Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1933

63 um 50% mehr. Dringende Pakete dreifache Gebühr. Eine Abschrift der Adresse in das Paket, auf dem Paket links oben die Adresse des Absenders. Bei Wertpaketen und Paketen mit aus¬ nahmsweise zugelassenen Sachen (z. B. Flüssigkeiten) muß der Inhalt angegeben werden. Jedes Auslandpaket muß mit Siegellack oder Bleisiegeln verschlossen sein. Die Wertangabe ist auf der Begleitadresse und dem Pakete in Ziffern und in lateinischen Buchstaben anzugeben. Umrechnung 1 Fr. = 1.40 S. Bei Auslandspaketen sind die statistischen Anmeldescheine und Zollerklärungen, nötigenfalls die Ein= und Ausfuhrbewilligungen beizubringen. Rückschein, bei der Aufgabe verlangt, Gebühr 50 g, später 1 S. Will der Aufgeber die im Bestimmungs¬ lande entfallenden Gebühren selbst bezahlen, so hat er dies auf der Postbegleitadresse und der Sendung zu vermerken mit den Worten: „Franc de tous droits.“ Die hiefür zu bezahlende Ge¬ bühr (Freizettelgebühr) beträgt 35 g. Was im Falle der Unzustellbarkeit mit dem Paket zu geschehen hat, ist auf der Begleitadresse und der Sendung in einer im Be¬ stimmungslande geläufigen oder in französischer Sprache anzugeben. verschieden. Höchst¬ J. Postanweisungen. Höchstbetrag im Inland 1000 S, Ausland betragnach Deutschland 625 RM., Tschechoslowakei 3000 tsch. Kronen, Italien 1000 Lire, Ungarn 800 Pengo, Schweiz 810 Franken. Betrag im Auslandverkehrin der Währung Währungseinheit in des Bestimmungslandes in Ziffern und lateinischen Buchstaben, Teile der Ziffern. — 50 bis 200 S 40 g, Eilgebühr für Inland und Deutschland bis 50 S 30 g, über S 20 g; Ausland ubey 200 bis 400 S 60 g, über 400 bis 1000 S 80 g, über 1000 S 1 — 80 Inlande auch im Telegraphische Postanweisung: Telegrammgebühren; g. Eilgebühren, wenn nicht postlagernd. — Auszahlungsbestätigung: 1. Bei der Auf¬ gabe verlangt, auf der Postanweisung vermerkt „Auszahlungsbestätigung („Avis de paye¬ ment"), Gebühr: Inland 30 g, im Ausland 50 g; nach der Aufgabe: Inland g. Ausland 1 S. 60 Ausland Inland bisSchilling bis Schilling S S 9 9 — — — 25 24 — — 30 20 36 50 — — 48 40 100 40 — — 60 60 50 200 — — 80 80 400 60 — 1 — 100 70 600 20 800 usw. für je weitere 20 S 40 1 1000 mehr um 10 g K. Postnachnahmen. Zu einer eingeschriebenen Brief=, Wertbrief= oder Paketsendung bis zur Höhe des im Postanweisungsverkehre nach Oesterreich zulässigen Betrages. 1. Feste Gebühr: Inland 20 g, Ausland 40 g; 2. Gebühr vom Nachnahmebetrag: 5g für Die Sendung ist auffällig mit „Nachnahme“ („Remboursement“) zu bezeichnen, je 10 S. — und die der Betrag ist in Ziffern und der Schillingbetrag außerdem in Worten auszuweisen Adresse des Absenders anzugeben. Briefsendungen ist eine Nachnahme=Postanweisung, Paketen eine Nachnahme=Begleitadresse beizugeben. L. Postaufträge. a) Postauftragsbriefe im Inlandverkehre bis 1000 S, im Aus¬ Gebühr bei der Aufgabe wie für einen eingeschriebenen landverkehre in verschiedener Höhe. Brief; bei der Abgabe die von dem Betrage abzuziehende Einzugsgebühr Inland 15 g, Aus¬ b) Postauftragskarten land 35 g und vom Restbetrag die Postanweisungsgebühr. im Inlandsverkehre bis 100 S. Gebühr bei der Aufgabe für die Karte 15 g, bei der Abgabe Einzugsgebühr 15 g, Ungarn 28 g und vom Betrage nach Abzug der Einzugsgebühr die Post¬ Für nicht eingelöste Postaufträge wird die Vorzeigegebühr, und anweisungsgebühr.— zwar bei inländischen Aufträgen 15 g, bei ausländischen 35 g vom Auftraggeber eingebracht. Postauftragsblätter (Bordereaux), Briefumschläge und Karten sind bei den Postämtern erhältlich. M. Telegramme. Inland: für ein Wort 15g, Mindestgebühr 1.50 S. Ausland: verschieden. Deutschland 23 g, Italien 29 g, Jugoslawien 25.92 g, Polen 37.44 g, Schweiz und Liechtenstein Als 23 g Tschechoslowakei 23 g, Ungarn 15 g. (Mindestgebühr überall 1.50 S.) Adresse genügt auch der Name in Verbindung mit der Telephon= oder Postfachnummer. Für eine eingetragene Telegrammadresse ist eine Jahresgebühr von 25 S (Wien 50 S) zu ent¬ —Für richten. Je 15 Buchstaben oder je 5 Ziffern zählen bei offener Sprache als ein Wort. die Vergleichung eines Telegrammes (TC) ist die Hälfte der Telegrammgebühr als Zuschlag entfällt die Gebühr eines gewöhn¬ zu zahlen. Für die telegraphische Empfangsanzeige (PC) lichen Telegrammes von 5 Wörtern, jedoch Mindestgebühr, für die briefliche Empfangsanzeige (nur nach dem Ausland) 50 g. Zustellung nach Orten außerhalb des Telegraphennetzes im

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