Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1935

73 T.=P. 25 Bestandverträge (Miet=, Pachtverträge) nach dem Werte Skala II. (Als Wert gilt der nach der Dauer des Bestand¬ vertrages zu vervielfachende Jahreszins.) S —.10 T.=P. 28Bilanzen oder bilanzierte Konti * B T.=P. 31 ürgschaftsurkunden vom Werte Skala II, wenn nicht 1.— S schätzbar T.=P. 36 Darlehensverträge (Schuldscheine), nicht auf Ueber¬ II. bringer lautend, Skala T.=P. 40 Dienstverträge, Anstellungsdekrete, Bestellungsbriefe und dergl., vom Betrage der mit der Anstellung verbundenen Bezüge Skala III. Der Jahresbetrag der Bezüge ist nach der Dauer der Anstellung zu vervielfachen. T.=P. 42 Eheverträge, nach dem Werte Skala III. Die Uebertragung unbeweglicher Sachen unterliegt der besonderen Immobiliar¬ gebühr, siehe weiter unten. T.=P. 43 E ngaben, und zwar: a) 2. Eingaben (nicht gerichtliche) von Privatpersonen bei den öffentlichen Behörden, Aemtern, Anstalten und 1.— S Amtspersonen von jedem Bogen * #9. b) 1. Gewerbeanmeldungen: 5.— S aa) in Wien und Orten über 50.000 Seelen8 — S 3.— bb) in Orten mit mehr als 10.000 bis 50.000 Seelen .. 2.— S cc) in Orten mit mehr als 5000 bis 10.000 Seelen. 1.— S ad) in allen übrigen Orten 1.50 S c) Rekurse, ausgenommen Steuerrekurse * e) Eingaben um Eintragung einer Firma oder Firmaänderung im Handelsregister: S 10.— a) Firma ohne Zweigniederlassung — S 15.— b) Firma mit Zweigniederlassung 2. Eingaben um einfache Zusätze, Aufklärungen einer inhalt¬ S 1.— — lich gleichbleibenden Firma T.=P. 44g S euerrekurse gegen die Bemessung der Körperschafts¬ steuer und Rentensteuer, Grund=, Gebäude= und Zinsgroschen¬ steuer: S — 25 a) wenn die Gebühr 10 S nicht übersteigt S — .50 b) wenn sie 10 S übersteigt Berufungen gegen die Erwerb=, Einkommen= Vermögens¬ steuer und die ersten Rekurse gegen die Gebührenbemessung sind stempelfrei. E T.=P. 45 intragung in die öffentl. Bücher (Grundbuch): Erwerbung des Eigentumsrechtes 1. a) bei gebührenpflichtigen Vermögensübertragungen gebührenfrei; b) sonst vom Werte 1½% samt 50% Zuschlag. 2. Erwerbung anderer dinglicher Rechte a) nach dem Werte ½ % samt 100% Zuschlag; b) wenn nicht schätzbar oder der Wert nicht über 20 S, gebührenfrei. Emp T.=P. 47 angsbestätigungen vom Werte Skala II. Ge T.=P. 55 ellschaftsverträge: offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften vom Werte a) Skala II. alle anderen Gesellschaften Skala III, jedoch nicht weniger als 10 S. b) Glü T.=P. 57 cksverbräge, und zwar: Versicherungsverträge, Hagel= und Viehversicherung 1%, F. andere 2% der Jahressumme der Zahlungen der Versicherungs¬ nehmer. Dazu kommt ein 100prozentiger Zuschlag. G. Leibrentenverträge: a) von beweglichen Sachen vom Werte Skala III;

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