Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

350 Hofgrund-Spezifikation. Erstens eine Wiese beim Meierhof, ungefähr fünf Tagwerke. Neben den Meierhof ein Acker mit zwei Tagwerken. Außer dem Gattern des Meierhofes ein Acker mit viereinhalb Tagbaue. Auf dem Feld, das an das Fuxort raint, ein Acker mit sieben Tagbaue. Ein Acker beim Ketzerfriedhof mit sechs Tagbaue. An der Ennsleiten ein Acker mit dritthalb Tagbaue. Eine Weide beim Meierhof, darin der „Tricht“ und das Wasserwerk ist. Nun folgen die anderen, zur Herrschaft gehörigen Gründe, um die Stadt liegend. Bei dem Seiler Wiser auf die Raming zu liegend, anderthalb Tagwerke Acker, welche an des Henkels und Vorsters in der Enge Gründe rainen und welche derzeit Peter Widmer in Bestand hat. Item ein Krautgarten nächst des Wegs, dem Hof des Herrn Pfarrers gegen¬ über. Noch ein Krautgarten oberhalb des Schrefls Haus und Garten und unterhalb desHändlischen Hauses und Gartens. Dann des Herrschaft Steyrischen Untertans, des Staffelmairs Gründe beim Gericht am Steinfeld. Und des Schlüsselmairs Leiten, bei des Rüstlhubers und des Flößers Blaß gegenüberliegenden Häusls, hinauf an des Taschlrieders Garten. Diese Gründe sollen nun von vorbeschriebenen Burgfried der Stadt Steyr ab¬ gesondert sein und als Hofgründe mit aller Juisdiktion der Herrschaft verbleiben. Die Stadt soll sich an diesen Orten die Burgfrieds=Jurisdiktion in Zivil noch Kriminalsachen durchaus nicht anzumaßen haben. Wenn aber Uebeltäter und schädliche Personen dorthin fliehen sollten, oder auf diesen Hofgründen, darin die Hofgasse nicht inbegriffen, Mutwillen verüben ollten und der Stadtrichter zu Steyr aus Erhaltungssorgen und zur Verhütung größerer Gefahr eher als die Herrschaft die Täter und schädlichen Personen er¬ greifen könnte, so möge das Stadtgericht auf diesen Gründen — bloß in Notfällen, damit es keinen Anstand gebe —die schädlichen Leute einziehen und dies der Herrschaft alsbald anzeigen und die eingezogenen Personen in das kaiserl. Schloß an dem gewöhnlichen Orte abliefern. Zum dritten soll bezüglich des Hopfermüllers Mühle und des Kurzenkirchers Haus (die Spitalmühle und das angrenzende Haus), welche mit Grundobrigkeit der Herrschaft bisher unterworfen waren — was sich auch stritt — und feindseliges ihretwegen zwischen der Herrschaft und der Stadt der Jurisdiktion halber zugetragen haben mag — dahin entschieden werden, daß die Hopfermühle der Herrschaft als eine Hofmühle und der Stadt des Kurzenkirchers Haus mit aller Obrigkeit in Zivil und Kriminalsachen fidem teils alleine bleiben, und alle deswegen entstandenen Streitigkeiten „tod und ab“ sein sollen. Zum Vierten: weil in obbeschriebenen Burgfried zwei Fischhuben und etliche Häuser liegen, wie sie mit ihren Diensten und Forderungen hernach inserviert: Christof Schober in Ennsdorf (Haratzmüllerstraße 15) dient zu unserer Frauen¬ tagim Herbst 12 Pfennig. Caspar Vischer daselbst vom Hafnerhaus (Haratzmüllerstraße 17) zu obge¬ meldeter Zeit 12 Pfennig. Paul Pindter (richtig Antoni Paul, Binder) vom Haus unter der Hofschmiede (Haratzmüllerstraße 21) auch zu unsrer Frauen Tag 4 Schilling=Pfennig. Peter Wibmer dient von der anderen Fischhub (Haratzmüllerstraße 18) zu St. Martinstag 1 Gulden 1 Schilling. Lorenz Aigners Witwe von der oberen Fischhub (Johannesgasse 1) auch am Tage Martini 1 Gulden. Hans Sternkopf, Binder (Johannesgasse 14) dient in die obere Fischhub ver¬ möge seines Briefs am Tage Martini 1 Gulden 18 Pfennig. Georg Kurzenkircher (Michaelerplatz) in Steyrdorf an unsrer Frauentag im Herbst 12 Pfennig, so solle diese Gültgerechtigkeit und Grundobrigkeit von ihrer

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