Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1937

53 II #er W TTTI ip Wnn Wwwvi eumo I KundMp Gmnn TITTTIN M ang MUN W0 NU U0 MU U0 A. 8 E.118 44 4 9 A 94 Z A K 4 9 4 4 ∆ EE E □ 8 ETTHITN EEIEE 11 E E 8 EEE SE8 Seegeereneeee eeeneeserereete ee eeeeeebede eeeeeeete eeeeeeeeeeeeeeeeeeeEERRReRRAeeene 7 Ke 9 Vostgebühren. Italien, Inland, Inland, Gantung Uebriges Uebriges Polen, Deutschland, Ungarn Deutschland, Ungarn. Rumänien, tiu Ausland Ausland Danzig Cecho=Slov. Danzig Druckfachen 1 Höchstgewicht 2 kg. 7 A 2 5 ∆ 5S ≅ 5 S K 22 35 S S S S 5 9 S 9 9 9 Höchstausmaße: Die 9 9 9 6 6 Länge, Breite und Höhe Zusammengenommen, — — 10 3 nur für Inland A. Briefe, Höchstgewicht 2 Größe kg, darf nunmehr 90 cm 6 betragen, wobei das — wie — bei 50 Drucksachen 50 5 50 8 größte Ausmaß 60 cm 100 100 100 16 10 20 2 24 20 nicht überschreiten 20 45 20 60 45 darf. In Rollenform 20 250 24 18 150 40 150 36 250 40 70 80 40 95 darf die Länge und der doppelte Durchmesser 30 500 32 200 24 200 500 60 50 60 95 60 1 30 15 100 cm betragen, wo¬ ür je weitere für je weitere für je weitere 1000 45 1 1000 bei das größte Ausmaß fürje weitere Gramm 20 50 Gramm 50 Gramm 20 Gramm 60 cm nicht über¬ 2000 75 2000 um 35 g 2 um 8 gmehr mehr um 6g mehr um 25g mehr schreiten darf. D. — 350 45 350 20 50 250 B. bis Postkarten, 15 10 7 cm lang, bie Geschäfts¬ 10•5 cmbreit 30400 500 400 48 64 papiere 45 54450 1000 450 72 — 12 25 25 35 Höchstgewicht ür je weitere für je weitere 2000 75 und Größe 50 Gramm 50 Gramm T. Für Briefe, Postkarten, um 8 g mehr um 6g mehr Inland, wie oben Uebriges Drucksachen, Geschäfts¬ Deutschl. papiere, Warenproben 100 15 20 100 20 250 1. Ausland u. Danzig und Misch=Sendungen — 18 150 24 30 150 Warenprob. 500 Einschreibgebühr — 40 * 70 Höchstgewicht für je weitere für je weitere 500 Gramm — 50 Gramm Eilbestellgebühr 50 Gramm — 30 1 * * 20 Größe wie oben um 8g mehr um6g mehr — angeführt — Rückscheingebühr 30— * * 60 Einzuschreibende Briefsendungen sind auf der Aufschriftseite oben mit der Ueberschrift „Einschreiben“ zu versehen. Die Briefmarken sind in die rechte obere Ecke der Anschriftseite zu kleben. —Nach dem Auslande sind Einzelndruckbände als Drucksache bis 3 Kg. zugelassen. Nach Deutschland und Danzig gelten für sie, wenn über 2 Kg., die vollen Gebühren, das sind 8 g für je 50 Gramm. Für vom Verleger nach dem Ausland aufgegebene Zeitungen beträgt die Drucksachengebühr 4 g für je 50 Gramm. Die Sendungen sind, mit dem Namen des Ab¬ senders versehen, am Postschalter aufzugeben. —Mischsendungen, das sind Sendungen von Warenproben, Drucksachen und Geschäftspapieren in einer Packung, unterliegen den Gebührensätzen für Drucksachen, jedoch wenigstens der Mindestgebühr für Geschäftspapiere, wenn sie Geschäftspapiere, und wenigstens der Mindestgebühr für Warenproben, wenn sie Warenproben enthalten. — Die Sendungen von Geschäftspapieren und Warenproben müssen als solche auffällig bezeichnet sein und dürfen nur so verschlossen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Schriftliche Mitteilungen in solchen Sendungen sind ver¬ boten und werden nach dem Gefällsstrafgesetz geahndet. — Als Drucksachen sind nicht anzusehen die mit der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke oder die darauf erzielten Durchschläge. Vom 1. September 1932 an dürfen im inländischen Postverkehre gewöhnliche Drucksachensendungen im Einzelgewichte bis 50 Gramm sowie gewöhnliche Mischsendungen (Drucksachen und Warenpvoben zusammengepackt) im Einzelgewichte bis 20 Gramm, bezw. in flacher Verpackung bis 50 Gramm mit einer all¬ gemein gehaltenen Bezeichnung des Empfängers, wie zum Beispiel „An

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