55 Wertpakete: a) Wertgebühr von 7g für je 42 S, mindestens 14 g, b) Abfertigungs¬ gebühr von 42 g bis 350 S und 70 g über 350 S. Eilgebühr 1 S 44 g, Sperrgüter um 50% mehr. Dringende Pakete dreifache Gebühr. Eine Abschrift der Adresse in das Paket, auf dem Paket links oben die Adresse des Absenders. Bei Wertpaketen und Paketen mit aus¬ nahmsweise zugelassenen Sachen (z. B. Flüssigkeiten) muß der Inhalt angegeben werden. Jedes Auslandpaket muß mit Siegellack oder Bleisiegeln verschlossen sein. Die Wertangabe ist auf der Begleitadresse und dem Pakete in Ziffern und in lateinischen Buchstaben anzugeben. Umrechnung 1 Fr. 1.83 S. Bei Auslandspaketen sind die statistischen Anmeldescheine und = Zollerklärungen, nötigenfalls die Ein= und Ausfuhrbewilligungen beizubringen. Rückschein, bei der Aufgabe verlangt, Gebühr 60 g, später 1 S 20 g. Will der Aufgeber die im Bestim¬ mungslande entfallenden Gebühren selbst bezahlen, so hat er dies auf der Postbegleitadresse und der Sendung zu vermerken mit den Worten: „Franc de tous droits.“ Die hiefür zu be¬ zahlende Gebühr (Freizettelgebühr) beträgt 90 g. Was im Falle der Unzustell¬ barkeit mit dem Pabet zu geschehen hat, ist auf der Begleitadresse und der Sendung in einer im Bestimmungslande geläufigen oder in französischer Sprache anzugeben. — Eilgebühr für Postanweisungen. Höchstbetrag im Inland 1000 S. J. Inland und Deutschland bis 50 S 30 g, über 50 bis 200 S 40 g, über 200 bis 400 S 60 g, über 400 bis 1000 S 80 g, über 1000 S 1 S 20 g; Ausland 1 S 40 g. — Telegraphische Postanweisung: Telegrammgebühren; im Inlande auch Eilgebühren, wenn nicht — postlagernd. Auszahlungsbestätigung: 1. Bei der Aufgabe verlangt, auf der Postanweisung vermerkt „Auszahlungsbestätigung“ („Avis de payement“), Gebühr: Inland 30 g, im Ausland 60 g; nach der Aufgabe: Inland 60 g, Ausland 1 S 20 g. Ausland Inland S bis Schilling bis Schilling S 9 9 — 24 — 25 — — 30 20 36 50 40 40 48 — 100 50 60 60 — 200 80 60 — 80 — 400 70 100 600 20 800 für je weitere 20 S usw. 40 1 1000 mehr um 10 g K. Postnachnahmen. Zu einer eingeschriebenen Brief=, Wertbrief= oder Paketsendung bis zur Höhe des im Postanweisungsverkehre nach Oesterreich zulässigen Betrages. 1. Feste Gebühr: Inland 20 g, Ausland 60 g; 2. Gebühr vom Nachnahmebetrag: 5 o für Die Sendung ist auffällig mit „Nachnahme“ („Remboursement“) zu bezeichnen, je 10 S. — der Betrag ist in Ziffern und der Schillingbetrag außerdem in Worten auszuweisen und die Adresse des Absenders anzugeben. Briefsendungen ist eine Nachnahme=Postanweisung, Paketen eine Nachnahme=Begleitadresse beizugeben. L. Postaufträge. a) Postauftragsbriefe im Inlandverkehre bis 1000 S, im Aus¬ Gebühr bei der Aufgabe wie für einen eingeschriebenen landverkehre in verschiedener Höhe. dem Betrage abzuziehende Einzugsgebühr Inland 15 g, Aus¬ Brief; bei der Abgabe die von b) Postauftragskarten die Postanweisungsgebühr. land 35 g und vom Restbetrag Gebühr bei der Aufgabe für die Karte 15 g, bei der Abgabe im Inlandsverkehre bis 100 S. g und vom Betrage nach Abzug der Einzugsgebühr die Post¬ Einzugsgebühr 15 g, Ungarn 28 — eingelöste Postaufträge wird die Vorzeigegebühr, und anweisungsgebühr. Fur nicht hr. — 15 g, bei ausländischen 35 g vom Auftraggeber eingebracht. zwar bei inländischen Auftragen Briefumschläge und Karten sind bei den Postämtern erhältlich Postauftragsblätter (Bordereaux), M. Telegramme. Inland: für ein Wort 15g, Mindestgebühr 1.50 S. Ausland: verschieden. Deutschland, Tschechoslowakei, Schweiz und Liechtenstein 29.28 g, Italien 36.6 g, Jugo¬ slawien 32.94 g, Polen 47.58 g, Ungarn 18.90 g. (Mindestgebühr überall 1.50 S.) Als Adresse genügt auch der Name in Verbindung mit der Telephon= oder Postfachnummer. Für eine eingetragene Telegrammadresse ist eine Jahresgebühr von 25 S (Wien 50 S) zu ent¬ Für richten. Je 15 Buchstaben oder je 5 Ziffern zählen bei offener Sprache als ein Wort. die Vergleichung eines Telegrammes (TC) ist die Hälfte der Telegrammgebühr als Zuschlag zu zahlen. Für die telegraphische Empfangsanzeige (PC) entfällt die Gebühr eines gewöhn¬ lichen Telegrammes von 5 Wörtern, jedoch Mindestgebühr, für die briefliche Empfangsanzeige (nur nach dem Ausland) 50 g. Zustellung nach Orten außerhalb des Telegraphennetzes im
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