Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1932

76 T.=P. 36 Darlehensverträge (Schuldscheine), nicht auf Ueber¬ bringer lautend, Skala II. T.=P. 40 Dienstverträge, Anstellungsdekrete, Bestellungsbriefe und dergl., vom Betrage der mit der Anstellung verbundenen Bezüge Skala III. Der Jahresbetrag der Bezüge ist nach der Dauer der Anstellung zu verviellfachen. Ehevertäge, nach dem Werte Skala III. Die Uebertragung T.=P. 42 unbeweglicher Sachen unterliegt der besonderen Immobilien¬ gebühr, siehe weiter unten. Eimgaben, und zwar: T.=P. 43 2.Eimgaben (nicht gerichtliche) von Privatpersonen bei a) den öffentlichen Behörden, Aemtern, Anstalten und S1.— Amtspersonen von jedem Bogen b) 1. Gewerbeammeldungen: 5.- S aa) in Wien und Orten über 50.000 Seelen 6. S 3. bb) in Orten mit mehr als 10.000 bis 50.000 Seelen .. S 2. cc) in Orten mit mehr als 5000 bis 10.000 Seelen. S 1.— ad) in allen übrigen Orten S1.50 c)Rekurse, ausgenommen Steuerrekurse. einer Firma Eingaben um Eintraung e) oder Firmaänderung im Handelsregister: S 10. * Firma ohne Zweigniederlassung a) 74 S 15. Firma mit Zweigniederlassung b) Eingaben um einfache Zusätze, Aufklärungen einer inhalt¬ 2. S 1. lich gleichbleibenden Firma T.=P. 44g Steuerrekurse gegen die Bemessung der Körperschafts¬ steuer und Rentensteuer, Grund=, Gebäude= und Zinsgroschen¬ steuer: — 25 S a) wenn die Gebühr 10 S nicht übersteigt S .50 b) wenn sie 10 S übersteigt Berufungen gegen die Erwerb=, Einkommen= Vermögens¬ steuer und die ersten Rekurse gegen die Gebührenbemessung sind stempelfrei. T.=P. 45 Einbragung in die öffemtl. Bücher (Grundbach): Erwerbung des Eigentumsrechtes 1. a) bei gebührenpflichtigen Vermögensübertragungen gebührenfrei; b) sonst vom Werte 1½% samt 50% Zuschlag. 2. Erwerbung anderer dinglicher Rechte a) nach dem Werte ½% samt 100% Zuschlag; b) wenn nicht schätzbar oder der Wert nicht über 20 S, gebührenfrei. fangsbestätigungen vom Werte Skala II. Empp T.=P. 47 Geelbschafftsverbräge: T.=P. 55 offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften vom Werte a) Skala II. b) alle anderen Gesellschaften Sbala III, jedoch nicht weniger als 10 S. T.=P. 57 Glücksverbträge, und zwar: Versicherungsverbräge, Hagel= und Viehversicherung 1%, F. andere 2% der Jahressumme der Zahlungen der Versicherungs¬ nehmer. G. Leibbrentenverträge: a) von beweglichen Sachen vom Werte Skala III; b) von unbeweglichen Sachen von jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung unbeweglicher Sachen die besonderen Im¬ mobiliengebühren.)

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