74 b) von unbeweglichen Sachen von jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung unbeweglicher Sachen die besonderen Im¬ mobiliargebühren.) T.=P. 59 Handels= und Gewerbebücher, vom Gesamtflächenmaß aller Blätter: a) bei Haupt=, Kontokorrent= und Saldokontobüchern für je 5040 cm' je 20 g; b) bei allen anderen Büchern für je 2640 cm' je 5 g. T.=P. 65 Kaufverträge: bewegliche Sachen vom Werte Skala III. a) b) unbewegliche Sachen von jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung der unbeweglichen Sachen ist die besondere Immobiliargebühr zu zahlen, siehe weiter unten.) T.=P. 69 Lieferungsverträge und Kaufverträge. Offerte, siehe Anbote. R T.=P. 83 echnungen der Handel= und Gewerbetreibenden: über 30 bis 50 S S —.10 .50 — über 100 bis 2500 S S 20 über 50 bis 100 S S über 2500 S S1.— von jedem Bogen. Bis 30 S stempelfrei. T.=P. 91 Schenkungsurkunden: S 1.— unter Lebenden von jedem Bogen a) S 1.50 auf den Todesfall vom ersten Bogen b) Vom Rechtsgeschäfte die besonderen Gebühren; siehe weiter unten.) Schuldscheine siehe Darlehensverträge. T.=P. 97 Tauschverträge: a) bewegliche Sachen vom Werte Skala III; b) wenn auch nur eine Sache unbeweglich ist, von jedem Bogen 1 S. Die Uebertragung der unbeweglichen Sachen unterliegt der besonderen Im¬ mobiliargebühr; siehe weiter unten. Sind beide Tauschgegenstände gleichwertig, so ist die Gebühr von der Hälfte jedes Gegenstandes zu bemessen, andernfalls von der Hälfte des minderwertigen und vom ganzen Werte des mehrwertigen Gegenstandes abzüglich der Hälfte des minderwertigen Gegenstandes. T.=P. 106 Vermögensübertragungen: A) Unter Lebenden. § 2. Tarif der Schenkungsgebühren von einem Werte über über über über über über über über über bis 75.000 30.000 8000 4000 300.000 600.000 1,500.000 3,000.000 6,000.000 bis bis bis bis bis bis bis bis 4000 Schilling 6,000.000 3,000.000 1,500.000 300.000 8000 600.000 75.000 30.000 Prozent 1. An Nachkom¬ men u. Ehe¬ 3•5 2•5 3 1 4·5 2 5 6 1·5 4 gatten Siehe Bem. § 7 An Eltern u 2. 7 10•5 5 8 9 3 6 4 12 2 Voreltern 3. An Seiten¬ verwandte b. 6 14 8 16 18 22 10 20 24 12 zum 4. Grad Siehe Bem. § 7 4. Au Stiftung. für Unterrichts¬ 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Wohltätigk.= u. Hum.=Zwecke 5. Alle Sonsti¬ 28 18 16 14 26 20 30 12 22 24 gen
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