Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

353 same Verläßlichkeit gesetzt, nicht minder die alljährlich vorgeschriebene Visitierung besagter Werbebezirke von darum nicht mit der erforderlichen Ordnung und Richtigkeit habe bewerkstelligt werden können, weil die grundobrigkeitlichen Beamten nicht an allen Orten, wo solche einige in verschiedenen Gegenden und Lundesvierteln zerstreut liegende Grundholden haben, bei dieser Revision, wie es zwar allerdings erforderlich gewesen wäre, zu gleicher Zeit sich einzufinden ver möglich gewesen sind. Gleichwie die fortwährende Aufrechterhaltung des mit der Absicht auf die Wohlfahrt der kaiserl. königl. Erblanden angeführten Werbebezirkssystems haupt¬ sächlich von der verläßlichen Einleitung deren vierteljährigen weltlichen Meldungs¬ zettel abhängt, so hat auch die Notwendigkeit erheischt, am Platze der bisherigen, nicht aller Orten mit der erforderlichen Richtigkeit beschehenen grundobrigkeitlichen Meldungen eine anderweitige Verfügung ausfindig zu machen, wodurch in dem einen oder anderen eine größere Ordnung und Verläßlichkeit erreicht und daher sowohl die weltlichen Meldungen als auch selbst die jährlichen Werbebezirks¬ revidierungen ohne Beschwerung des allerhöchsten Aerars, deren Grundobrigkeiten und selbst deren Untertanen eingeleitet werden mögen. Es haben daher Ihre kaiserl. königl. Majestät über einen in Sachen aller¬ gehorsamst gemachten Vorschlag unterm 24. Dezember des verflossenen Jahres die allerhöchste Verordnung ergehen zu lassen allergnädigst geruht, daß: Erstens in Hinkunft diese vierteljährigen weltlichen Meldungen nicht mehr vor betreffenden Grundobrigkeiten, sondern pfarr= und distriktsweise geschehen. Dert daher undZweitens von denen bei einer jedweden Pfarre im ganzen Land aufgestellten Schulmeistern oder Mesnern, welche ohnehin über das in ihrem betreffenden Pfarr¬ distrikt befindliche Volk so männ= als weiblichen Geschlechtes die Beichtregister führen, mit hin in ihrem Pfarrdistrikt wohnenden verschiedenen Herrschaftsunter¬ von Zeit zu Zeit die beste Kenntnis haben, verfasset, weiters und ... tanen In Steyr hatte die Meldungen der Pfarrmesner zu schreiben und den Magistrat zuzustellen. Man übertrug also denjenigen Herrschaften oder Dominien, die eine geeignete Lage zur Formierung eines Zentralpunktes hatten oder sich aus anderen Gründen eigneten, die Verbindlichkeit, in den ihnen zugewiesenen Pfarreien das Kon¬ hiezu skriptionsgeschäft von welch immer untertänigen Individuen zu besorgen, und hierin der erste Keim zur Entstehung der Kommissariate. liegt Diese bildeten sich aber erst nach und nach aus und wurde ihnen in der Regel Besorgung der politischen Geschäfte zugewiesen. die Mit Regierungsdekret vom 13. Oktober 1784 wurden die Flächen der Kom¬ missariate bestimmt und die Ortschaften und Gemeinden entsprechend eingeteilt. Ein Kommissariat bestimmt also seinen Umfang aus einer oder mehreren Pfarren und nach den in denselben gelegenen Ortschaften mit ihren Hausnummern. weil die Pfarrgemeinden rücksichtlich ihrer kirchlichen Verfassung doch als die am besten geordneten Teile jene Glieder allein vorstellen konnten, aus deren Zusammen¬ setzung die Formation eines Ganzen für den Augenblick überhaupt nur möglich war, denn bis zu diesem Augenblick bestanden die Gemeinden als eine bestimmt bezeichnete Einteilung in politischer Beziehung gar nicht, obwohl von denselben in verschiedenen älteren Verordnungen die Rede war. Am 19. Juni 1787 erfolgte eine ganz neue Organisation der Distriktskommissa¬ riate. Da wurde denselben die Besorgung der Rekrutierung, der Pferdestellung, Einquartierung, das Marsch= und Vorspannwesen übertragen. Die Distriktskommissariatsgrenzen der Stadt Steyr umfaßten die Stadt= und die Vorstadtpfarre Steyr Die früheren Burgfriedensgrenzen blieben als Land¬ gerichtsgrenzen der Stadt bestehen. Durch die Grenzänderung der Stadt kamen die bürgerlichen Häuser im Kraxen¬ tal, in Pürach, Sarning und am Laichberg in die Verwaltung des Kommissariates Garsten. Am rechten Ennsufer verlor die Stadt einen Teil der Neuschönau, gewann aber das große ländliche Gebiet „in der Gmain“ und das Dorf Ramingsteg. Links 23

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