Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

357 Die Statthalterei forderte die Bezirkshauptmannschaft zur gutachtlichen Aeuße¬ rung auf. Inzwischen hatte sich der Gemeindeausschuß von Garsten zur Abtretung des gedachten Inkorporationsgebietes gegen eine Entschädigung von 20.000 fl. be¬ erklärt. reitDie Bezirkshauptmannschaft hatte die Gründe der Gemeinde Garsten streng sachlich überprüft und der Statthalterei berichtet, welche den Akt dem oberöster¬ reichischen Landesausschusse zur Anbahnung eines Vergleiches zwischen den Ge¬ meinden übergab. Der Landesausschuß beauftragte die Stadtgemeinde, zur Höhe der Entschädigung Stellung zu nehmen, die Steuerbehörde aber, den Steuerertrag der Gemeinden Steyr und Garsten sowie denjenigen des zur Inkorporierung in sicht genommenen Gebietes festzustellen und das Elaborat vorzulegen. Aus Der Gemeinderat von Steyr beschloß am 30. August, der Gemeinde Garsten eine Ablösungssumme von 4000 fl. anzubieten. Garsten erklärte sich mit dieser Summe zufrieden, worauf der oberösterreichische Landesausschuß die Inkorporation bewilligte. Das inkorporierte Gebiet hatte ein Ausmaß von 34 ha 05 a 56 m', und zwar von der Gemeinde Christkindl 11 ha 19 a 28 m', von der Gemeinde Garsten 22 ha 86 a 28 m2. VI. Die Inkorporation 1914. Schon im Jahre 1908, als man einen geeigneten Platz für die Erbauung eines Krankenhauses suchte, wurden Verhandlungen mit der Gemeinde St. Ulrich wegen Abtretung eines Grundes an die Stadtgemeinde gepflogen. Doch erst die geplante, großzügige Neuerbauung der Waffenfabrik führte zur Inkorporierung eines noch größeren Gebietes. Die Fabriksanlagen der Waffenfabrik hatten sich am Wehrgraben, dessen im Laufe der Jahrzehnte Wasser die Kraft zum Antriebe der Maschinen lieferte, derart entwickelt, daß die Direktion der österreichischen Waffenfabriks=Gesellschaft an den Neubau einer einheitlich angelegten, modernen Fabrik an Stelle der zer¬ streuten und veralteten Anlagen denken mußte. Da sich im Stadtgebiete keine geeigneten Gründe für den Neubau fanden, be¬ ein halbes Jahrhundert die stand die Gefahr, daß das Unternehmen, welches durch Ursache großartigen Aufschwunges der Stadt gewesen und der Stadt reiche Ein¬ künfte an Steuern eintrug, von Steyr abwandere. Da die Gründe des Schacherlehner= und Kammermayrgutes für den Neubau Fabrik als geeignet erkannt wurden, setzte sich die Stadt mit allem Nachdrucke der die Inkorporierung derselben ein. für Allein die Gemeinde St. Ulrich, in deren Gebiet diese Gründe lagen, verhielt sich ablehnend und erst unter dem Drucke des Landesausschusses kam es am 3. April 1913 zu einem Uebereinkommen zwischen der Stadtgemeinde und der Gemeinde St. Ulrich, nach welchem letztere ihre Zustimmung zur Einverleibung der für den Ausbau der Waffenfabrik benötigten Gründe gab. Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschloß am 25. April 1913 die Inkorpo¬ rierung, welche vom oberösterreichischen Landesausschusse mit der Entscheidung vom 21. Mai 1913 genehmigt wurde. Das Stadtgebiet wurde durch diese Einverleibung um 88 ha 79 a 70 m' ver¬ größert. VII. Die Inkorporation 1918. Trotz der Erbauung der Kronprinz=Rudolf=Bahn blieb der Anschluß Steyrs an das Hauptverkehrsnetz der Monarchie ungenügend. Die Stadt trug sich daher mit dem Projekt, den Bau einer elektrischen Vollbahn St. Peter=Seitenstetten über Steyr nach Bad Hall in die Wege zu leiten. Auch das Projekt einer elektrischen Bahn durch das Ipftal nach St. Florian wurde betrieben. Der Bahnhof dieser Bahn würde nach dem Projekt im Gebiete der Gemeinde Gleink gelegen haben. Um dies zu verhindern, wurde die Inkorporation eines Gebietes nördlich von Steyr ein¬ schließlich des Artillerie=Exerzierplatzes in Gleink angestrebt.

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