54 Die Postbeförderungsgebühr beträgt für je 100 derartiger Verteilungsdrucksachen und Verteilungsmischsendungen 1 8. Weniger als 100 Stück werden voll für 100 Stück ge¬ rechnet. Die Gebühren sind bei der Aufgabe bar zu bezahlen. G. Wertbriefe, Höchstgewicht 2 Kg., Größe (Länge, Breite und Höhe zusammengenommen) 90 cm. 1. Briefgebühr wie ein eingeschriebener Brief (siehe oben Tarif A. und F.). 2. Wert¬ gebühr 7 g für je 42 S, nach dem Ausland Mindestgebühr 14 g. Für offen aufgegebene Wertbriefe (zulässig nur nach dem Inland mit mindestens 500 S in inländischen Noten) ist die dreifache Wertgebühr zu zahlen. Zur Versiegelung hat der Aufgeber seine Petschaft zum Postamt mitzunehmen.— Eilgebühren: a) nach dem Inland, Deutschland und Danzig bis 50 S 30 g, über 50 bis 200 S 40 g, über 200 bis 400 S 60 g, über 400 bis 1000 S 80 g, über 1000 S 1.20 S; b) nach dem Ausland 1 20 S 9Wertbriefumschläge sind von der Post aufgelegt, es können aber auch r andere Umschlage aus haltbarem, unbedrucktem und nicht rastriertem Papier, gut geklebt, verwendet werden Bei den von der Post aufgelegten Umschlägen sind an den vorgeschriebenen Stellen zwei, bei anderen Umschlägen so viele Siegel anzubringen, daß dadurch alle Umschlag¬ klappen festgehalten sind; dazu ist gutes Siegellack und eine Petschaft zu verwenden. — Wert¬ angabe im Inlandverkehr in Schlng und Groschen in Sisern, nuach dem Auslande in arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben mit Umrechnung in Goldfranken (1 Fr. = 1.83 S). H. Pakete nach dem Inland, Höchstgewicht 25 Kilogramm. Gewichtsgebühr chgewöhnliche erhöhte (Speran) 5 über bis über bis 150 375 79 375 150 75 375 375 bis Kilo¬ gramm Kilometer Kilometer S S 85 8 S S 8 9 S 9 9 9 9 9 9 9 — — — 1 — 40 — 40 — 40 60 — 40 — 60 60 60 — 5 — — 70 90 — 60 90 1 1 10 1 05 65 35 1 — 90 1 1 05 1 35 60 1 65 50 05 35 2 50 1 2 1 1 10 2 20 40 t 80 20 2 80 70 1 30 3 10 2 1 25 50 2 55 1 2 25 40 12½ 75 2 3 2 4 15 65 3 2 1 80 10 15 2 3 30 2 70 70 15 95 05 4 4 2 10 2 3 3 3 15 45 15 80 5 3 75 70 17½ 85 4 40 4 20 3 80 40 2 2 5 60 4 3 60 40 60 20 6 3 2 70 22½ 4 4 15 4 7 05 95 05 45 10 4 6 75 3 25 5 3 450 5 50 50 6 4 50 8 25 25 75 Sperrgut um 50% mehr. Eilgebühr: a) nach Wien bis 5 Kilogramm 60 g, über 5 Kilo ranen Ne 10 Kldgranm 86 1, Aber 10 Kilogramm 1 S; b) nach allen anderen Orten des Inlandes bis 5 Kilogramm 60 g, über5 Kilogramm 80 g; c) nach dem Auslande 1 S 44 g. Dringende Pakete zweifache Gebühr. —Wertpakete: a) Wertgebühr 7 g fürje 42 S, b) bei Werten von mehr als 28 S Abfertigungsgebühr bis 350 S 30 g, über 350 S 50 g. Eine Abschrift der Adresse in das Paket, auf dem Pakete links oben die Adresse des Absenders. Bei Wertpaketen und Paketen mit ausnahmsweise zugelassenen Sachen (z. B. Flüssigkeiten) muß der Inhalt angegeben werden. Bei Eilzustellungen außer dem Postorte ist der Botenlohn zu bezahlen, und zwar bis 5 Kilogramm für die ersten 2 Kilometer je 16 fer Des weldren Alomdter sen 2 6. uber g, 5 Kilogramm für die ersten 2 Küometer je 20 g, für die weiteren Kilometer je 30 g. Der Boten¬ lohn kann auch vom Absender bezahlt werden. Zu den Paketen sind Postbegleitadressen aus¬ zufertigen. Im Inlandsverkehr können auch zwei und drei Pakete unter einer Begleitadresse aufgegeben werden, ohne oder mit Wertangabe bis 140 S, oder mit Wertangabe von über 140 bis 350 S von demselben Absender an denselben Empfänger, wenn die Sendung nicht mit Nachnahme, Rückschein, Eilzustellung, dringender oder Sperrbehandlung belastet ist. —Die
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