81 T.=P. 25 Bestandverträge (Miet=, Pachtverträge) nach dem Werte Skala II. (Als Wert gilt der nach der Dauer des Bestand¬ vertrages zu vervielfachende Jahreszins.) S —.10 T.=P. 28 Bilanzen oder bilanzierte Konti * ürgschaftsurkunden vom Werte Skala II, wenn nicht T.=P. 31 B S 1.- schätzbar T.=P. 36 Darlehensverträge (Schuldscheine), nicht auf Ueber¬ bringer lautend, Skala II. T.=P. 40 Dienstverträge, Anstellungsdekrete, Bestellungsbriefe und dergl., vom Betrage der mit der Anstellung verbundenen Bezüge Skala III. Der Jahresbetrag der Bezüge ist nach der Dauer der Anstellung zu vervielfachen. heverträge, nach dem Werte Skala III. Die Uebertragung T.=P. 42 E unbeweglicher Sachen unterliegt der besonderen Immobiliar¬ gebühr, siehe weiter unten. T.=P. 43 Eingaben, und zwar: a) 2. Eingaben (nicht gerichtliche) von Privatpersonen bei den öffentlichen Behörden, Aemtern, Anstalten und S1.— Amtspersonen von jedem Bogen Gewerbeanmeldungen: b) 1. S 5.— aa) in Wien und Orten über 50.000 Seelen 3.— S bb) in Orten mit mehr als 10.000 bis 50.000 Seelen. S2.— cc) in Orten mit mehr als 5000 bis 10.000 Seelen. S 1.- ad) in allen übrigen Orten S 1.50 c) Rekurse, ausgenommen Steuerrekurse * einer Firma Eingaben um Eintragung e) oder Firmaänderung im Handelsregister: S 10.— Firma ohne Zweigniederlassung... a) S 15. Firma mit Zweigniederlassung b) Eingaben um einfache Zusätze, Aufklärungen einer inhalt¬ 2. S 1.— lich gleichbleibenden Firma T.=P. 44g Steuerrekurse gegen die Bemessung der Körperschafts¬ teuer und Rentensteuer, Grund=, Gebäude= und Zinsgroschen¬ steuer: —.25 S a) wenn die Gebühr 10 S nicht übersteigt S —.50 * b) wenn sie 10 S übersteigt Berufungen gegen die Erwerb=, Einkommen= Vermögens¬ steuer und die ersten Rekurse gegen die Gebührenbemessung ind stempelfrei. intragung in die öffentl. Bücher (Grundbuch): T.=P. 45 E 1. Erwerbung des Eigentumsrechtes a) bei gebührenpflichtigen Vermögensübertragungen gebührenfrei; b) sonst vom Werte 1½ % samt 50% Zuschlag. Erwerbung anderer dinglicher Rechte 2. a) nach dem Werte ½% samt 100% Zuschlag; B) wenn nicht schätzbar oder der Wert nicht über 20 S, gebührenfrei. Empfangsbestätigungen vom Werte Skala II. T.=P. 47 6 G ellschaftsverbräge: T.=P. 55 vom Werte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften a) Skala II. alle anderen Gesellschaften Skala III, jedoch nicht weniger als 10 S. b) Glücksverbräge, und zwar: T.=P. 57 F. Versicherungsverbräge, Hagel= und Viehversicherung 1%, andere 2% der Jahressumme der Zahlungen der Versicherungs¬ nehmer. G. Leibrentenverträge: a) von beweglichen Sachen vom Werte Skala III;
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