Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1934

56 (nur nach dem Ausland) 50g. Zustellung nach Orten außerhalb des Telegraphennetzes im Inland durch Eilboten (XP)Gebühr 1 S 50 g bei der Aufgabe, eingeschrieben (PR) 64 g. Ein Aufgabeschein kostet 20 g. Blitztelegramme 9fache Gebühr. Dringende Telegramme 2fache Gebühr. Für telegraphische Antwort kann vorausbezahlt werden (Rp). N.Telephon-(Fernsprecher-)gebühren. Für ein Ueberlandgespräch von nicht mehr als drei Minuten Dauer werden mindestens drei Minuten berechnet; dauert ein Gespräch länger als drei Minuten, so wird von der 3. Zone aufwärts die Gebühr für die überschießende Zeit nach einzelnen Minuten berechnet. Im Ortsverkehr und in den Zonen 1 und 2 werden die Gespräche nach je Einheiten von drei Minuten berechnet.—Die Ueberlandgespräche, die in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr zur Abwicklung kommen, sind ermäßigt auf 33 der gewöhn¬ lichen Gebühren. — Ortssprechgebühr beträgt für eine Minute 10 g (Mindestgebühr — 30 g). Ueberlandsprechgebühren: Inland 1. Zone (bis 10 Kilometer) 55 8, 2. Zone (bis 25 Kilometer) 80 g 3. Zone (bis 50 Kilometer) 1 S 20 g, 4. Zone (bis 100 Kilo¬ meter) 1 S 80 g, 5. Zone (bis 200 Kilometer) 3 S 60 g, 6. Zone (bis 300 Kilometer) 3 S 90g, 7. Zone (bis 400 Kilometer) 4 S 80 g, 8. Zone (über 400 Kilometer) 5 S 10 g.Anmelde¬ gebuhr in den Zonen 1 und 2 15 g, 3. bis 8. Zone 30 g. Dringende Gespräche kosten die dreifache, Blitzgespräche die zehnfache Gebühr. Teilnehmer (Einzel=, Halb=, Viertelanschlüsse) zahlen eine einmalige Aufnahmsgebühr, eine jährliche Teilnehmergebühr von verschiedener Höhe. Ortsgespräche einer Teilnehmerstellesind gebührenfrei. —Für die Ge¬ prächsaufforderung an eine Person, die nichtTeilnehmer ist, ist ein Drittel der Gebühr mindestens 45 g (Auslandsverkehr mindestens 72 — Fernsprüche 8) zu zahlen. bis zu 50 Worten (Nachrichten von einer Teilnehmerstelle ausgehend) eignen sich besonders für Beglückwünschungen usw. Gebühren: 40 g, eventuell im Außenbezirk noch den Botenlohn. O)Einige Zustellungs- und andere Gebühren. Zustellung eines Paketes (außer Wien): a) in Orten mit Zustellung ohne Rücksicht auf das Gewicht bis 5 Kilogramm 30 g, über 5 Kilogramm 40 g; b) in sonstigen Orten bis 5 Kilogramm 20 g, über 5 Kilogramm 30 g; aus dem Auslande 30 g. — Zustellung eines Wertbriefes oder des Be¬ trages einer Post= oder Zahlungsanweisung: bis 50 S 10 g, über 50 bis 200 S 20 g, über 200 bis 400 S 40 g, über 400 bis 1000 S 60 g, über 1000 S 1 S. —Nachfor¬ schungsgebühr für bescheinigte Sendungen: Inland und Deutschland 40 g, sonst 1 S. — Brieffachgebühr monatlich ohne Schließfach 1 S 50 g, mit kleinem Schließfach 2 S 50 g, mit großem Schließfach 4 S. Gaswerk Steyr Herstellung von Gas-Einrichtungen in Miete oder auch gegen bequeme Teilzahlungen. Verkauf von sämtlichen Gas-Apparaten für Koch-, Heiz-, Bügel- und Badezwecke, Be¬ leuchtungskörper, Glühkörper und Glas¬ waren. Teer für Dachpappen sowie auch Holz-Anstrich. — Telephon-Nummer 15. 15

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