Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

358 Am 16. Mai 1917 erstattete Bürgermeister Gschaider einen Bericht über die Notwendigkeit der Erweiterung des Stadtgebietes, um auf viele Jahre hinaus die freie Entwicklung der Stadt zu sichern, und schlug die Einverleibung der Gleinker Hochebene im Ausmaße von 621 ha 95 a 81 m' vor. Die Verhandlungen mit der Gemeinde Gleink führten zu einem Uebereinkommen, nach dem aus dem Gebiete von Gleink 226 ha 98 a 92 m' samt den darauf befindlichen Gebäuden mit dem Stadtgebiete vereinigt werden sollten. Als Entschädigung für Entgang an Ge¬ meindeumlagen, Jagdpacht, Sparkassengeldern sowie als Schulbaukostenersatz sollte die Stadtgemeinde 72.279 K 76 h an die Gemeinde Gleink zahlen. Der Gemeinderat der Stadt Steyr genehmigte am 8. Oktober 1917 dieses Uebereinkommen. Der Landesausschuß gab mit Erlaß vom 9. November 1918 seine Zustimmungzur Inkorporierung, die am 1. Jänner 1919 tatsächlich erfolgte. Die Genehmigungder o.=ö. Landesregierung erfolgte mit der Kundmachung vom 17. Juni 1920. Das Gebiet der Stadtgemeinde erfuhr einen Zuwachs von 240 ha 92 a 98 m2. Das einverleibte Gebiet war nur ländlichen Charakters. Der Plan IV zeigt das Stadtgebiet in seiner heutigen Größe. VIII. Die Inkorporation 1922. Die Anregung zu dieser Inkorporation von nur 83 ha 78 m' der Gemeinde St. Ulrich ging vom Bundesvermessungsamte aus. Die Grenzen der Stadt waren in den Felshängen der Ennsleite gegen die Eisenstraße so ungünstig zu vermarken, daß das Vermessungsamt den Wunsch einer Grenzregulierung vorbrachte. Am 11. April 1922 fand eine Begehung der vorgeschlagenen neuen Stadtgrenze durch Vertreter der Gemeinden Steyr und St. Ulrich statt, welche der Einverleibung der in der Natur meist aus Fels bestehenden zwei Parzellen in das Stadtgebiet zu¬ stimmten, um eine zweckmäßige Grenze zu erhalten. Die Landesregierung von Oberösterreich hat die Vereinigung der beiden Parzellen mit dem Stadtgebiete mit dem 31. Juli 1923 kundgemacht. Seither besitzt das Stadtgebiet eine Größe von 757 ha 26 a 38 m2. Die Inkorporationsflächen aller fünf Inkorporationen sind auf dem Plane III „Steyr vor 100 Jahren“ dargestellt. Schluß. Es erübrigt sich noch, eine Zusammenstellung über die territoriale Entwicklung der Stadt zu geben. Die Größe der Burgfriedsfläche ist nicht bekannt. Da die Grenzen des Burg¬ frieds nicht genau festgelegt werden können, ist auch eine Nachmessung nicht möglich. Die Größe des Kommissariatsbezirkes betrug nach den von Prof. Rolleder ein¬ geholtenDaten: 1776—1849 428 ha 71 a 01 m2 1849—1884 (Katastralgebiet) 384 ha 94 a 68 m2 1884—1890 (1. Inkorporation) 392 ha 64 a 36 m2 1890—1914 (2. 426 ha 69 a 92 m2 1914—1918 (3. 515 ha 49 a 62 „ m2 1918—1922(4. 756 ha 42 a 60 mh' ab 1922 (5. 757 ha 26 a 38 m2 „ Die Stadtverwaltunghat Steyr Entwicklungsraum auf viele Jahre hinaus ge¬ schofft. Im Laufe der letzten 50 Jahre hat sich das Stadtgebiet durch Inkorpo¬ rationen fast verdoppelt. * Quellen: 1.Prevenhuber: Annales Styrenses. —2. Pillwein, Band1. S.163 3.Stadtarchiv (Inkorporationsakten, Stadtratsprotokolle). 4. Grundbücher der Stadt (Bezirksgericht). — 5. Rolleder: Heimatkunde.

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