Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1934

73 T.=P. 25 Bestandverträge (Miet=, Pachtverträge) nach dem Werte Skala II. (Als Wert gilt der nach der Dauer des Bestand¬ vertrages zu vervielfachende Jahreszins.) S —.10 T.=P. 28 B ilanzen oder bilanzierte Konti T.=P. 31 Bürgschaftsurkunden vom Werte Skala II, wenn nichtS 1.— schätzbar T.=P. 36 Darlehensverträge (Schuldscheine), nicht auf Ueber¬ bringer lautend, Stala II. T.=P. 40 Dienstverträge, Anstellungsdekrete, Bestellungsbriefe und dergk., vom Betrage der mit der Anstellung verbundenen Bezüge Skala III. Der Jahresbetrag der Bezüge ist nach der Dauer der Anstellung zu vervielfachen. T.=P. 42 Eheverträge, nach dem Werte Skala III. Die Uebertragung unbeweglicher Sachen unterliegt der besonderen Immobiliar¬ gebühr, siehe weiter unten. T.=P. 43 Engaben, und zwar: a) 2. Eingaben (nicht gerichtliche) von Privatpersonen bei den öffentlichen Behörden, Aemtern, Anstalten und S1.— Amtspersonen von jedem Bogen . b) 1.Gewerbeanmeldungen: 5.— S aa) in Wien und Orten über 50.000 Seelen# S 3.— bb) in Orten mit mehr als 10.000 bis 50.000 Seelen S 2.— cc) in Orten mit mehr als 5000 bis 10.000 Seelen. S dd) in allen übrigen Orten 1.— S 1.50 c) Rekurse, ausgenommen Steuerrekurse. einer Firma e)Eingaben um Eintragung oder Firmaänderung im Handelsregister: S 10.— Firma ohne Zweigniederlassung a) * — S 15.— b)Firma mit Zweigniederlassung Eingaben um einfache Zusätze, Aufklärungen einer inhalt¬ 2. — S 1.— lich gleichbleibenden Firma T.=P. 440 Steuerrekurse gegen die Bemessung der Körperschafts¬ steuer und Rentensteuer, Grund=, Gebäude= und Zinsgroschen¬ steuer: S —.25 wenn die Gebühr 10 S nicht übersteigt a) S —.50 b) wenn sie 10 S übersteigt. Berufungen gegen die Erwerb=, Einkommen= Vermögens¬ steuer und die ersten Rekurse gegen die Gebührenbemessung sind stempelfrei. T.=P. 45 Eintragung in die öffentl. Bücher (Grunidlbuch): 1. Erwerbung des Eigentumsrechtes a) bei gebührenpflichtigen Vermögensübertragungen gebührenfrei; b) sonst vom Werte 1½ % samt 50% Zuschlag. 2. Erwerbung anderer dinglicher Rechte a) nach dem Werte ½% samt 100% Zuschlag; gebührenfrei. b) wenn nicht schätzbar oder der Wert nicht über 20 S, T.=P. 47 angsbestätigungen vom Werte Skala II. Emp T.=P. 55 ellschaftsverbräge: Ge offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften vom Werte a) Skala II. b) alle anderen Gesellschaften Sbala III, jedoch nicht weniger als 10 S. T.=P. 57 Glücksverträge, und zwar: F. Versicherungsverbräge, Hagel= und Viehversicherung 1%, andere 2% der Jahressumme der Zahlungen der Versicherungs¬ nehmer. G. Leibrentenverträge: a) von beweglichen Sachen vom Werte Skala III; 6

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