Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

355 Hiernach bestanden zwei in ihrem Umfange und nach den ihnen zugewiesenen Individuen ganz verschiedene Administrationslinien, nämlich nach den Grenzen der Pfarren die Kommissariate und nach den Grenzen der Flurgemeinden die mit den Kommissariatsherrschaften vereinigten Steuerbezirksobrigkeiten. Während den Kommissariaten das Erwerbssteuer=, Klassensteuer= und Personalsteuerwesen sowie alle militärischen, polizeilichen und kommerziellen Ver¬ handlungen oblag, wurde das Grund= und Häusersteuerwesen, welches mit dem allen in engster Verbindung steht, nach Steuerbezirksgrenzen geführt. Nach dem Resuitate der Steuerbezirks=(Katastral=)vermessung vom Jahre 1825 betrug der Flächeninhalt der Steuergemeinde Stadt Steyr: Grundparzellen 608 Joch, 465 □ Kl. Bauparzellen. 241 Kl. 69 Joch, 87 1— 677 Joch, 1336 □Kl. oder 390 hà 06 a 98 m.. Auch diese Messung scheint noch sehr ungenau gewesen zu sein, wie aus dem folgenden hervorgeht III. Die Reorganisation 1849. Der Gedanke, die Gebiete der Kommissariate mit jenen der Steuergemeinden zu konkurrenzieren, kam nicht zur Ruhe und führte im Jahre 1849 zur Erlassung des Gemeindegesetzes. Mit Kurrende vom 9. April 1849 wurde das provisorische Gemeindegesetz vom 17. März d. J. kundgemacht. Die Kommissariate wurden aufgelöst und die Steuer¬ gemeinden zu Ortsgemeinden zusammengeschlossen. Die Grenzen der Steuergemeinde Stadt Steyr wurden nun auch die ihres politischen Wirkungskreises. An die Gemeinde Jägerberg wurden aus dem früheren Kommissariatsbezirk abgetreten: a) von der Schönau: 3 Häuser mit 15 Personen; b) das ganze Dorf Ramingsteg mit 50 Häusern und 336 Personen. Zu dem Dorfe Ramingsteg waren die 31 Häuser der Ortschaft „In der Gmain“ gezählt, welche früher mit der Vorstadt Ennsdorf durch eine gemeinsame Numerierung verbunden waren. Die Grenzen der neuen Ortsgemeinde Stadt Steyr sind auf dem Plane III er¬ sichtlich. Ihr Flächeninhalt betrug, wie bereits erwähnt, etwa 390 ha 06 a 98 m2, Die Burgfriedsgrenzen (Landgericht Stadt Steyr) wurden nun auch geändert. IV. Die Inkorporation 1884. Bei der Bestimmung der Katastralgrenzen hatte man natürlich nicht voraus¬ gesehen, daß sie einmal die Grenzen des Stadtgebietes werden könnten. Nur sehr langsam war der Wiederaufbau der Stadt nach dem katastrophalen Vorfall im 17. Jahrhundert vor sich gegangen. Kaum hatte sich die Stadt erholt, hemmten Kriege, Seuchen, Geld= und Wirtschaftskrisen und große Feuersbrünste sie neuer¬ lich in ihrem Wachstum. Die einst so bedeutende Stadt schien verurteilt zu sein, dauernd ein kleines Landstädtchen bleiben zu müssen. Bei der Erbauung der Westbahn ließ man Steyr links liegen. Da erstand Steyr ein Retter in der Person des großen Kaufmannes und Organisators Josef Werndl. Infolge der raschen Entwicklung seiner Waffenfabrik war die Bevölkerung der Stadt von 10.752 Einwohnern im Jahre 1857 auf 17.199 Einwohner im Jahre 1880 gestiegen. Die Felder nächst der Altstadt in den Vororten Reichenschwall und Vogelsang und bei der Steyr waren durch Fabriks= und Wohnhäuser fast verbaut und noch hielt der Zustrom von Menschen zur Stadt an, welcher durch den Bau der Kronprinz=Rudolf=Bahn einen kräftigen Impuls erhalten hatte. Auch das Klein¬ gewerbe sah einer neuen Blütezeit entgegen. Dieser großartige Aufschwung der Stadt erforderte aber weitere Einrichtungen und Plätze, für welche kein geeigneter

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