Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1934

Postgebühren. Italien, Inland, Inland, Uebtiges Uebriges Polen, Deutschland, Ungarn Deutschland Ungarn Rumänien, Ausland Ausland Danzig Cecho=Slov. Danzig Gattung „ 5 7 2 55 8 2 5 S S S 2 3 5 S S S S 9 9 9 9 9 6 — 3 10 C. Inland nur für 3 gewicht Höchstg Größe Briefe, A. 2 kg 45X cm, — 45 75X 50 10 50 8 cm Rolle 50 Drucksachen 16 — 100 100 100 12 10 20 40 20 40 50 20 24 20 Höchstgewicht 18 20 250 2 kg 24 150 150 40 40 64 250 80 36 70 40 Größe 45X45 — — 32 200 30 24 500 200 500 60 60 88 50 1 10 60 1 Rolle 75X10 für je weitere für je weitere 45 weitere 1000 für je 1000 1 Karte45X10 50 Gramm für je weitere 20 Gramm 50 Gramm 20 Gramm 2000 75 um 30 g mehr um 8 gmehr 2 um 6g mehr 2000 um 24g mehr cm 10 50 20 300 300 40 250 9bis 15 B. cm lang, Postkarten, bie Geschäfts¬ 10·5 350 —30 42 cm 350 500 56 breit papiere 48 64 400 400 45 1000 — 12 — 24 24 30 Höchstgewicht für je weitere für je weitere — 75 2000 und Größe 50 Gramm 50 Gramm F um 8 g mehr um 6g mehr Für Briefe, Postkarten, Inland, wie oben Uebriges Drucksachen, Geschäfts¬ Deutschl. papiere, Warenproben 100 20 250 100 12 16 E. Ausland u. Danzig und Misch=Sendungen 24 18 30 150 500 150 Warenprob. — — 40 Einschreibgebühr 70 Höchstgewicht * für je weitere für je weitere 500 Gramm 50 Gramm 50 Gramm — — — Eilbestellgebühr 30 80 * Größe 45x20x10 um 8g mehr um 6g mehr Rolle 45x15 cm — Rückscheingebühr 30 50 — *— — Einzuschreibende seite oben mit der Ueberschrift Briefsendungen sind auf der Aufschrift „Einschreiben“ zu verselen. hte obere Ecke der Anschriftseite Die Briefmarken sind in die rech — zu kleben. Nach dem Drucksache bis 3 Kg. zugelassen. Auslande sind Einzelndruckbände als Nach Deutschland und Danziggelten für sie, wenn über 2 Kg., die vollen Gebühren, das sind 8 g für je 50 Gramm. Für vom Verleger nach dem Ausland aufgegebene Zeitungen beträgt 0• 4 die Drucksachengebühr für je 50 Gramm. Die Sendungen sind, mit dem Namen des Ab¬ enders versehen, am — Für Mischsendungen, das sind Sen¬ Postschalter aufzugeben. dungen von Warenproben, Drucksachen und Geschäftspapieren in einer Packung, gilt: a) nach dem Inland der Tarif für Geschäftspapiere; b) nach dem Ausland, wenn sie Geschäftspapiere enthalten, der Tarif ür Geschäftspapiere, und wenn sie aus Drucksachen und Warenproben — Die Sendungen von Geschäftspapieren und Waren¬ bestehen, der Tarif für Warenproben. proben müssen als solche auffällig bezeichnet sein und dürfen nur so verschlossen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Schriftliche Mitteilungen in solchen Sendungen sind ver¬ — Als Drucksachen sind nicht boten und werden nach dem Gefällsstrafgesetz geahndet. anzusehen die mit der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke oder die darauf erzielten Durchschläge. Vom 1. September 1932 an dürfen im inländischen Postverkehre gewöhnliche Drucksachensendungen im Einzelgewichte bis 50 Gramm sowie gewöhnliche Mischsendungen (Drucksachen und Warenproben zusammengepackt) im Einzelgewichte bis 20 Gramm mit einer allgemein gehaltenen Bezeichnung des Empfängers wie zum Beispiel „An einen Lehrer, „An einen Schlosser", „An eine Wohnpartei“, „An einen Hauseigentumer“, versehen sein. Die Postbeförderungsgebuhr beträgt für je 100 derartiger Verteilungsdrucksachen 1 S 50 g, für je 100 derartige Verteilungsmischsendungen 5 S. Weniger als 100 Stück werden voll für 100 Stück gerechnet. Die Gebühren sind bei der Aufgabe bar zu bezahlen. G. Wertbriefe, Höchstgewicht 2 Kg., Größe 45X45 cm. 1. Briefgebühr wie ein einge¬ schriebener Brief (siehe oben Tarif A. und F.). 2. Wertgebühr 7 g für je 42 S, nach dem Ausland Mindestgebühr 14 g. Für offen aufgegebene Wertbriefe (zulässig nur nach dem Inland mit mindestens 500 S in inländischen Noten) ist die dreifache Wertgebühr zu zahlen. Eil¬ Zur Versiegelung hat der Aufgeber seine Petschaft zum Postamt mitzunehmen. 53

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