei. T.=P. 91 Schenkungsurkunden: a) unter Lebenden vom jedem Bogen S 1.50 auf den Todesfall vom ersten Bogen b) (Vom Rechtsgeschäfte die besonderen Gebühren; siehe weiter unten.) Schuldscheine siehe Darlehensverträge.

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