Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1937

54 einen Lehrer“, „An einen Schlosser“, „An eine Wohnpartei“, „An einen Hauseigentümer“, versehen sein. Die Postbeförderungsgebühr beträgt für je 100 derartiger Verteilungsdrucksachen bei Verteilungsmischsendungen bis und Verteilungsmischsendungen bis 20 Gramm 1 S, 50 Gramm 2 S. Weniger als 100 Stück werden voll für 100 Stück gerechnet. Die Gebühren sind bei der Aufgabe bar zu bezahlen. G. Wertbriefe, Höchstgewicht 2 Kg., Größe (Länge, Breite und Höhe zusammengenommen) 90 cm. 1. Briefgebühr wie ein eingeschriebener Brief (siehe oben Tarif A. und F.). 2. Wert¬ gebühr 7 g für je 42 S, nach dem Ausland Mindestgebühr 14 g. Für offen aufgegebene Wertbriefe (zulässig nur nach dem Inland mit mindestens 500 S in inländischen Noten) ist zu zahlen. Zur Versiegelung hat der Aufgeber seine Petschaft die dreifache Wertgebühr —Eilgebühren: a) nach dem Inland, Deutschland und zum Postamt mitzunehmen. Danzig bis 50 S 30 g, über 50 bis 200 S 40 g, über 200 bis 400 S 60 g, über 400 bis 1000S 80 g, über 1000 S 1.20 S; b) nach dem Ausland Wertbriefumschläge sind von der Post aufgelegt, es können aber auch S 20 g, 1 andere Umschläge aus haltbarem, unbedrucktem und nicht rastriertem Papier, gut geklebt, verwendet werden Bei den von der Post aufgelegten Umschlägen sind an den vorgeschriebenen Stellen zwei, bei anderen Umschlägen so viele Siegel anzubringen, daß dadurch alle Umschlag¬ gutes Siegellack und eine Petschaft zu verwenden. — Wert¬ klappen festgehalten sind; dazu ist angabe im Inlandverkehr in Schilling und Groschen in Ziffern, nach dem Auslande in Ziffern und lateinischen Buchstaben mit Umrechnung in Goldfranken arabischen (1 Fr. = 1.83 S). Höchstgewicht 25. Kilogramm. H. Pakete nach dem Inland, Gewichtsgebühr b) erhöhte (Sperrgut) a) gewöhnliche über über bis bis 375 150 75 375 375 375 150 75 bis Kilo¬ gramm Kilometer Kilometer S S 8 S S S S S 9 9 9 9 9 9 9 9 2 — — — — — — 40 60 60 60 40 40 60 — 1 40 — — 70 60 — 1 65 — 90 1 35 90 05 1 10 5 1 — 50 1 05 2 05 60 2 90 35 1 65 35 1 1 1 7½ 70 3 30 1 2 20 80 1 40 10 80 2 1 2 20 10 1 65 4 40 2 3 15 75 75 25 50 2 2 25 1 2 12½ 1 95 3 05 30 80 2 3 70 4 2 2 15 4 70 10 15 5 80 3 4 75 3 3 85 2 70 3 45 2 15 10 15 17½ 60 6 40 5 40 40 2 3 4 20 4 60 20 80 60 2 3 45 7 10 6 3 4 15 75 2 4 4 05 05 70 4 95 22½ 5 25 8 25 3 75 6 50 3 5 4 50 25 50 50. 4 Sperrgut um 50% mehr. Eilgebühr: a) nach Wien bis 5 Kilogramm 60 g, über 5 Kilogramm bis 10 Kilogramm80 g, über 10 Kilogramm 1 S; b) nach allen anderen Orten des Inlandes bis 5 Kilogramm 60 g, über 5Kilogramm 80 g; c) nach dem Auslande 1 S Wertpakete: a) Wertgebühr 7 g für je 44 g. Dringende Pakete zweifache Gebühr. 42 S, b) bei Werten von mehr als 28 S Abfertigungsgebühr bis 350 S 30 g, über 350 S 50 g. Eine Abschrift der Adresse in das Paket, auf dem Pakete links oben die Adresse des Absenders. Bei Wertpaketen und Paketen mit ausnahmsweise zugelassenen Sachen (z. B. Flüssigkeiten) muß der Inhalt angegeben werden. Bei Eilzustellungen außer dem Postorte ist der Botenlohn zu bezahlen, und zwar bis 5 Kilogramm für die ersten 2 Kilometer je 16 g, für die weiteren Kilometer je 24 g, über 5 Kilogramm für die ersten 2 Kilometer je 20 g, für die weiteren Kilometer je 30 g. Der Boten¬ lohn kann auch vom Absender bezahlt werden. Pakete ohne Wertangabe und ohne Nach¬ nahme bis 5 Kilogramm bedürfen keiner Begleitadresse. Sonstige Pakete sind mit Begleit¬ adressen zu versehen. Im Inlandsverkehr können auch zwei und drei Pakete unter einer

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