Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

53 mmnt au) EHEn 8 W W W WW W 0 WT WWN UN UU L ∆ A 8 44A4 A44 4 A 4 à 4 A4 4 A 5 A 4 A4 S E EITTTE □ E 5 EEE E E E S E SLLES L RRRRRRRRRRRRRAERRAAseeeeeSessseesesetsereseeESereeeasSesaaesSaeReAAArRe *#a“ vn ostgebühren. Italien, Inland, Inland, Gattung Uebtiges Uebriges Polen, Ungarn Deutschland, Deutschland, Ungarn Rumänien, in Ausland Ausland Cecho=Slov. Danzig Danzig Drucksachen Höchstgewicht 2 ky. E □ 2 3 5 25 22 85 2 5 S 2 S S S S S S 9 9 Höchstausmable: Die 9 9 9 9 Länge, Breite und Höhe zusammengenommen, — — 3 — 10 für nur Inland Größe Höchstgewicht Briefe, 2 kg, A. darf nunmehr 90 cm betragen, wobei das 5 6 50 50 50 8 wie Drucksachen bei größte Ausmaß 60 cm 16 12 100 100 100 10 nicht überschreiten 60 20 20 24 45 45 20 20 darf. In Rollenform 250 150 150 18 20 24 — 250 36 40 70 40 80 95 40 darf die Länge und der doppelte Durchmesser 200 32 30 200 24 500 500 50 60 95 30 1 1 60 60 15 100 cm betragen, wo¬ für je weitere für je weitere 1000 45 für je weitere bei das größte Ausman 1 1000 50 Gramm Gramm 50 Gramm 20 je weitere für 20 Gramm 80 cm nicht über¬ 2000 75 um 8 g mehr um 6g mehr um 35 gmehr 2000 2 um 25g mehr schreiten darf. I. 350 50 45 250 20350 bis 10 15 cm lang, Postkarten, 7 bis B. Geschäfts¬ 64 18400 10•5 500 30400 cin breit papiere 45 450 54 450 72 1000 — — 30 12 24 24 Höchstgewicht für je weitere für je weitere 2000 75 und Größe 50 Gramm 50 Gramm T um 6g mehr um 8 g mehr Für Briefe, Postkarten, Inland, wieoben Uebriges 1 Drucksachen, Geschäfts¬ Deutschl. papiere, Warenproben 15 20 100 10 E. 20 Ausland 250 u. Danzig und Misch=Gendungen 24 18150 30 — Warenprob.500 — — 40 Einschreibgebühr 70 * * Höchstgewicht für je weitere für je weitere 500 Gramm 50 Gramm 50 Gramm — — 80 30 Eilbestellgebühr* * Größe wie oben um 8g mehr um6g mehr angeführt —— Rückscheingebühr .. 50 30 — Einzuschreibende Briefsendungen sind auf der Aufschriftseite oben mit der Ueberschrift „Einschreiben zu versehen. Die Briefmarken sind in die rechte obere Ecke der Anschriftseite zu kleben. Nach dem — Auslande sind Einzelndruckbände als Drucksache bis 3 Kg. zugelassen. Nach Deutschland und Danzig gelten für sie, wenn über 2 Kg., die vollen Gebühren, das sind 8 g für je 50 Gramm. Für vom Verleger nach dem Ausland aufgegebene Zeitungen beträgt die Drucksachengebühr4g für je 50 Gramm. Die Sendungen sind, mit dem Namen des Ab¬ senders versehen, am Postschalter aufzugeben. —Für Mischsendungen, das sind Sen¬ dungen von Warenproben, Drucksachen und Geschäftspapieren in einer Packung, gilt: a) nach dem Inland der Tarif für Geschäftspapiere; b) nach dem Ausland, wenn sie Geschäftspapiere enthalten, der Tarif für Geschäftspapiere, und wenn sie aus Drucksachen und Warenproben bestehen, der Tarif für Warenproben. Die Sendungen von Geschäftspapieren und Waren¬ — proben müssen als solche auffällig bezeichnet sein und dürfen nur so verschlossen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Schriftliche Mitteilungen in solchen Sendungen sind ver¬ boten und werden nach dem Gefällsstrafgesetz geahndet. — Als Drucksachen sind nicht anzusehen die mit der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke oder die darauf erzielten Durchschläge. Vom 1. September 1932 an dürfen im inländischen Postverkehre gewöhnliche Drucksachensendungen im Einzelgewichte bis 50 Gramm sowie gewöhnliche Mischsendungen (Drucksachen undWarenproben zusammengepackt) im Einzelgewichte bis 20 Gramm mit einer allgemein gehaltenen Bezeichnung des Empfängers wie zum Beispiel „An einen Lehrer, „An einen Schlosser“, „An eine Wohnpartei“, „An einen Hauseigentumer“, versehen sein.

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