55 um 50% mehr. Dringende Pakete dreifache Gebühr. Eine Abschrift der Adresse in das Paket, auf dem Paket links oben die Adresse des Absenders. Bei Wertpaketen und Paketen mit aus¬ nahmsweise zugelassenen Sachen (z. B. Flüssigkeiten) muß der Inhalt angegeben werden Jedes Auslandpaket muß mit Siegellack oder Bleisiegeln verschlossen sein. Die Wertangabe ist auf der Begleitadresse und dem Pakete in Ziffern und in lateinischen Buchstaben anzugeben. Umrechnung 1 Fr.=1.40 S. Bei Auslandspaketen sind die statistischen Anmeldescheine und Zollerklärungen, nötigenfalls die Ein= und Ausfuhrbewilligungen beizubringen. Rückschein, bei der Aufgabe verlangt, Gebühr 50 g, später 1 S. Will der Aufgeber die im Bestimmungs¬ lande entfallenden Gebühren selbst bezahlen, so hat er dies auf der Postbegleitadresse und der — Sendung zu vermerken mit den Worten: „Franc de tous droits.“ Die hiefür zu bezahlende Ge¬ bühr (Freizettelgebühr) beträgt 35 g. Was im Falle der Unzustellbarkeit mit dem Paket zu geschehen hat, ist auf der Begleitadresse und der Sendung in einer im Be¬ stimmungslande geläufigen oder in französischer Sprache anzugeben. Postanweisungen. Höchstbetrag im Inland 1000 S, Ausland verschieden. Höchst¬ J. betrag nach Deutschland 625 RM., Tschechoslowakei 3000 tsch. Kronen, Italien 1000 Lire, Ungarn 800 Pengö, Schweiz 810 Franken. Betrag im Auslandverkehr in der Währung des Bestimmungslandes in Ziffern und lateinischen Buchstaben, Teile der Währungseinheit in Ziffern. Postanweisungen nach dem Auslande derzeit nicht zulässig. Eilgebühr für — Inland und Deutschland bis 50 S 30 g, über 50 bis 200 S 40 g, über 200 bis 400 S 60 g, Telegraphische über 400 bis 1000 S 80 g, über 1000 S 1 S 20 g; Ausland 80 g. — Postanweisung: Telegrammgebühren; im Inlande auch Eilgebühren, wenn nicht postlagernd. —Auszahlungsbestätigung: 1. Bei der Aufgabeverlangt, auf der Postanweisung vermerkt „Auszahlungsbestätigung“ („Avis de payement“) Gebühr: Inland 30 g, im Ausland 50 g; nach der Aufgabe: Inland 60 g, Ausland 1 S. Ausland Inland bis S bis Schilling Schilling S 0 9 — — 24 25 — 36 — 50 20 — 30 — — 48 40 100 40 — — 60 50 60 200 — — 80 60 400 80 — 600 100 70 1 800 20 usw.für je weitere 20 S 40 1 1000 mehr um 10 g K. Postnachnahmen. Zu einer eingeschriebenen Brief=, Wertbrief= oder Paketsendung bis zur Höhe des im Postanweisungsverkehre nach Oesterreich zulässigen Betrages. 1. Feste Gebühr: Inland 20 g, Ausland 40 g; 2. Gebuhr vom Nachnahmebetrag: 5 g für — je 10 S. Die Sendung ist auffällig mit „Nachnahme“ („Remboursement“) zu bezeichnen, der Betrag ist in Ziffern und der Schillingbetrag außerdem in Worten auszuweisen und die Adresse des Absenders anzugeben. Briefsendungen ist eine Nachnahme=Postanweisung, Paketen eine Nachnahme=Begleitadresse beizugeben. L. Postaufträge. a) Postauftragsbriefe im Inlandverkehre bis 1000 S, im Aus¬ landverkehre in verschiedener Höhe. Gebühr bei der Aufgabe wie für einen eingeschriebenen Brief; bei der Abgabe die von dem Betrage abzuziehende Einzugsgebühr Inland 15 g, Aus¬ Postauftragskarten land 35 g und vom Restbetrag die Postanweisungsgebühr. b) im Inlandsverkehre bis 100 S. Gebühr bei der Aufgabe für die Karte 15 g, bei der Abgabe Einzugsgebühr 15 g, Ungarn 28 g und vom Betrage nach Abzug der Einzugsgebühr die Post¬ anweisungsgebühr. — Fur nichteingelöste Postaufträge wird die Vorzeigegebühr, und zwar bei inländischen Aufträgen 15 g, bei ausländischen 35 g vom Auftraggeber eingebracht. — Postauftragsblätter (Bordereaux), Briefumschläge und Karten sind bei den Postämtern erhältlich M. Telegramme. Inland: für ein Wort 15g, Mindestgebühr 1.50 S. Ausland: verschieden. Deutschland, Tschechoslowakei, Schweiz und Liechtenstein 29.28 g, Italien 36.6 g, Jugo¬ slawien 32.94 g, Polen 47.58 g, Ungarn 18.90 g. (Mindestgebühr überall 1.50 S.) Als Adresse genügt auch der Name in Verbindung mit der Telephon= oder Postfachnummer. Für eine eingetragene Telegrammadresse ist eine Jahresgebühr von 25 S (Wien 50 S) zu ent¬ Für richten. Je 15 Buchstaben oder je 5 Ziffern zählen bei offener Sprache als ein Wort. die Vergleichung eines Telegrammes (TC) ist die Hälfte der Telegrammgebühr als Zuschlag zu zahlen. Für die telegraphische Empfangsanzeige (PC) entfällt die Gebühr eines gewöhn¬ lichen Telegrammes von 5 Wörtern, jedoch Mindestgebühr, für die briefliche Empfangsanzeige
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