Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

56 je 10 S. —Die Sendung ist auffällig mit „Nachnahme“ („Remboursement“) zu bezeichnen, der Betrag ist in Ziffern und der Schillingbetrag außerdem in Worten auszuweisen und die Adresse des Absenders anzugeben.Briefsendungen ist eine Nachnahme=Postanweisung, Paketen eine Nachnahme=Begleitadressebeizugeben. L. Postaufträge. a) Postauftragsbriefe im Inlandverkehre bis 1000 S, im Aus¬ landverkehre in verschiedener Höhe.Gebühr bei der Aufgabe wie für einen eingeschriebenen Brief; bei der Abgabe die vondem Betrage abzuziehende Einzugsgebühr Inland 15 g, Aus¬ land 35 g und vom Restbetrag die Postanweisungsgebühr. b) Postauftragskarten im Inlandsverkehre bis 100 S. Gebühr bei der Aufgabe für die Karte 15 g, bei der Abgabe Einzugsgebühr 15 g, Ungarn 28g und vom Betrage nach Abzug der Einzugsgebühr die Post¬ anweisungsgebühr.— Für nicht eingelöste Postaufträge wird die Vorzeigegebühr, und zwar bei inländischen Aufträgen15 g, bei ausländischen 35 g vom Auftraggeber eingebracht. Postauftragsblätter (Bordereaux)Briefumschläge und Karten sind bei den Postämtern erhältlich. M. Telegramme. Inland:für ein Wort 15g, Mindestgebühr 1.50 S. Ausland: verschieden. Deutschland, Tschechoslowakei, Schweiz und Liechtenstein 29.28 g Italien 36.6 g, Jugo¬ lawien 32.94 g, Polen 47.58g, Ungarn 18.90 g. (Mindestgebühr überall 1.50S.) Als Adresse genügt auch der Name in Verbindung mit der Telephon= oder Postfachnummer. Für eine eingetragene Telegrammadresse ist eine Jahresgebühr von 25 S (Wien 50 S) zu ent¬ richten. Je 15 Buchstaben oder 5 je Ziffern zählen bei offener Sprache als ein Wort. —Für die Vergleichung eines Telegrammes(TC) ist die Hälfte der Telegrammgebühr als Zuschlag zu zahlen. Für die telegraphische Empfangsanzeige (PC) entfällt die Gebühr eines gewöhn¬ lichen Telegrammes von 5 Wörtern, jedoch Mindestgebühr, für die briefliche Empfangsanzeige (nur nach dem Ausland) 50 g. Zustellung nach Orten außerhalb des Telegraphennetzes im Inland durch Eilboten (XP) Gebühr 1 S 50 g bei der Aufgabe, eingeschrieben (PR) 64 g. Ein Aufgabeschein kostet 20 g. Blitztelegramme 9fache Gebühr. Dringende Telegramme 2fache Gebühr. Für telegraphische Antwort kann vorausbezahlt werden (Rp). —Glückwunsch=Telegramme (XIT) sind im Inlandsverkehr ganz¬ jährig zur halben Gebühr zulässig (10 Worte 75 g). N. Telephon-(Fernsprecher-)gebühren. Für ein Ueberlandgespräch von nicht mehr als drei Minuten Dauer werden mindestens drei Minuten berechnet; dauert ein Gespräch länger als drei Minuten, so wird von der 3. Zone aufwärts die Gebühr für die überschießende Zeit nach einzelnen Minuten berechnet. Im Ortsverkehr und in den Zonen 1 und 2 werden die Gespräche nach je Einheiten von drei Minuten berechnet. — Die Ueberlandgespräche, die in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr zur Abwicklung kommen, sind ermäßigt auf 3 der gewöhn¬ lichen Gebühren.—Ortssprechgebühr beträgt für eine Minute 10 g (Mindestgebühr 30 g).—Ueberlandsprechgebühren: Inland 1. Zone (bis 10 Kilometer) 55 g, 2. Zone (bis 25 Kilometer) 80 g, 3. Zone (bis 50 Kilometer) 1 S 20 g, 4. Zone (bis 100 Kilo¬ meter) 1 S 80 g, 5. Zone (bis 200 Kilometer) 3 S 60 g, 6. Zone (bis 300 Kilometer) 3 S 90g, 7. Zone (bis 400 Kilometer) 4 S 80 g, 8. Zone (über 400 Kilometer) 5 S 10 g. Anmelde¬ gebühr in den Zonen 1 und 2 15 g, 3. bis 8. Zone 30 g. Dringende Gespräche kosten die doppelte, Blitzgespräche die zehnfache Gebühr. — Teilnehmer (Einzel=, Halb=, Viertelanschlüsse) zahlen eine jährliche Teilnehmergebühr von verschiedener Höhe. Ortsgesprächeeiner Teilnehmerstelle sind gebührenfrei. —Für die Gesprächs¬ aufforderung an eine Person, die nicht Teilnehmer ist, ist ein Drittel der Gebühr mindestens 45 g (Auslandsverkehr mindestens 72 g) zu zahlen. —Fernsprüche bis zu 50 Worten (Nachrichten von einer Teilnehmerstelle ausgehend) eignen sich besonders für Beglückwünschungen usw. Gebühren: 40 g, eventuell im Außenbezirk noch den Botenlohn. Einige Zustellungs- und andere Gebühren. Zustellung eines Paketes (außer Wien): a) in Orten mit Zustellung ohne Rücksicht auf das Gewicht bis 5 Kilogramm 30 g, über 5 Kilogramm 40 g; b) in sonstigen Orten bis 5 Kilogramm 20 g, über 5 Kilogramm 30 g; aus dem Auslande 30 g. — Zustellung eines Wertbriefes oder des Be¬ trages einer Post= oder Zahlungsanweisung: bis 50 S 10 g, über 50 bis 200 S 20 g, über 200 bis 400 S 40 g, über 400 bis 1000 S 60 g, über 1000 S 1 S. — Nachfor¬ schungsgebühr für bescheinigte Sendungen: Inland und Deutschland 40 g sonst 90 g. Brieffachgebühr monatlich ohne Schließfach 1 S 50 g, mit kleinem Schließfach 2 S 50 g, mit großem Schließfach 4 S. 77 Verbieler uie „Steyterzeitung

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