Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

349 Straßen und Wegen, Häusern und Gründen zur rechten Seite umgreift, ist im Burgfried. Jenseits der Steyr beginnt der Burgfried auf dem Steinfeld bei der steinernen Gattersäule (Straßensperre), also: von der Steyr herauf zur Gattersäule, am Wege nach der linken Seite nach dem Graben und auf halber Leiten nach dieser gegen die Stadt und an den Oelgraben (beim ehemaligen Pulverturm und Steinfeld), in dem Graben die halbe Leiten hinab, oberhalb des Stadlhofes (Stadlmayrgut) und unter dem Holz daselbst, und dann an der Steiner Gründe und Aecker zum Graben, nach dem Graben hinab auf die Gleinker= und Steinerstraße zur Martersäule bei der Linde,weiter über die Steyrer=Straße neben dem Graben der Stadlhofgründe, dann an die Prehofleiten (Posthof), von hier an des Schlüsselhofs Gründe und hinab an die Enns. Was von der steinernen Gattersäule gegen die Stadt zur rechten Hand, sind jetzt die Gründe von Steyr in ihrem Burgfried Unterhalb von Ennsdorf beginnt der Burgfried an der Enns beim „Seich¬ graben“ genannt, von dem Graben hinauf an die Leite und halb des Baches bis an den Steingraben, oberhalb des Topfenhofes (wahrscheinlich Altgasse 1) nach dem Bühel hinauf zwischen der Fischhub Gründe und des Kammerhofs Gründe (Kammermayr), von des Kammerhofs Gründe an die hohe Leiten (Ennsleite) hinauf oberhalb des Kühbergs (Ennsleite oberhalb der Schönau) und an des Schwarzhofs (Stiefvatergut in der Neuschönau) Gründe hinab zur Enns. Was sich rechter Hand befindet, liegt im Burgfried. Und was also der vorangezeigte Burgfried an Häusern und Gründen umgreift, soll mit gemeiner Stadt dulden und leiden laut ihrer Frei¬ heiten, womit die Stadt aufmerklich von den Fürsten Oesterreichs hochlöblichen Ge¬ dächtnisses begnadet wurde und welche erst jüngst von unseren allergnädigsten Herrn und Landesfürsten gnädiglich confirmiert und bestätigt wurden. Soweit die Inserierung. Des anderen soll der kaiserl. Burg nachstehendes Stück eigentümlich bleiben und in der Stadt Burgfried mit Vernunft verstanden werden. Nämlich: die Hofgasse vom Schloßtor (welches oberhalb der Oelbergmagazine stand) bis zum untersten Tor (bei der Enge). Item oben hinaus gegen die Stadt über die Schlagbrücke (des Schloßtores) die ganze Gasse und die Mauern zu beiden Seiten (heute Berggasse) bis ein Klafter vor steinernen Stiege (Mayrstiege), welcher der Stadt vorbehalten bleibt. der Was von diesem Klafter gegen das Schloß liegt, gehört der Herrschaft ohne Mittel. Item der Hofgarten vor dem Schloß, wie er jetzt mit einer Planke eingefangen ist, und von dieser Planke heraus gegen den Stadtgraben, und da kein anderer dazu. Garten angrenzt, einen Klafter noch Von dieses Garten Ecke, gegen den Graben zu gelegen, soll eine Grenze bis zu der Herrschaft Mäuerl vermarkt werden, daß sie mit der Stadt Wehrturm correspondiere. Was nach dieser Aufzeigung des Hofgartens und Schlosses Grund anbetrifft, dieser unmittelbar dem bis an der Krügl Garten und hinab zur Steyr, soll kaiserl. Schloß mit aller Jurisdiktion eigentümlich bleiben, doch dürfe der Weg (vor dem Schlosse) nicht gesperrt werden. Dabei wird erläutert, daß vor dem Ende der Krüglin Planke, hinauf nach dem Weg, soweit der Hofgarten reicht, nicht überall ein ganzer Klafter Grund von der Planke weg zugesetzt werden kann. Es soll daher den Sinn haben: wo es des Wegs wegen nicht möglich ist, einen Klafter zuzusetzen, möge soviel als des Erdreiches und Grundes wegen möglich ist, als Grenze des Hofgartens ausgemarkt werden. Item sollen alle dem Schlosse gehörigen Hofgründe, Aecker und Wiesen samt dem Meierhof mit dem Anhang, daß außer auf des Hofs Meierhof auf den anderen Hofgründen, kein Haus gebaut werden soll, sondern ledige Hofgründe verbleiben sollen. Auf den Meierhof und dessen Gründen mag die Herrschaft die notdürftigsten, zu der Meierschaft notwendigen oder gelegenen Häuser erbauen, doch soll darin kein bürgerliches Gewerbe, welches nicht zur Meierschaft gehört, betrieben werden.

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