86 Kenic KACHEL-OFEN für den ein¬ fachsten Siedlungs-Bau bis zur reichsten Ausstattung. KUCHEN-HERDE für den WAlie Tonöfen-und kleinsten Haushalt bis zum 120 G8 * Sparherde¬ 825 größten Wirtschafts- und 5 220 Fabrik. Hotelherd. / FLIESEN-VER¬ A. Werkstätte KLEIDUNGEN für Bade¬ für kunstge¬ zimmer und Verkaufsläden werbliche :sowie Lagerräume usw. : 0 beGren Arbeiten Firmenbestand 500 Jahre. Rudolf Sommerhuber Erzeugung v.Ton-Geschirren STETK m Lager von Steingut-Waren. Aus den Bestimmungen über den Schutz von selten gewordenen Tieren und Pflanzen. Verordnung der o.=ö. Landesregierung vom 9. April 1929, Z. II 627/2 (L.=G.=Bl. Nr. 23/1929). Die in Oberösterreich freilebenden Saugetiere und Vögel dürfen, außer in den in den nachfolgenden Bestimmungen näher bestimmten Fällen, nicht verfolgt, gefangen oder getötet werden. Insbesondere gilt das Verbot der Verfolgung, des Fangens und der Tötung von folgenden einheimischen Tierarten: Fledermäuse, alle Arten, Kir Kernbeißer oder schkern¬ Schneegeier oder Rauhfu߬ Igel. Kiebitz oder Geiwitz. bussard. beißer. Spitzmäuse, alle Arten. Kolkrabe. Schwan, wilder, alle Arten. Adlerarten. Kormoran. Schwarzer Milan. Ammern, alle Arten. Kreuzschnabel, alle Arten. Steinhuhn Blaufußfalkeoder Würgfalke Baumfalke. Lerchenfalke oder Stieglitz oder Distelfink. Brachvogel. Meerzeisig oder Leinfink. Tannenhäher. Dorndreher oder rotrückigerMeisen, alle Arten. Turmfalke. Würger. Moorschnepfe. Turteltaube. Fischadler. Nigawitz oder Bergfink. Uhn oder Buhn. Gabelweihe oder roter Wachtel Regenpfeifer. Milan. Rohrgeier oder Rohrweihe. Wachtelkönig oderWiesenralle. Gimpel. Seeadler. Wanderfalke oder Taubenfalke. Girlitz oder Hirngrillerl. Sumpfhuhn. Wasseramsel,Wasserstar oder Grünling oder Grünfink. Sperrelster kleine, oder Wasserschmätzer. Hänflingoder Bluthänfling Schwarzstirnwürger. Wespenbussard. Haubentaucher, alle Arten. Sperrelster, Rauhwürger oderZeisig oder Erlenzeisig. Hohltaube. großer Würger. Zwergfalke oder Merlinfalke.
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